IASB: ED/2019/6 mit Änderungen an IAS 1 veröffentlicht

Die Vorschläge im sechsten Änderungsstandard des IASB zielen darauf ab, die wesentlichen - und nicht wie bisher die bedeutsamen - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden offenzulegen.

Der IASB hat seinen Standardentwurf ED/2019/6 Disclosure of Accounting Policies, Proposed amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2 am 1.8.2019 veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus Rückmeldungen zum Diskussionspapier DP/2017/1 (Principles of Disclosure) hervor, das Bestandteil der Angabeninitiative des IASB ist.

Ein Resultat des Feedbacks zum Diskussionspapier war die Entscheidung, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (accounting policies) gemäß IAS 1 anzugeben sind. Nach Ansicht des IASB sind die wesentlichen (material) accounting policies offenzulegen, allerdings wird bislang in IAS 1 hinsichtlich der anzugebenden Informationen noch auf die bedeutsamen (significant) Methoden abgestellt.

Nur Angabe „wesentlicher“ accounting policies

IAS 1.117 soll ergänzt werden, wonach Informationen über eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nur dann wesentlich sind, wenn sie zusammen mit anderen Informationen, die in den Jahresabschlüssen eines Unternehmens enthalten sind, die Entscheidungen der Abschlussadressaten über das Unternehmen beeinflussen können. Weitere Änderungen betreffen:

  • Änderung von „significant accounting policies” in „material accounting policies” (IAS 1.10; 1.114; 1.117 und 1.122).
  • Neue IAS 1.117A–1.117D (Leitlinien), die umschreiben, wann ein Unternehmen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angeben muss oder nicht.
  • Löschung der Paragraphen IAS 1.118, 1.119 und 1.121.

Anpassungen am Leitliniendokument

Weiterhin soll auch das IFRS Practice Statement 2 durch weitere Erläuterungen und Beispiele aktualisiert werden, die den Unternehmen helfen, den Begriff der Wesentlichkeit bei der Entscheidungsfindung über die Offenlegung von Rechnungslegungsgrundsätzen anzuwenden.

Der Entwurf enthält noch kein Datum der Erstanwendung. Die Kommentierungsfrist endet am 29.11.2019.

Praxis-Tipp: Auswirkungen der Änderungen bleibt abzuwarten

Der IASB konzentriert sich im Rahmen seiner Angabeninitiative weiter auf unternehmensspezifische Angaben. Die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind immer noch durchzogen von sog. boiler plate Angaben, somit also inhaltsleer. Es bleibt abzuwarten, ob der Wechsel von „significant“ auf „material“ eine Bereinigung der Angaben zu den accounting policies nach sich zieht.

Quelle: IASB proposes amendments to IFRS Standards to improve accounting policy disclosures


Schlagworte zum Thema:  IFRS, IASB