IDW-Positionspapier zum Fitness-Check der EU-Kommission

Das IDW unterstützt das Vorhaben der EU-Kommission, warnt aber auch vor einem europäischen Sonderweg.

Die EU-Kommission hatte Anfang Februar 2018 einen Evaluierungsfahrplan „Fitness check on public reporting by companies“ veröffentlicht. Am 21.3.2018 wurde das zugehörige Konsultationsdokument zur Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens im Bereich der Unternehmensberichterstattung veröffentlicht.

Der (Fitness-Check) soll,

  • beurteilen, inwiefern die EU-Regelwerke weiterhin ihren Zielen gerecht werden, einen Mehrwert für die EU schaffen sowie wirksam und in sich schlüssig sind, mit anderen EU-Maßnahmen in Einklang stehen und effizient sind;
  • bestehende Regelwerke überprüfen (z. B. CSR-Richtlinie) sowie
  • herausfinden, ob die EU-Regelwerke dazu geeignet sind, neue Herausforderungen (u. a. Nachhaltigkeit und Digitalisierung) zu meistern.

Transparenz der Rechnungslegung ist zu erhalten

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat am 12.11.2018 ein Positionspapier herausgegeben, in dem es das Vorhaben der EU-Kommission unterstützt, die EU-Regelwerke zum Unternehmensreporting auf neue Entwicklungen, wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung zu prüfen. Die frühzeitige Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit in die Konsultation bewertet das IDW als positiv.

Das IDW warnt vor einem europäischen Sonderweg bei den IFRS und sieht den größten Überarbeitungsbedarf bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Grundsätzlich sei der gegenwärtige EU-Rechtsrahmen für die Unternehmensberichterstattung konsistent. Eine der Herausforderungen sei es daher, diese Konsistenz und Transparenz der Rechnungslegung zu erhalten. Davon eingeschlossen ist auch die Prüfung und die Offenlegung der neuen Berichtselemente, etwa der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Zusätzliche Berichtsbestandteile könnten zukünftig vorteilhaft sein

Zukunftsgerichtet ist nach Ansicht des IDW die Berichterstattung mehr als Geschäftsbericht und Nachhaltigkeitsbericht. Aufgrund der zunehmend digitalen Welt sei die Bilanzierung des selbst geschaffenen immateriellen Anlagevermögens zu überdenken. Fraglich sei, ob die Definition von Vermögenswerten durch deren Schuldendeckungsfähigkeit noch zeitgemäß ist oder nicht besser das Wertschöpfungspotenzial betrachtet werden müsse. Als mögliche Lösungen nennt das IDW u. a. zusätzliche Rechnungslegungsinstrumente, wie etwa eine GuV mit Planwerten und Szenarioangaben (gut, mittel, schlecht) für die kommenden drei bis fünf Jahre, analog den Inhalten von Investorenreports.

Praxis-Tipp: Verbesserungsvorschläge könnten sich positiv auf Kritikpunkte an der derzeitigen Rechnungslegung auswirken

Kritikpunkte an der derzeitigen Rechnungslegung sind u. a. erhebliche Unterschiede zwischen Buch- und Marktwerten des Eigenkapitals von Unternehmen und nicht ausreichende Berücksichtigung aller relevanten Werttreiber. Die Verbesserungsvorschläge des IDW könnten hier einen Beitrag leisten.

Quelle: IDW Positionspapier zum Fitness-Check der Europäischen Kommission

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