IASB lässt Wahlrecht bei Übergang von IAS 39 zu IFRS 9 zu

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat einer EFRAG-Empfehlung folgend für den Übergang der Bilanzierung für Sicherungsbeziehungen von IAS 39 zu IFRS 9 ein Wahlrecht gewährt.

Bei der Sitzung des IASB im April stand das Thema Sicherungsbilanzierung, hierbei insbesondere die Regelungen zu Macro Hedging Activities“ auf der Tagesordnung. Hintergrund der Diskussionen waren Bedenken des Zusammenspiels der bestehenden Regelungen von IAS 39 mit den vorgeschlagenen Änderungen durch IFRS 9.

Mit dem Portfolio Hedge von Zinsrisiken wurden im bestehenden IAS 39 verschiedene Erleichterungen für die bilanzielle Abbildung von Macro Hedges eingeführt. So sind bestimmte Macro Hedges zulässig wie Portfolio Cash Flow Hedges oder Hedges, die gem. Section F der Implementation Guidance (F.6.2 und F.6.3) abgebildet werden.

Gleichwohl hat auf EU-Ebene die Europäische Kommission IAS 39 in einer Fassung, in der verschiedene Textpassagen zum Portfolio Hedge von Zinsrisiken gestrichen wurden (sog. Carve-out Version), in europäisches Recht übernommen. Damit ist IAS 39 der (bislang noch) einzige Standard, der in einer veränderten Fassung in EU-Recht übernommen wurde.

EFRAG sieht Kollission zwischen IAS 39 und dem geplanten IFRS 9

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hatte bereits Ende März gegenüber dem IASB Stellung bezogen zu den möglichen Auswirkungen der Folgeänderungen aus dem Arbeitsentwurf zu IFRS 9 zum Macro Hedge Accounting zu den bestehenden Regelungen in IAS 39. Der Stellungnahme war ein Feldversuch vorausgegangen. Nach Ansicht der EFRAG bestehe demnach weiterhin Unsicherheit, ob die bisherige Bilanzierungspraxis nach IAS 39 nach den neuen Vorschriften des Arbeitsentwurfs weiterhin möglich sein wird oder nicht. Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund des bestehenden carve-out auf EU-Ebene fraglich.

Als unkomplizierteste Lösung schlug die EFRAG vor, allen (Full-)IFRS-Anwendern ein Wahlrecht einzuräumen, entweder ihre bisherige Bilanzierungspraxis nach IAS 39 fortzuführen, bis IFRS 9 unwiderruflich übernommen wird oder das Projekt Macro Hedge Accounting endgültig abgeschlossen ist, oder unwiderruflich die Vorschriften des Arbeitsentwurfs zu IFRS 9 zu übernehmen.

Der IASB hat nun diesem Vorschlag zugestimmt und ein Wahlrecht gewährt. Damit sollen die beiden Modelle (Weiteranwendung bisheriger Hedge-Accounting-Vorschriften oder alternative Anwendung von IFRS 9) möglich sein. Weitere Stellungnahmen sollen nicht folgen.

Praxistipp: Mit der Entscheidung bleiben die Regelungen zum Portfolio Hedge Accounting weiterhin so lange in Kraft, bis das Projekt zum Macro Hedge Accounting abgeschlossen ist. Dies kann sich noch einige Zeit hinziehen. Allerdings hat diese Entscheidung für die EU-Anwender nur bedingt Ausstrahlungswirkung, da IFRS 9 auf EU-Ebene ohnehin noch nicht als zulässige Alternative anwendbar ist.

Schlagworte zum Thema:  IFRS, Bilanzierung