Allergie kann zu Arbeitsunfähigkeit führen

Frühlingszeit ist auch Pollenzeit. Für viele Heuschnupfengeplagte bedeutet dies: Niesen, juckende rote Augen und allgemeine Abgeschlagenheit. Sobald die Natur draußen anfängt zu grünen und zu blühen, beginnt für sie die Quälerei. Ist ein von Heuschnupfen betroffener Arbeitnehmer aber deshalb gleich arbeitsunfähig krank?

Heuschnupfen gehört zu den häufigsten allergischen Erkrankungen. Jetzt, da es warm wird und alles zu blühen anfängt, leidet jeder fünfte Deutsche unter der "saisonalen Rhinitis".

Von Heuschnupfen geplagte Mitarbeiter können arbeitsunfähig sein

Die Allergie sollten Arbeitgeber nicht verharmlosen: Auch von Heuschnupfen geplagte Mitarbeiter können arbeitsunfähig sein. Hingegen liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Arbeitnehmer auf Grund der Allergie nicht in der Lage ist, den Weg zur Arbeit zurückzulegen. Mehr dazu im Haufe-Beitrag Arbeitsunfähigkeit bei Allergie - Krank wegen Heuschnupfen?

Mehr zum Thema Allergien

Büroarbeitsplatz - wenn die Nase trieft und die Augen jucken
Allergiker, vorsicht bei Berufswechsel
Warnsignale ernst nehmen - bei Hautirritationen schnell handeln

Schlagworte zum Thema:  Persönliche Schutzausrüstung