Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen werden zwischen Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einer bestimmten Branche (z. B. Metall, Bau, Chemie, öffentlicher Dienst) geführt, um in einem Tarifvertrag einheitliche Arbeitsbedingungen und Regelungen zum Gehalt zu schaffen.

Auf Seite der Arbeitgeber steht meist ein Arbeitgeberverband (z.B. Arbeitgeberverband Gesamtmetall, Arbeitgeberverband Chemie), für die Arbeitnehmer verhandeln Gewerkschaften (z.B. IG Metall, ver.di). Die Tarifverträge einer Branche, insbesondere die Entgelttarifverträge, gelten oft nur für den jeweiligen Tarifbezirk. Trotzdem sind sie oft bundesweit ähnlich oder sogar wortgleich. Bei den Tarifverhandlungen geht es meist um die Höhe von Löhnen und Gehältern, um die Anzahl der Urlaubstage und um die Regelung der Arbeitszeit.





Tarifverhandlung und Arbeitskampf

Tarifverhandlungen beginnen, wenn ein Tarifvertrag ausläuft oder von einer der Tarifvertragsparteien gekündigt worden ist. Dann stellen die Gewerkschaften und die Arbeitgeber ihre Forderungen auf, z. B. eine prozentuale Erhöhung des Arbeitsentgelts oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Wenn sich die Tarifvertragsparteien nicht einigen können, kann es zu Streiks durch die Gewerkschaften kommen. Die Arbeitgeber können darauf mit der sog. Aussperrung reagieren. Dabei werden die Arbeitnehmer von der Arbeit ausgeschlossen und erhalten keinen Arbeitslohn.

Abschluss eines Tarifvertrags

Die Tarifverhandlungen enden mit dem Abschluss eines Tarifvertrags. Die Regelungen des Tarifvertrags erfassen grundsätzlich nur die Mitglieder der Tarifvertragsparteien, also die Mitglieder des jeweiligen Arbeitgeberverbands und der jeweiligen Gewerkschaft. Tarifverträge können aber auch vom Bundesminister für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann müssen sie auch von allen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern angewendet werden, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen.

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst

Im regelmäßigen Turnus von 2 Jahren finden im öffentlichen Dienst Tarifverhandlungen statt. In den Tarifverhandlungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern (Bund, Länder und Kommunen) und den Gewerkschaften werden die Bedingungen der Tarifverträge TVöD und TV-L ausgehandelt, zum Beispiel die Höhe der Entgelte, die Anzahl der Urlaubstage oder die Regelung der Altersteilzeit.

Bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ist zu unterscheiden zwischen den Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), die für die Kommunen und den Bund relevant sind, und den Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag der Länder (TV-L), welche die Beschäftigten der Länder betreffen.

Tarifverhandlungen zum TVöD

Im Bereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird für die Beschäftigten von Bund und Kommunen verhandelt. Das betrifft mehr als 2 Millionen Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern sowie rund 125.000 Arbeitnehmer beim Bund.  

Die Tarifverhandlungen führen auf Arbeitgeberseite die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium (BMI), für die Arbeitnehmer verhandeln die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion. Zu den kommunalen Arbeitgebern gehören neben den Verwaltungen von Städten, Landkreisen und Gemeinden auch die kommunalen Unternehmen - zum Beispiel Krankenhäuser, Sparkassen, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Nahverkehrsbetriebe oder Flughäfen.

Tarifverhandlungen zum TV-L

Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt für die Beschäftigten der Bundesländer. Eine Ausnahme sind die Beschäftigten des Bundeslandes Hessen, für die es den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) gibt.

Tarifvertragspartner des TV-L sind auf der Arbeitgeberseite die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, also ver.di, dbb und die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie die IG BAU.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)

Die Bundesländer sind seit 1949 unter dem Namen „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) zu einer Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen mit dem Zweck, die Interessen der Mitglieder insbesondere durch den Abschluss von Tarifverträgen zu wahren. Derzeit sind 15 der 16 deutschen Länder Mitglied der TdL. Das Land Hessen gehört der TdL seit dem Jahr 2004 nicht mehr an.