Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[1] wurden insbesondere auch die Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach den §§ 176 ff. BewG geändert und an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)[2] vom 14.7.2021 angepasst. Das JStG 2022 trat zum 21.12.2022 in Kraft und ist auf alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 anzuwenden. Ziel der Änderung des Bewertungsgesetzes (BewG) durch das JStG 2022 war neben der Anpassung an die ImmoWertV insbesondere auch, die gesetzlichen Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren (Wertzahlen) an den aktuellen Immobilienmarkt anzupassen und dadurch im Falle nicht ermittelter Marktanpassungsfaktoren durch die Gutachterausschüsse trotzdem eine möglichst verkehrswertnahe Grundbesitzbewertung gewährleisten zu können. Denn obwohl die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren enorm gestiegen sind, haben sich die gesetzlichen Werte des BewG seit der Erbschaftsteuerreform 2009 nicht verändert.

[1] BGBl 2022 I, 2294.
[2] BGBl 2021 I, 2805.

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