Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität des Unternehmens bedeutet:

  • Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten,
  • Auszahlungen mindern und/oder verschieben.

Folgende Maßnahmen sollten in jedem Unternehmen ergriffen werden. Sie sind allerdings nicht alle in jedem Unternehmen nicht immer auch sofort umsetzbar. Einige der Maßnahmen erhöhen sofort die Liquidität, andere benötigen etwas Zeit, bis die Liquiditätsauswirkung eintritt.

  1. Ihre Lieferungen und Leistungen müssen umgehend in Rechnung gestellt werden; bei größeren Aufträgen sind Zahlungspläne oder Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Bei Abschlagszahlungen ist organisatorisch sicherzustellen, dass die Rechnungsausstellung so früh wie möglich erfolgt, idealerweise mit der Fertigstellung der Teilleistung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag. In vielen kleineren, aber auch in mittleren und größeren Unternehmen kann man feststellen, dass Rechnungen nur ein- oder zweimalig im Monat erstellt werden. Den Kunden wird damit unnötigerweise ein längeres Zahlungsziel gewährt. Dadurch steigen nicht nur die Finanzierungskosten, sondern auch das Ausfallrisiko nimmt beträchtlich zu.
  2. Mit der Vereinbarung der Zahlungsbedingungen wird der Zeitpunkt der Zahlung bestimmt und damit auch Einfluss auf die Höhe und die Dauer der Debitoren genommen. Hier spielt ebenfalls die Marktmacht eine entscheidende Rolle, denn den Zahlungsbedingungen des Unternehmens stehen i. d. R. die Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers gegenüber. Inwieweit die nachfolgenden Zahlungsbedingungen durchsetzbar sind, ist daher Verhandlungssache. Folgende Zahlungsbedingungen sind denkbar:

    • Zahlung bei Auftragsvergabe (Vorauszahlung)
    • Teilzahlungen im Voraus
    • Zahlung nach Baufortschritt bzw. Zahlungsplan
    • Zahlung mit Skonto
    • Zahlung bei Übergabe
    • Zahlung mit Lastschrifteinzug
    • Zahlung gegen Vorauszahlung
    • Zahlung per Nachnahme
    • Zahlung mit Geld-, EC- oder Kreditkarte
    • Zahlung per Online-Zahlsysteme (z. B. PayPal).

    Bei den ersten beiden Zahlungsarten wird der Auftraggeber einen Nachlass für die vorzeitige Zahlung verlangen. Diesem Nachteil stehen als Vorteil für das Unternehmen die geringeren Finanzierungskosten und der sichere Zahlungseingang (insbesondere bei der Vorauszahlung) gegenüber. Grundsätzlich möglichst kurze Zahlungsziele vereinbaren, ggf. Skonto (statt Nachlass) bei früherer Zahlung einräumen. Aber Achtung: Skontogewährung muss bei der Preiskalkulation berücksichtigt werden, sonst geht der Skonto zulasten des Gewinns. Darüber hinaus sollte man bei verspäteter Zahlung den Skontoeinbehalt nicht mehr akzeptieren. Die letzten 5 Zahlungsarten kommen vor allem im Handel (stationär oder online) vor.

  3. Einem ordentlichen Mahnwesen kommt im Rahmen der Verkürzung der Debitorenlaufzeit eine erhöhte Bedeutung zu. Voraussetzung hierfür ist die tägliche Ermittlung der Debitorenfälligkeiten. Ist eine Forderung fällig, so gerät der Abnehmer in Zahlungsverzug. In der Praxis findet man häufig 3 Mahnstufen (1., 2. und 3. Mahnung). Dies bedeutet aber einen unnötigen Zahlungsaufschub für den Auftraggeber. Wenn ein Auftraggeber die Zahlung hinauszögern will, reagiert er auf das 1. Mahnschreiben nicht, weil er in Ruhe Nr. 2 und Nr. 3 abwarten kann, bis etwas passiert. Empfehlenswert ist daher, stattdessen am Fälligkeitstag anzurufen und – falls keine Zahlung erfolgt – nach weiteren 3 bis max. 5 Tagen ein (einziges) Schreiben zu versenden. Dies sollte dann aber bereits einen Termin mit Verzugszinsen und Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens enthalten. Idealerweise sollte in den Auftragsverhandlungen als Zahlungsbedingung vereinbart werden, dass bei Zahlungsverzug ohne weitere Aufforderung Verzugszinsen und Mahngebühren berechnet werden können. Wenn man auch einheitliche Richtlinien für das Mahnwesen anstreben muss, so sollte man diese jedoch nicht starr und bürokratisch handhaben. Allerdings sollten Abweichungen von den Richtlinien grundsätzlich der Unternehmensleitung zur Entscheidung vorgelegt werden.
  4. Durchführung von Bonitätsprüfungen bei Neukunden ab einer bestimmten Auftragshöhe und in Abhängigkeit der Unternehmensgröße, z. B. über 1.000 EUR bei kleineren Unternehmen, durch Bankauskünfte oder Wirtschaftsauskunfteien.
  5. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, bestehende Forderungen abzusichern und damit den Zahlungseingang zu verkürzen. Der Grad der Sicherung ist dabei unterschiedlich. Der Einsatz der Sicherungsmittel hängt auch von der Höhe der Forderung ab. Zahlungen können beispielsweise durch bankbestätigte Schecks oder Wechsel stärker abgesichert werden. Die Forderungsabsicherung kann durch Anforderung einer Zahlungsbürgschaft oder gegen Stellung von Sicherheiten erfolgen. Hier kommen z. B. in Betracht: Einräumung einer Grundschuld oder Hypothek, Verpfändung von Wertgegenständen (Gold, Schmuck etc.) oder Wertpapieren (Aktien usw.). Bei einer Forderungsabtretung tritt der Schuldner Forderungen, die er gegenüber Dritte geltend machen kann, dem leistenden Unternehmen ab (Zession). Hierbei unt...

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