Bei den Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip verdunstet je nach Dauer und Intensität der Heizkörpererwärmung eine Messflüssigkeit, die in einem Röhrchen enthalten ist. In der Regel wird Methylbenzoat, Cyclohexanol oder Phenethol verwendet.[1] Bei starker Beheizung verdunstet viel Flüssigkeit, bei geringerer entsprechend weniger.

Ergänzend zur Verdunstungsmenge sind bei allen Heizkostenverteilern die thermische Ankopplung des Heizkostenverteilers an den Heizkörper und die Wärmeleistung des Heizkörpers zu berücksichtigen. Beides fließt in einen Bewertungsfaktor ein. Am Ende des Abrechnungszeitraums werden anhand einer Skala die Menge der verdunsteten Flüssigkeit und damit der relative Verbrauch abgelesen. Diese Ablesung kann nach zwei Systemen erfolgen:

  • Einheitsskala

    Die Einheitsskala ist an jedem Heizkörper in gleich viele Striche aufgeteilt. Der abgelesene Verbrauchswert wird mit einem Bewertungsfaktor multipliziert. Dieser Umrechnungsfaktor muss in der Heizkostenabrechnung zwingend genannt werden, da der Nutzer ansonsten nicht nachvollziehen kann, wie das Abrechnungsergebnis zustande gekommen ist.[2]

  • Produktskala

    Bei der Einteilung von Produktskalen sind die Heizkörperleistung und der Wärmeübergangswert bereits berücksichtigt. Der Ablesewert entspricht dann dem abzurechnenden Wert, eine Umrechnung ist nicht erforderlich.

Strichpreis ist reine Rechengröße

Die Erfassung mit Heizkostenverteilern ist keine Messung im physikalischen Sinne, der Verbrauch wird nicht direkt angezeigt. Der Preis einer Einheit ("Strichpreis") errechnet sich erst aus den gesamten Verbrauchskosten des Gebäudes geteilt durch die insgesamt abgelesenen Verbrauchseinheiten ("Striche"). Die Heizkostenverteiler zeigen also das Verhältnis zum Gesamtverbrauch an. Die sog. Verdunster sind trotz einfacher Technik keineswegs ungeeignet. Es darf wegen der nicht exakten Messtechnik keine absolute Gerechtigkeit erwartet werden.[3]

 
Praxis-Beispiel

Berechnungsbeispiel

Zur Vereinfachung wird eine Umlage zu 100 % nach Verbrauch zugrunde gelegt. In der ersten Wohnung werden 41 Striche, in der zweiten 59, in der dritten 37, in der vierten 72 und in der fünften 49 abgelesen, das sind insgesamt 258 Striche. Die Heizkosten im Gebäude betragen 3.978 EUR. Der Strichpreis wird so berechnet:

3.978 EUR : 258 Striche = 15,418604 EUR pro Strich

Pro Strich sind folglich 15,418604 EUR zu bezahlen. Damit betragen die Heizkosten:

 
erste Wohnung: 41 Striche × 15,418604 EUR/Strich = 632,16 EUR,
zweite Wohnung: 59 Striche × 15,418604 EUR/Strich = 909,70 EUR,
dritte Wohnung: 37 Striche × 15,418604 EUR/Strich = 570,49 EUR,
vierte Wohnung: 72 Striche × 15,418604 EUR/Strich = 1.110,14 EUR,
fünfte Wohnung: 49 Striche × 15,418604 EUR/Strich = 755,51 EUR.

Die Gesamtsumme der einzelnen Heizkosten ergibt 3.978 EUR.

Der Strichpreis schwankt von Jahr zu Jahr, weil er vom Gesamtverbrauch und den Jahresheizkosten abhängt. Deshalb ist ein direkter Vergleich mit den Werten aus den Vorjahren nicht möglich.

Anwendungsbereich

Generell sind Verdunstungsheizkostenverteiler in allen heute üblichen Heizanlagen einsetzbar, seit 1995 durch die europäischen Normen festgelegt auch in vertikalen Einrohrheizungen.

Keine Anwendung finden Verdunstungsheizkostenverteiler bei folgenden Systemen[4]:

  • Warmlufterzeuger,
  • klappengesteuerte Heizkörper,
  • Badewannenkonvektoren,
  • Heizkörper mit Gebläse,
  • Dampfheizungen,
  • Heizkörper mit elektrischer Zusatzpatrone,
  • Fußbodenheizungen (hier steht kein Montagepunkt zur Verfügung; bei Heizanlagen mit Vorlauftemperaturen unter 55 °C und über 110 °C würde sich die Verbrauchsanzeige stark verfälschen).

Ein ungeeignetes Heizsystem liegt unter anderem auch dann vor, wenn der Gebäudeeigentümer den Verbrauch mit Verdunstungsheizkostenverteilern bei übergroßen Heizkörpern erfasst. Die überdimensionierten Heizkörper sind nur zu etwa einem Drittel ausgelastet, sodass der zulässige Einsatzbereich für solche Heizkostenverteiler unterschritten wird.[5] In einem solchen Fall ist die verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich, es müsste verbrauchsunabhängig abgerechnet werden. Damit steht dem Mieter ein Kürzungsrecht nach § 12 HeizKV zu. Der Vermieter muss auf elektronische Heizkostenverteiler umrüsten, die auch für den Niedertemperaturbereich gestattet sind.

Bei horizontalen Einrohrheizungen sind Verdunstungsheizkostenverteiler nur dann anwendbar, wenn die Rohrführung lediglich für eine Wohnung bestimmt ist. Ansonsten sind sie unzulässig, weil die Temperaturdifferenz zwischen dem ersten und dem letzten Heizkörper am Versorgungsstrang zu hoch ist.

 
Achtung

Einheitlich gleiche Erfassungsgeräte

Heizkostenverteiler zählen zu den nicht eichpflichtigen Verbrauchserfassungsgeräten. Deshalb muss bei einer Abrechnung mit Heizkostenverteilern immer eine ganze Nutzergruppe, die an eine zentrale Heizanlage angeschlossen ist, mit gleichen Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Die Verwendung verschiedener Geräte, zum Beispiel Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip in drei Wohnungen und ein e...

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