Bestechung?: Wenn ein Event nichts kostet

Nicht nur die Fußballweltmeisterschaft wird heute als Event bezeichnet. Auch Info-Veranstaltungen haben immer häufiger einen Eventcharakter. Und wenn Unternehmen Kunden über ihre Produkte und Entwicklungen informieren, gehört auch da oft ein Rahmenprogramm dazu. Doch was ist hier noch erlaubt?

Veranstaltungen sind für Unternehmen zur Kunden- und Mitarbeiterpflege wichtig. Sie fördern das Image und den Absatz. Doch sie können auch den Anschein von Bestechlichkeit und Korruption wecken. Die Gradwanderung ist nicht immer einfach, die Rechtsprechung nicht eindeutig.

Nichtöffentliche Kunden-Events und Info-Veranstaltungen

Vor allem große Unternehmen haben den Umgang mit Geschenken und Einladungen in speziellen Richtlinien festgehalten. Diese können auch anderen Unternehmen als Orientierung dienen. Dort finden sich u. a. Hinweise zu Kunden-Events oder Info-Veranstaltungen. Also zu Veranstaltungen, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind und zu denen es keine Eintrittskarten im Handel zu kaufen gibt.

Ein paar Überlegungen, damit Sie auch bei Events compliant bleiben

Firmen nutzen gerne ihr Firmenjubiläum oder die Einführung eines neuen Produkts, um Kunden und Geschäftspartner einzuladen. Für die Gäste sind solche Veranstaltungen kostenlos. Das ist grundsätzlich zulässig. Zu beachten ist dabei:

  • Der Ort der Veranstaltung sowie
  • das Veranstaltungsprogramm sollten angemessen sein.
  • Touristische Erwägungen dürfen keine Rolle spielen.
  • Das Rahmenprogramm sollte nicht mehr Zeit und wirtschaftlichen Aufwand in Anspruch nehmen, als der unternehmerische Anteil der Veranstaltung.
  • Ehe- und Lebenspartner, Kinder sowie sonstige Angehörige des Veranstaltungsteilnehmers sollten nur im Einzelfall eingeladen werden.
  • Die Übernahme von Reise-, Unterkunft und Nebenkosten muss angemessen sein.

Bestechung oder Einladung mit gutem Gefühl?

Deutsche Vertriebspartner inklusive der Ehefrauen bzw. -männer zur Vorstellung eines neuen Produkts auf die Kanaren einzuladen, ist ebenso wenig korrekt, wie ein zweistündiges Kunden-Event mit einem 5-Gänge-Menü im Sternerestaurant enden zu lassen. Wer einlädt oder eingeladen wird, sollte immer überlegen, ob er ein gutes Gefühl hätte, wenn er seinen Kollegen und seinem Chef von der Einladung erzählt.

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