Kurzbeschreibung

Diese Checkliste dient zur Dokumentation der Mindestmaßnahmen im Umweltschutzbereich, die in der Verantwortung von Führungskräften liegen. Die Checkliste ist unternehmensspezifisch anzupassen, abzuarbeiten und - soweit erforderlich - an Führungskräfte und Mitarbeiter weiterzuleiten.

Nutzungshinweise

Die Dokumentation aller Verfahren: alle Anweisungen einer Organisation sollten in einem einzigen System gesammelt und archiviert sein. Dabei sollten alle Aspekte, die zu einem bestimmten Arbeitsplatz gehören, in einem "Haupt"-Dokument gebündelt werden, mindestens sollten Querverweise auf ggf. mitgeltende Unterlagen in diesem "Haupt"-Dokument enthalten sein.

In vielen Fällen sind gesetzliche Forderungen zu allgemein, um Grundlage einer klaren Anweisung zu sein. Hier sind häufig entsprechende Normen zu Rate zu ziehen: die Befolgung einer gültigen Norm wird üblicherweise als ausreichend für den "Stand der Technik" angesehen.

Wenn Fragen nicht mit "ja" beantwortet werden, ist das ein Hinweis auf Handlungsbedarf in der Organisation.

Wenn eine Frage mit "unklar" beantwortet wird: bitte die Unklarheiten benennen und die Gründe für die Unklarheiten aufführen.

Umweltschutz: Checkliste für Führungskräfte

Nr. Frage/Sachverhalt ja nein unklar / Gründe
1

Sind alle relevanten Gesetze/ Normen/ Verordnungen, die das Unternehmen zu erfüllen hat, bekannt und benannt?

Zum Beispiel: REACH, WEEE, RoHS, KrWG, ChemVerbotsV, Gewässerschutzverordnung, Gefahrgutverordnung, Immissionsschutzverordnung, …

Als Norm: Wurde eine klare Entscheidung von der GF herbeigeführt, ob z.B. ISO 14001 angewendet werden soll?[1]
     
2

Sind die in Frage kommenden Gesetze und Normen bewertet und firmenspezifisch verfeinert?

Festzulegen ist also: Was ist für die Organisation wichtig und muss in firmenspezifischen Verfahren umgesetzt werden?

Zum Beispiel: Nutzung von Gefahrstoffen, Gewässerschutz, Gefahrgut, REACH, Sind entsprechende Umweltziele formuliert?[2]
     
3 Sind die Verfahren eindeutig den entsprechenden Abteilungen/ Mitarbeitern zugeordnet? Sind, falls erforderlich, Arbeitsplatzbeschreibungen angepasst?      
4

Sind, falls erforderlich, Beauftragte etc. benannt?

Zum Beispiel: Gewässerschutzbeauftragter, Umweltschutzbeauftragter, …

Sind erforderliche Hinweise im Unternehmen angebracht?

Zum Beispiel: Hinweis auf Sperrzonen, Abfalltrennung, Verhalten im Notfall (Unfall mit Chemikalien), …[3]
     
5

Sind klare Zuständigkeiten für Umweltfragen festgelegt?

Sind dafür Ansprechpartner für Mitarbeiter (Hierarchie) definiert?[4]
     
6

Sind alle Führungskräfte und Mitarbeiter mit Verantwortung für spezifische Umweltschutzmaßnahmen entsprechend geschult?

Sind alle Mitarbeiter über Umweltschutz informiert?
     
7

Ist festgelegt, wer Umweltschutzmaßnahmen im Unternehmen wie kontrolliert und an wen berichtet?

Ist eine Eskalationsmöglichkeit für den Notfall (Unfall, massive Abwasserverunreinigung) eingerichtet?
     
[1] Zu 1: Sicher mit der schwierigste Punkt überhaupt. Die aufgeführte Liste ist nicht vollständig. Hilfestellungen können insbesondere Berufsgenossenschaften und Verbände geben, oder auch Datenbanken von einschlägigen Unternehmen geben. Falls Standorte in mehreren Ländern betrachtet werden müssen, sind ggf. die länderspezifischen Gesetze und Verfahren zu berücksichtigen.
[2] Zu 2 und 3: Nicht jedes Gesetz oder Norm ist für jeden Bereich/Mitarbeiter gleich wichtig. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass betroffene Bereiche / Mitarbeiter genau wissen, was sie betrifft und in welchem Umfang. Deshalb müssen Vorgaben (Gesetze und Normen) analysiert werden und ihre Umsetzung in der Organisation eindeutig geplant werden.
[3] Zu 4: Manche Gesetze und Normen verlangen die Benennung von "Beauftragten": Personen mit bestimmten Funktionen und Kompetenzen. Teilweise können Beauftragte externe Personen sein, also nicht im Unternehmen angestellt. In jedem Fall müssen Beauftragte eindeutig benannt und autorisiert sein (siehe auch Pflichtendelegation).

Ähnlich wie bei Beauftragten verlangen bestimmte Gesetze und Normen das Vorhandensein von bestimmten Hinweisen. Die unten aufgeführten Beispiele sind nicht vollständig. Die gesamte Liste ergibt sich aus den anzuwendenden Gesetzen und Normen.

Bestimmte Arbeitsplätze (z. B. mit Röntgengeräten) müssen speziellen Sicherheitsanforderungen genügen. Die Frage nach der Sicherheit von Arbeitsplätzen geht aber nicht nur in diese Richtung sondern jeder Arbeitsplatz muss "sicher" sein. Berufsgenossenschaften stehen hier mit Rat und Tat zur Verfügung.

[4] Zu 5, 6 und 7: Hier geht es darum, dass innerhalb der Organisation eindeutige Zuständigkeiten festgelegt sind, dass alle relevanten Schulungen und Einweisungen durchgeführt werden und dass klare Berichtslinien definiert sind.

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