Die Berufskrankheit Lärm (BK 2301) ist eine der häufigsten Berufskrankheiten. Prozentual werden bei der BK 2301 die meisten angezeigten Fälle auch anerkannt und haben entsprechende Rentenzahlungen zur Folge. Das zeigt deutlich, warum Lärmschutz nach wie vor eine der wichtigen Arbeitsschutzmaßnahmen ist.

Gehörschädigungen durch Lärm entstehen i. d. R. über einen längeren Zeitraum. Die negativen Auswirkungen werden erst verzögert bemerkbar. In diesen Fällen ist es dann jedoch meistens zu spät, da diese Schäden irreparabel sind.

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