Mieter muss Kameraattrappe im Hauseingang nicht dulden
Der Vermieter hatte sich dem Wunsch nach Entfernung der Geräte mit dem Argument widersetzt, sie dienten allein der Abschreckung von Straftätern und seien im Übrigen gar nicht funktionsfähig. Deshalb werde das Persönlichkeitsrecht des Mieters auch nicht beeinträchtigt.
Das Gericht sah dies jedoch anders: Die Installation von Kameraattrappen am Hauseingang stelle grundsätzlich einen "Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters dar". So sei bereits die "mit der Anbringung der Attrappe verbundene Androhung der ständigen Überwachung" eine Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Mieters und seiner Besucher.
-
Balkonkraftwerk: Das gilt für WEG & Vermieter
2.405
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.730
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.361
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.301
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.275
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.146
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.057
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
993
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
919
-
Wohnungsbesichtigung: Das sind die Rechte von Vermietern
830
-
Sylvia Pruß ist neue VDIV-Präsidentin
18.09.2024
-
Die verwalterlose Eigentümergemeinschaft
16.09.2024
-
Rheinland-Pfalz verlängert und erweitert Senkung der Kappungsgrenze
13.09.2024
-
Kappungsgrenze in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen
01.09.2024
-
Kappungsgrenze in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
01.09.2024
-
Kappungsgrenze für Mieterhöhung
01.09.2024
-
Kappungsgrenze in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
01.09.2024
-
Kappungsgrenze in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
01.09.2024
-
Eigentümer können Entscheidungen an Verwalter delegieren
28.08.2024
-
Verwaltervertrag hat keine Schutzwirkung für Wohnungseigentümer mehr
21.08.2024