Für die Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos von Kindern unter 16 Jahren ist grundsätzlich die Einwilligung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter erforderlich. Dies ergibt sich aus Art. 8 DSGVO. Die Einwilligung muss vorab eingeholt werden, eine nachträgliche Genehmigung ist nicht ausreichend. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, gilt dann aber nur für zukünftige Veröffentlichungen. Ausnahmen, bei denen in diesem Fall keine Einwilligung nötig ist: Kinder sind nur Nebenpersonen/Beiwerk auf den Aufnahmen von Menschenansammlungen (z. B. Demonstrationen) mit Kindern. Persönlichkeitsrechte beachten: Neben dem Datenschutz sind auch die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu wahren. Fotos in Kitas oder Schulen sollten daher nur mit Einwilligung und unter Beachtung von Richtlinien zum Umgang mit Kinderfotos erfolgen.

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