Richtlinie 2006/66/EG – Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren
Fassung 12.07.2023
Fundstelle ABl. L 191 vom 28.07.2023 S. 1
Änderung Abgelöst durch Neuregelung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die Richtlinie wird zum 18.02.2024 durch die neue Batterieverordnung ersetzt. Teilweise gilt sie noch bis 18.08.2025 fort.

 

 
Richtlinie 2008/98/EG – Abfallrahmenrichtlinie
Fassung 12.07.2023
Fundstelle ABl. L 191 vom 28.07.2023 S. 1
Änderung Art. 8a
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die Regelung zu den allgemeinen Mindestanforderungen an Regime der erweiterten Herstellerverantwortung wird um eine Regelung zu Batterien ergänzt.

 

 
Verordnung (EU) 2023/1542 – Batterieverordnung (ab 18.02.2024)
Fassung 12.07.2023
Fundstelle ABl. L 191 vom 28.07.2023 S. 1
Änderung Neuregelung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die Regelungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne dass es einer gesonderten Umsetzung bedarf.

Die Regelungen wurden komplett überarbeitet, die Abfallentsorgung und der Umweltschutz sollen weiter gestärkt werden, indem die Kreislaufwirtschaft klimaneutraler wird und Treibhausgasemissionen reduziert werden.

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