Der Einsatz von Rettungssystemen kann erforderlich werden (s. Abschn. 3 DGUV-R 112-199):

  • an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr, bei denen die Beschäftigten PSA gegen Absturz tragen;
  • an schwer zugänglichen Arbeitsplätzen, z. B. Krane;
  • in Behältern und engen Räumen, z. B. Schächte.

Typische Rettungsverfahren sind:

  • Rettung aus einem Schacht,
  • Rettung aus einer Steigschutzeinrichtung,
  • Rettung einer frei hängenden Person,
  • Bergung aus einer Seilschwebebahn.

Sie werden in Abschn. 5.3.9 DGUV-R 112-199 vorgestellt, zusammen mit konkreten Hinweisen zu geeigneten Rettungssystemen und Vorgehensweise, abgestimmt auf den jeweiligen Einsatzzweck. Der Retter muss dabei gegen Absturz gesichert sein.

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