Keine Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand erfolgt.

Miete für Messestand

Vor dem FG Düsseldorf klagte ein Produktionsunternehmen, das 2015 auf einer 5-tägigen Fachmesse das Produktsortiment vorstellte. Die Fachmesse findet alle 3 Jahre statt. Fraglich war, wie die gezahlte Miete für den Messestand gewerbesteuerlich zu behandeln ist.

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung

Das Finanzamt ging davon aus, es müsse eine hier eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung erfolgen, da es sich um fiktives Anlagevermögen handele. Doch das FG Düsseldorf gab dem klagenden Unternehmen Recht.

FG Düsseldorf, Urteil v. 29.1.2019, 10 K 2717/17 G,Zerl, veröffentlicht mit dem März-Newsletter des FG Düsseldorf

Schlagworte zum Thema:  Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Miete