Zuständige Behörde ist die nach Landesrecht zuständige Verwaltung; das ist meist die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde, je nach Bundesland eingerichtet z. B. als Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsamt oder angegliedert beim Regierungspräsidium oder der Bezirksregierung.

Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Erlaubnisse und Befähigungsscheine gilt das Wohnortprinzip. Der Antragsteller wendet sich an die für seinen Wohnsitz zuständige Behörde.

Hingegen greift bei der Anzeige von Sprengungen, Feuerwerken etc. das Ereignisortprinzip. Hier ist die Behörde zu kontaktieren, in deren Zuständigkeitsbereich die Sprengung durchgeführt werden soll.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge