Rn 45

Gewährleistungsrechte, insb §§ 437 ff, schließen § 123 nicht aus (NJW 58, 177; BGHZ 57, 146; 110, 222), bei der Gewerberaummiete auch nicht nach der Überlassung (BGH NJW 09, 1266 Tz 33). Mit Anfechtung entfällt ein gewährleistungsrechtlicher Schadensersatzanspruch (Höpfner NJW 04, 2865; aA Derleder NJW 04, 970).

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