Kommunen gaben rund 13 Millionen Euro für Bildungshilfen aus

Klassenfahrten, Sportunterricht oder ein Zuschuss für das Mittagessen. Viele Städte und Landkreise nutzten im vergangenen Jahr die Bundesmittel aus dem Bildungspaket. Unklar ist, was mit den nicht verwendeten Geldern passiert.

Die Thüringer Kommunen haben im vergangenen Jahr rund 13 Millionen Euro an Bundesmitteln für Hilfen aus dem Hartz-IV-Bildungspaket ausgegeben. Wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Dienstag in Erfurt sagte, wurden damit 68 Prozent der Mittel an Kinder weitergegeben. Insgesamt flossen rund 18,8 Millionen Euro an die Landkreise und Städte im Freistaat.

Eine Rückzahlung der nicht verwendeten Mittel des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes ist jedenfalls nicht vorgesehen. Geplant sei, sie für den «Posten Unterkunft und Heizung» für Hartz-IV-Empfänger zu verwenden, sagte die Sprecherin. Eine «Spitzabrechnung» der wirklich entstandenen Kosten und eine Rückforderung des Bundes seien nach der geltenden Rechtslage auch nicht möglich, sagte Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) dem MDR Thüringen.

Wie viel Geld in diesem Jahr zur Verfügung steht, ist noch unklar. Die Summe werde erst nachträglich festgelegt, sagte die Sprecherin. Das Ministerium gehe aber davon aus, dass es in etwa auf dem gleichen Niveau liege wie im vergangenen Jahr, fügte sie hinzu. Im Freistaat wird das Geld vor allem für Mittagessen, Klassenfahrten oder Schulbedarf der Kinder eingesetzt.

Das Bildungspaket für bedürftige Kinder war 2011 gestartet. Obwohl das Geld mittlerweile besser genutzt wird, gibt es dem Bundesarbeitsministerium zufolge immer noch große Unterschiede. So wurden 2012 in Berlin laut Recherchen des Radiosenders NDR Info nur 37 Prozent und in Bayern 56 Prozent der Gelder verwendet. Das Land Bremen nutzte hingegen etwa 80 Prozent.

Von den Bildungshilfen können rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren, deren Eltern wegen Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen Hartz IV, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten.

Ende April will das Bundesministerium eine Zwischenbilanz vorlegen. Zum Stichtag 31. März müssen die Länder dem Bund Rechenschaft über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel geben. Nicht genutztes Geld will das Bundesarbeitsministerium von den Kommunen zurückfordern. Eine grundlegende Überprüfung des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Gesetzes soll noch in diesem Jahr starten und 2016 abgeschlossen werden.

dpa
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