Unfallversicherungsschutz bei Heizkesselexplosion im Homeoffice

Ein Busunternehmer steht bei einer Verletzung durch eine Verpuffung im Heizkessel beim Aufdrehen der Heizung an seinem häuslichen Arbeitsplatz unter dem Schutz der Unfallversicherung. Das hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 21.3.2024 entschieden.

Der Kläger war als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnte ein Haus, dessen Wohnzimmer er als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten nutzte. Am Unfalltag holte der Kläger seine Kinder von der Schule ab und arbeitete anschließend an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge der Kläger eine schwere Augenverletzung erlitt.

BSG: Unfallversicherungsschutz für Busunternehmer bei Verletzung im Homeoffice

Die beklagte Berufsgenossenschaft, das Sozialgericht und das Landessozialgericht lehnten einen Arbeitsunfall ab. Das Bundessozialgericht hat dagegen einen Arbeitsunfall anerkannt. Der Kläger wollte nicht nur seine Kinder, sondern auch seinen häuslichen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen. Die Benutzung des Temperaturreglers war deshalb unternehmensdienlich, der Heizungsdefekt kein unversichertes privates Risiko.

Hinweis: BSG, Urteil v. 21.3.2024, B 2 U 14/21 R

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