Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst gemäß DGUV-I 205-003 mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE entspricht 45 min.

Bei der Ausbildung sind unterschiedliche Lernformen, wie Präsenzphasen, Praxisphasen, Praxisprojekte, Selbstlernphasen oder Online-Seminare möglich. Es können verschiedene Lernformen kombiniert werden.

Im Rahmen der Ausbildung müssen die Teilnehmer den Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen, wie z. B. Feuerlöschern und Wandhydranten an einem realitätsnahen Feuer üben (in Lösch-Trainingszentren oder Brandsimulationsgeräten und -anlagen).

Die Ausbildung umfasst auch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann auch durch Hochschulen im Rahmen von Studiengängen im Bereich der Sicherheitstechnik oder des Brandschutzes erfolgen.

Die Anforderungen für Ausbildungseinrichtungen für Brandschutzbeauftragte werden in der DGUV-I 205-003 genannt.

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