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PSA gegen Absturz

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Zusammenfassung

 
Begriff

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz sind Auffangsysteme zur Sicherung von Personen an einem Anschlagpunkt, und zwar in der Weise, dass ein Absturz entweder ganz verhindert oder die Person sicher aufgefangen wird. Dabei wird der Fallweg begrenzt und die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte auf ein erträgliches Maß reduziert. Insgesamt spricht man vom Auffangsystem.

Das Auffangsystem setzt sich grundsätzlich aus 2 Teilen zusammen: dem Auffanggurt und Elementen, die zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt angebracht sind. Bestandteile des Auffangsystems sind Auffanggurt, Verbindungsmittel, Verbindungselemente, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und Anschlageinrichtungen.

Haltegurte sind keine PSA gegen Absturz, sondern Systeme zur Arbeitsplatzpositionierung zum Verhindern des Erreichens einer Absturzstelle.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Absturzgefährdungen zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern PSA gegen Absturz zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Richtlinie 89/686/EWG und der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist auch die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) zu berücksichtigen.

Weitere Vorgaben ergeben sich aus:

  • DGUV-R 112-198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
  • DGUV-R 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen"
  • "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" enthalten Informationen u. a. zum Thema "Arbeiten mit Absturzgefahr"
  • DGUV-G 312-906 "Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen"

Die Beschaffenheitsanforderungen ergeben sich darüber hinaus aus zahlreichen Normen wie z...

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