Pflegeunterstützungsgeld: Anspruch, Höhe, Dauer

Beschäftigte, die für einen Angehörigen eine akut auftretende Pflegesituation organisieren, haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Tage. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Anspruch bis Ende 2020 auf 20 Arbeitstage verlängert.

Pflegeunterstützungsgeld: Anspruch und Dauer

Um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren, können Arbeitnehmer bei einem kurzfristigen Pflegefall für 10 Tage zu Hause bleiben. In dieser Zeit haben sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, eine Lohnersatzleistung, die von den Pflegekassen gezahlt wird. Wegen der Corona-Krise wird die Unterstützung, im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), nun bis Ende des Jahres auf 20 Tage befristet verlängert. 

Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes

Das Pflegeunterstützungsgeld wird in Höhe des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Arbeitsförderung geleistet. Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gezahlt. 

Pflegeunterstützungsgeld wird kaum genutzt.

Das Pflegeunterstützungsgeld für Arbeitnehmer, die kurzfristig Angehörigen pflegen müssen, wird einem Bericht zufolge deutlich weniger in Anspruch genommen als erwartet. 2019 seien bei den Pflegekassen nur 9.000 Anträge eingegangen, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Funke Mediengruppe (6.8.2020) mit. In den Jahren davor seien es noch weniger gewesen. Die Bundesregierung war dem Bericht zufolge von mindestens 20.000 Anträgen pro Jahr ausgegangen

dpa
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