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Einige Rechtsanwaltsfachangestellte übernehmen in der Kanzlei weitgehende Aufgaben im Bereich der Buchhaltung. Sie sind nicht nur für die Vorkontierung verantwortlich, sondern auch dafür, eingehende Fremdgelder mit offenen Honoraren zu verrechnen (soweit zulässig) und dem Mandanten zustehende Fremdgelder unverzüglich auszuschütten. Ihnen wird sowohl die Klärung von Aktenkonten als auch das Mahnwesen bezüglich offener Honorarrechnungen übertragen. Auch Löhne und Gehälter (Lohnbuchhaltung) werden oft auf Mitarbeiter übertragen, die für die Finanzbuchhaltung (FiBu) zuständig sind.

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