Das BMJ plant, die Ausbildung zertifizierter Mediatoren praxisgerechter und digitaler zu gestalten und hat hierzu eine Änderungsverordnung zur Reform der "Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung" vorgelegt. Am 1.9.2017 ist die noch heute geltende "Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung" (ZMediatAusbV) in Kraft getreten. Diese setzt den Rahmen für die erforderlichen Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Berechtigung der Verwendung der Bezeichnung "Zertifizierte Mediatorin" bzw. "Zertifizierter Mediator".

Aus der Mediationspraxis sind inzwischen eine Reihe von Änderungswünschen geäußert worden, denen die geplante Reform weitgehend Rechnung tragen will. Im Mittelpunkt stehen dabei eine stärker praxisorientierte Ausbildung sowie umfassende Digitalisierungsansätze. Mit dem Erlass der Änderungsverordnung soll auch mehr Rechtsklarheit für Verbraucher und Betroffene geschaffen und Verbraucher vor einer missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung "zertifiziert" geschützt werden.

Weitergehende Informationen zu der Reform finden Sie auf dem Haufe Portal Recht

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge