Pflegeberatung soll an Kommunen übertragen werden

Mehr Beratungsstellen und Verlagerung der Organisation auf die Kommunen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf zum dritten Pflegestärkungsgesetz hervor.

Die Bundesregierung will die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zum 1. Januar 2017 federführend an die Kommunen übertragen und damit bundesweit deutlich mehr Beratungsstellen schaffen.

Beratungsstellen: Finanzierung durch Kommunen oder Ländern, Krankenkassen und Pflegekassen

Demnach sollen die Kommunen künftig die Initiative für neue Pflegestützpunkte ergreifen. Bislang organisieren dies die Kranken- und Pflegekassen. Finanziert werden sollten die Beratungsstellen zu jeweils einem Drittel von Kommunen oder Ländern, Krankenkassen und Pflegekassen, heißt es in dem Bericht. «Gemeinsames Ziel ist es, so lange wie möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen und familiären Umgebung zu unterstützen und ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten» (Zitat aus dem Gesetzentwurf).

Beratungsstellen mit 50 Mio. EUR Unterstützung

Das Gesetz soll auch praktische Probleme des Alltags von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen beseitigen. Mittlerweile zahlen die Pflegekassen pro Monat bis zu 125 EUR, mit denen Helfer finanziert werden können, die Pflegebedürftigen im Haushalt helfen, sie zum Einkaufen oder bei anderen Gelegenheiten begleiten. Oft wissen die Betroffenen aber nicht, wie sie die Alltagsbegleiter finden. Mit 50 Mio. EUR sollen nun Büroräume für solche Unterstützungsangebote finanziert werden.

Mehr News zum Thema:

Entlastung für pflegende Angehörige: Welche Leistungen gibt es?

Pflegebedürftige sind öfters auf Sozialleistungen angewiesen

dpa
Schlagworte zum Thema:  Pflegeversicherung, Krankenkasse