Firmenfitness: Finanzierungsmöglichkeiten und Steuervorteile

Firmenfitness ist ein wichtiger Baustein im BGM, um Mitarbeiter langfristig gesund und leistungsfähig zu halten. Der Arbeitgeber profitiert davon durch geringere Fehlzeiten und höhere Produktivität, muss aber auch nicht alle Kosten selbst tragen.

Um Unternehmen zu ermutigen, nachhaltig gesundheitsförderliche Projekte bzw. Interventionen durchzuführen, räumt der Gesetzgeber eine Einkommenssteuerbefreiung für primärpräventive und gesundheitsförderliche Leistungen ein.

Firmenfitness und Einkommenssteuergesetz

Nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz wird dem Arbeitgeber ein Freibetrag bis zu 600 Euro im Jahr pro Mitarbeiter für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn eingeräumt. Die Maßnahmen müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen des § 20 des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) entsprechen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der Ausnutzung der Freigrenze Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 EStG. Das bedeutet konkret, dass eine Unterstützung für den Firmenfitnessvertrag (Rabatt/Zuschuss) bis 44 EUR je Mitarbeiter und Monat erfolgen kann. Die Sachbezüge sind grundsätzlich mit dem ortsüblichen Brutto-Endpreis am Abgabeort zu bewerten. Wichtig: Wenn die Grenze aller Sachbezüge von 44 EUR überschritten wird, liegt in vollem Umfang ein steuerpflichtiger Lohn vor.

Gesetzliche Krankenkassen unterstützen Firmenfitness

Wenn der Betrieb nicht alle Kosten für die Verankerung der gesundheitsförderlichen Prozesse und entsprechenden Maßnahmen übernehmen kann oder will, besteht die Möglichkeit, von den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Eine solche Hilfe wird in der Regel nur von einer gesetzlichen Krankenkasse angeboten, sofern ein Teil der Belegschaft auch bei dieser Kasse versichert ist.

Die Kassen gehen dabei ihrem gesetzlichen Auftrag zur Prävention nach, der in § 20 SGBV festgelegt ist. Sie haben die Aufgabe, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung oder des BGM zu unterstützen. Welche Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern finanziell gefördert werden, ist im Leitfaden Prävention des GKV Spitzenverbandes festgelegt. Die Finanzierung bzw. Förderung von Maßnahmen muss im Vorfeld beantragt werden.
Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.

Europäischer Sozialfonds

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Er ist das wichtigste Instrument zur Verbesserung der Berufsqualifikationen und der Beschäftigungsaussichten. Er dient zur Förderung von Beschäftigungsprojekten auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. In diesem Zusammenhang unterstützt der ESF auch Projekte bzw. Programme der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements.

Mehr zum Thema

Firmenfitness im Rahmen des BGM wirksam einsetzen

Betriebssport: Was Unternehmen und ihre Mitarbeiter wissen sollten

Qualifikation zum Berater für Firmenfitness

Der Lehrgang „Berater/in für Firmenfitness“ der BSA-Akademie qualifiziert die Teilnehmer, Kooperationsmodelle zwischen Fitnessanlagen und Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der dazu notwendigen organisatorischen, finanziellen und steuerlichen Regelungen erfolgreich zu gestalten.

Schlagworte zum Thema:  Betriebliche Gesundheitsförderung