Joachim Schwede

Joachim Schwede

Rechtsanwalt, Aichach

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Joachim Schwede ist seit 1991 Jurist und seit 1996 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei. Er ist tätig als Fachredakteur, als Autor einer Vielzahl von Aufsätzen und Beiträgen sowie diverser Handbücher. Zudem ist er Referent für Schulungen im Arbeits- und Arbeitsschutzrecht sowie auf führenden Veranstaltungen für KiTa-Leitungen (u.a. „Deutscher Kitaleitungskongress“, VBE-Seminare).

Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Arbeits- und Sozialrecht, dem Arbeitsschutzrecht und dem Recht rund um die Kindertagesstätte.

150 Artikel von diesem Autor

Serie 12.05.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Das BAG hat in einer neuen Entscheidung erheblich in die Diskussion um die möglicherweise notwendige Arbeitszeiterfassung eingegriffen und den vornehmlich arbeitsschützenden Charakter des Europäischen Arbeitsrechts hervorgehoben.

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Serie 06.05.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Wer seiner Arbeitgeberin eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ vorlegt, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, riskiert die Kündigung seines langjährigen Arbeitsverhältnisses.

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Serie 03.05.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Das Arbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises für wirksam befunden (Urteil vom 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21).

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Serie 29.04.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Der Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG knüpft am tatsächlichen Vorliegen einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an. Will die Arbeitnehmerin das Vorliegen der Schwangerschaft über eine statistische Wahrscheinlichkeit herleiten, ist dieses über einen Anscheinsbeweis möglich, der aber nur bei typischen Geschehensabläufen greifen kann.

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Serie 22.04.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Die innerbetriebliche Haftungsprivilegierung nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt auch die Ansprüche auf ein Hinterbliebenengeld nach § 844 BGB. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun diese lange umstrittene Frage entschieden und grenzt sie damit von seiner Rechtsprechung zur unbeschränkten Haftung für Schockschäden ab. Hinterbliebene hätten Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung und seien somit in auch deren System einbezogen.

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Serie 13.04.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Die Anträge eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Beschäftigung trotz Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises wurden vom Arbeitsgericht Gießen zurückgewiesen.

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Serie 13.04.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Die Teilnahme an einem vom Arbeitgeber finanzierten Fahrsicherheitstraining kann nach einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2021 (Az. L 15 U 311/20) dem Versicherungsschutz als Beschäftigter nicht zugerechnet werden, soweit damit keine geschuldete arbeitsvertragliche Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis erfüllt wird.

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Serie 08.04.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 31.03.2022 entschieden (Az. B 2 U 13/20 R).

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Serie 01.04.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Ein Sturz vor Ar­beits­be­ginn auf dem Weg zum Ge­schäft eines Hör­ge­räte­akus­ti­kers, um Er­satz­bat­te­ri­en zu kau­fen, steht nach einem Urteil des LSG Berlin Brandenburg nicht unter dem Schutz der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung. Daran än­de­re auch eine ver­trag­li­che Ne­ben­ab­re­de mit dem Arbeitgeber nichts, die Beschäftigte zum Tra­gen eines Hör­ge­räts ver­pflich­te.

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Serie 24.03.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Eine anlasslose Aufforderung an Beschäftigte, einen Coronatest durchzuführen, ist mit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht vereinbar. Arbeitgeber können jedoch aus allgemeiner Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB von Arbeitnehmern die Durchführung eines Coronatests verlangen, sofern diese Kontakt mit auf das Coronavirus positiv getesteten Kollegen hatten.

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Serie 22.03.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Eine 14-mo­na­ti­ge Tä­tig­keit im sog. „Ground­hand­ling“ von Hub­schrau­bern reicht nach Meinung des LSG Niedersachsen-Bremen selbst bei einer er­höh­ten Lärm­be­las­tung nicht zur An­er­ken­nung eines be­ruf­li­chen Hör­scha­dens aus. Das LSG verwies dazu auf die fach­me­di­zi­ni­schen "Kö­nig­stei­ner Emp­feh­lun­gen".

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Serie 15.03.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Nicht nur im Rahmen der Pandemie - Erkrankungen von Beschäftigten sind leider der Alltag. Nicht immer herrscht jedoch Klarheit hinsichtlich der Frage, wann eigentlich eine ärztliche Krankschreibung - der so genannte „gelbe Zettel“ - beim Arbeitgeber vorzulegen ist. Und wann hat der Betriebsrat mitzureden, wenn es um die Vorlage der Krankschreibung geht?

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Serie 08.03.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

In Fällen, in denen ein Versicherter am Arbeitsplatz unter ungeklärten Umständen verunglückt, kommt es auf die Handlungstendenz des Verunglückten an. Verunglückt der Beschäftigte an einem Ort, an dem er bis zum Unfallzeitpunkt die versicherte Tätigkeit verrichtet hat, spricht - so das LSG Hamburg in einem aktuellen Urteil - alles dafür, dass auch im Unfallzeitpunkt seine Handlungstendenz auf die versicherte Tätigkeit gerichtet war.

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Serie 01.03.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Wer von der Po­li­zei zwecks Er­mitt­lung einer Ord­nungs­wid­rig­keit um Aus­kunft er­sucht wird, wer der Ver­ant­wort­li­che für die Ein­hal­tung von Vor­schrif­ten zur Ge­fahr­gü­ter­be­för­de­rung ist, kann die An­ga­be der Daten ver­wei­gern, wenn er selbst oder ein naher An­ge­hö­ri­ger diese Auf­ga­be in­ne­hat.

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Serie 22.02.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Betriebssport liegt regelmäßig dann vor, wenn der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, regelmäßig stattfindet und der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Unternehmensangehörige beschränkt ist. Übungszeit und Übungsdauer müssen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und der Sport unternehmensbezogen organisiert sein.

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Serie 15.02.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Ein Ar­beit­ge­ber muss für einen Ar­beits­un­fall eines Be­schäf­tig­ten ge­gen­über der Un­fall­ver­si­che­rung nur dann haf­ten, wenn ihm oder einem Vertreter selbst vor­werf­bar ist, den Un­fall vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht zu haben.

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Serie 04.02.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

§ 167 Abs. 2 S. 1 SGB IX begründet eine Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM), sobald innerhalb eines Zeitraums von maximal einem Jahr sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten sind. Erkrankt der Arbeitnehmer nach Abschluss eines bEM erneut innerhalb eines Jahres für mehr als sechs Wochen, ist grundsätzlich erneut ein bEM durchzuführen.

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Serie 27.01.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Eine Kündigung ist nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts durch eine Krankheit nicht bedingt, wenn es angemessene mildere Mittel zur Vermeidung oder Verringerung künftiger Fehlzeiten gibt.

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Serie 11.01.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

"Job­Rad-Mo­del­le" sind zunehmend verbreitet. Das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hat nun in diesem Zusammenhang ent­schie­den, dass ein Arbeitnehmer der Unfallversicherung unterliegt, wenn er ein sol­ches Fahr­rad au­ßer­halb sei­ner ei­gent­li­chen Ar­beits­zeit, aber in Er­fül­lung einer ver­trag­li­chen Ver­pflich­tung mit dem Ar­beit­ge­ber zu einer all­jähr­li­chen In­spek­ti­on in eine Ver­trags­werk­statt bringt.

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Serie 04.01.2022 Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Das Interesse des Arbeitgebers, den Ausstoß von Aerosolen durch die Anordnung einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem geringstmöglichen Niveau zu halten, geht dem Interesse des Arbeitnehmers auch dann vor, wenn er aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann.

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