Rn 32

Eine vor der Privatisierung der Post erteilte Postvollmacht (§ 46 PostO) hat keine privatrechtliche Wirkung (BGHZ 98, 140, 144). Im Geltungsbereich des § 10 AKB ist in der Rspr des BGH anerkannt, dass der Versicherer kraft Gesetzes iRd Abwicklung eines Versicherungsfalls umfassend zu Gunsten und zu Lasten des Versicherungsnehmers bevollmächtigt ist (§ 10 V AKB) und dass diese Vollmacht auch den Teil der Ansprüche umfasst, für den der Versicherer nicht einzustehen hat (BGH NJW-RR 04, 1475). Dagegen soll im Bereich der Privat- und Berufshaftpflicht (§ 5 Nr. 7 AHB) die Abgabe eines Haftpflichtfalls des Versicherungsnehmers an den Versicherer eine Vollmacht zur Abgabe von Anerkenntniserklärungen zu Lasten des Versicherungsnehmers nicht begründen (Frankf NJW-RR 05, 1694 [LG Dortmund 07.04.2005 - 2 S 53/04]; offen lassend BGH NJW-RR 04, 1475). Der Umfang der dem behandelnden Arzt erteilten Innenvollmacht des Patienten zur Beauftragung eines externen Laborarztes richtet sich danach, welche Laboruntersuchungen objektiv benötigt werden (BGH NJW 10, 1203 [BGH 14.01.2010 - III ZR 173/09] Rz 9). Vorsorgevollmachten (s §§ 1896 Rn 19, 1901) sind idR als Generalvollmacht (Rn 34 f) ausgestaltet und berechtigen daher zur Vertretung in sämtlichen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Tersteegen NJW 07, 1717, 1722 f). Ohne abw Regelung in der Vollmacht unterliegt der Vorsorgebevollmächtigte im Außenverhältnis nicht den Beschränkungen eines Betreuers (Zimmermann BKR 07, 226, 230 ff). Die Regelung, dass von der Vollmacht erst bei Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit Gebrauch gemacht werden soll, ist idR nicht als aufschiebende Bedingung, sondern nur als Beschränkung im Innenverhältnis zu verstehen (Tersteegen NJW 07, 1717; 1722; Zimmermann BKR 07, 226, 227). Zur Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil im Wege der Vollmacht s BGHZ 225, 184 ff.

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