OLG Koblenz, Beschl. v. 27.1.2023 – 13 UF 556/22
1. Zur Abgrenzung einer konkreten von einer abstrakten sowie einer hinreichend wahrscheinlichen von einer latenten Kindeswohlgefährdung nach einmaliger körperlicher Misshandlung infolge einer Überlastungssituation.
2. Zum Vorrang von sorgerechtlichen Auflagen gegenüber einem Sorgerechtsentzug nach körperlicher Kindesmisshandlung durch nichtsorgeberechtigte Mitbewohner.
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