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PSA gegen Absturz

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Zusammenfassung

 
Begriff

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz sind Auffangsysteme zur Sicherung von Personen an einem Anschlagpunkt, und zwar in der Weise, dass ein Absturz entweder ganz verhindert oder die Person sicher aufgefangen wird. Dabei wird der Fallweg begrenzt und die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte auf ein erträgliches Maß reduziert. Insgesamt spricht man vom Auffangsystem.

Das Auffangsystem setzt sich grundsätzlich aus 2 Teilen zusammen: dem Auffanggurt und Elementen, die zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt angebracht sind. Bestandteile des Auffangsystems sind Auffanggurt, Verbindungsmittel, Verbindungselemente, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und Anschlageinrichtungen.

Haltegurte sind keine PSA gegen Absturz, sondern Systeme zur Arbeitsplatzpositionierung zum Verhindern des Erreichens einer Absturzstelle.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Absturzgefährdungen zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern PSA gegen Absturz zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Richtlinie 89/686/EWG und der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist auch die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) zu berücksichtigen.

Weitere Vorgaben ergeben sich aus:

  • DGUV-R 112-198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
  • DGUV-R 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen"
  • "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" enthalten Informationen u. a. zum Thema "Arbeiten mit Absturzgefahr"
  • DGUV-G 312-906 "Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen"

Die Beschaffenheitsanforderungen ergeben sich darüber hinaus aus zahlreichen Normen wie z. B. der DIN EN 353-1 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung" und der DIN EN 353-2 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung".

1 Schwere Verletzungen bei Absturz

Ein Unfall aufgrund eines Absturzes führt meist zu schweren Verletzungen. Nicht alle Absturzgefahren lassen sich durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen beseitigen. Dann wird PSA gegen Absturz benötigt. In der Praxis nutzen die Beschäftigten die zur Verfügung stehende PSA gegen Absturz aber aus Bequemlichkeit häufig nicht:

  • "Nur mal eben, gleich wird ja ein Gerüst errichtet",
  • "Ich arbeite doch nicht, ich kontrollier nur mal",
  • "Den Gurt zu holen dauert länger als die Arbeit",
  • "Das mach ich schon über 20 Jahre so und bislang ist nix passiert"

sind Standardausreden, wenn leichtsinnige Beschäftigte auf ihre Tätigkeiten mit Absturzgefahr angesprochen werden.

2 Bestandteile

 

Auffangsysteme

Auffanggurt und weitere verbindende Teilsysteme zu Auffangzwecken
Schematische Darstellung des Auffangsystems (DGUV-R 112-198): Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung; in diesem Beispiel wird als energieabsorbierendes Einzelteil ein Falldämpfer verwendet.

Auffanggurt

Ein Auffanggurt besteht aus Gurtbändern, die den Körper umschließen. Ein Auffanggurt fängt bei bestimmungsgemäßer Benutzung die abstürzende Person auf, überträgt die auftretenden Kräfte auf geeignete Körperteile und hält den Körper in einer aufrechten Lage.
Schematische Darstellung eines Auffanggurtes mit vorderer und rückseitiger Auffangöse, seitlichen Halteösen und einer Steigschutzöse. Der Gurt ist zusätzlich mit Schulter-, Beingurt- und Rückenpolstern ausgestattet (DGUV-R 112-198).
 

Warnschutz Auffangweste mit integriertem 2-Punkt-Auffanggurt mit hinterer und vorderer Auffangöse.

(Quelle: SPERIAN)

Falldämpfer

Ein Falldämpfer verringert die beim Abstürzen auftretenden Stoßkräfte, die auf die Person, den Auffanggurt und die Anschlageinrichtung einwirken, "auf ein erträgliches Maß". Dabei hat der Falldämpfer, der zwischen Anschlagpunkt und Auffangöse angebracht wird, max. 2 m Länge.

Bandfalldämpfer

(Quelle: M-A-S)

Bandfalldämpfer als Bestandteil eines Verbindungsmittels.

(Quelle: SPERIAN)

Höhensicherungsgerät

Höhensicherungsgeräte sind Bestandteile eines Auffangsystems oder Teilsystems, die Personen mit angelegtem Auffanggurt bei einem Absturz selbsttätig bremsend auffangen. Die Fallstrecke ist begrenzt. Die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte werden gemindert. Die Geräte gestatten ein freies Bewegen innerhalb des Auszugsbereichs des Seiles/Bandes.

Höhensicherungsgeräte halten stets eine straffe Verbindung zum Auffanggurt (ähnlich einem Automatik-Sicherheitsgurt im Pkw). Daher sind sie für wechselnde Arbeitsorte (horizontal bzw. vertikal) gut geeignet. Es gibt Höhensicherungsgeräte mit bis zu 30 m Auszugslänge.
Schematische Darstellung eines Auffangsystems mit Höhensicherungssystem (DGUV-R 112-198).

Kleines 2,7 m Seil-Höhensicherungsgerät

(Quelle: SPERIAN)
 

Höhensicherungsgerät bis 20 m.

(Quelle: SPERIAN)

Anschlagpunkt

Der Anschlagpunkt befindet sich i. d. R. oberhalb der zu sichernden Person. Er muss in der Lage sein, die auf...

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