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Arbeiten in Behältern

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter Behältern versteht man mit festen Wandungen umgebene luftaustauscharme Bereiche, z. B. Tanks, Kessel, Schächte, Maschinen oder Rohrleitungen. Die Arbeit in Behältern umfasst alle Tätigkeiten, bei denen sich Beschäftigte in Behältern aufhalten. Dazu gehören Reinigungs- und Wartungsarbeiten, Inspektionen und Reparaturen. Das Arbeiten in Behältern oder auch engen Räumen stellt eine der gefährlichsten Tätigkeiten dar.

Diese Gefährdungen haben ihre Ursache in der besonderen räumlichen Enge oder in den sich im Behälter befindlichen Stoffen bzw. Einrichtungen. Daher sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wenn Behälter befahren werden oder in ihnen gearbeitet wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regeln zum sicheren Arbeiten in Behältern enthalten DGUV-R 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" und DGUV-R 113-005 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 2: Umgang mit transportablen Silos".

1 Mit welchen Gefährdungen ist zu rechnen?

Bei der Arbeit in Behältern sind die in Tab. 1 aufgeführten Gefährdungen möglich.

 
Gefährdung Beispiele
Organisatorische Mängel Keine Unterweisung, kein Erlaubnisschein, keine Betriebsanweisung
Gefahrstoffe, Stoffe und Gemische Sauerstoffanreicherung durch Fehlbedienung beim Schweißen, Reststoffe im Behälter, Entfernen oder Aufbringen von Beschichtungsstoffen im Behälter, Reinigen
Sauerstoffmangel Fehlende Belüftung, Sauerstoffverbrauch bei der Arbeit, Spülen mit Inertgasen, Stoffe und Güter, die Sauerstoffarmut verursachen (s. Anhang 5 DGUV-R 113-004)
Brände, Explosionen Vorhandene brennbare Stoffe
Absturz Absturz in den Behälter oder im Behälter
Mechanische Einwirkungen Bewegliche Teile oder Einbauten wie Fördereinrichtungen, verwendete Flüssigkeitsstrahler
Elektrischer Strom Unfall durch verwendete elektrische Gerä...

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Zusammenfassung Begriff Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die eine oder mehrere der in § 3a Abs. 1 Chemikaliengesetz genannten, in § 3 GefStoffV näher bestimmten Gefahrenklassen aufweisen und den in Anhang I der Verordnung (EG) ...

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