IAS 8, IAS 1 – Wesentlichkeit: EU übernimmt Änderungen

Die Änderungen an IAS 1 und IAS 8 sollen den Umgang mit der Wesentlichkeit in der Rechnungslegung vereinheitlichen.

Am 31.10.2018 hat der International Accounting Standards Board (IASB) Änderungen an IAS 1 und IAS 8 – Definition of Material – herausgegeben. Das Projekt zum Themenkomplex Wesentlichkeit geht aus der im Jahr 2012 gestarteten Angabeninitiative des IASB hervor.

Vereinheitlichung des Umgangs mit dem Begriff „materiality“

Ziel der Änderung ist eine Vereinheitlichung der Definition von Wesentlichkeit in allen IFRS und dem Rahmenkonzept. Weiterhin soll verhindert werden, wesentliche durch unwesentliche Informationen zu verschleiern. Zu diesem Zweck wird eine Klarstellung der Definition von „wesentlich“ vorgenommen:

Information is material if omitting, misstating or obscuring it could reasonably be expected to influence decisions that the primary users of general purpose financial statements make on the basis of those financial statements, which provide financial information about a specific reporting entity.


Verschleiern von Informationen zukünftig nicht standardkonform

Die bisherige Definition von Wesentlichkeit in den IFRS behandelte „nur“ das Auslassen oder fehlerhafte Darstellen von Informationen. Mit dem neuen Verweis zwischen den einzelnen Standards soll klargestellt werden, dass eine Verschleierung („obscuring“) von wesentlichen Informationen durch unwesentliche Informationen, ähnliche Auswirkungen haben kann wie das Weglassen.

Weiterhin wurde präzisiert, dass Informationen wesentlich sind, wenn eine Auswirkung in „vernünftiger Weise zu erwarten ist“ („could reasonably be expected“). Vorher wurde in allgemeiner Form nur auf ein „beeinflussen“ abgestellt. Weiterhin werden die “primären Abschlussadressaten“ (primary users) als Empfänger der Finanzkommunikation spezifiziert. Es wird herausgestellt, dass die Zielempfänger mehrheitlich auf die in den Abschlüssen gegebenen Informationen zurückgreifen müssen.

Übernahme der Änderungen an IAS 8 und IAS 1 in EU-Recht und Anwendungsdatum

Die Verordnung (EU) Nr. 2019/2104  der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 10.12.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Änderungen sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen (EU-Anwendungsdatum entspricht IASB). Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Praxishinweis: Definition von „wesentlich“ nun klarer

Die Änderungen stellen die Definition von „wesentlich“ (einheitlich) klar. Die Anwendung sowie Auswirkungen in der Praxis, insbesondere auf den Abschlusserstellungsprozess, bleiben abzuwarten.

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