Richtlinie 2011/65/EU: Stoffverbote für Elektro- u. Elektronikgeräte (RoHS) | |
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Fassung | 17.12.2019 |
Fundstelle | ABl. L 67 vom 05.03.2020 S. 109 |
Änderung | Anhang IV |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In Anhang IV, der Ausnahmen vom Verwendungsverbot für medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente enthält, wird der Eintrag zu Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung für Leitfähigkeitsmessungen angepasst. Die Ausnahmeregelung wird bis zum 31.12.2025 verlängert. |
Fundstelle | ABl. L 67 vom 05.03.2020 S. 112 |
Änderung | Anhang III |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In Anhang III, der Ausnahmen vom allgemeinen Verwendungsverbot enthält, wird der Eintrag zu sechswertigem Chrom als Korrosionsschutzmittel des Kohlenstoffstahl-Kühlsystems in Absorptionskältemaschinen angepasst. Die Ausnahme wird verlängert, je nach Betrieb gelten unterschiedliche Ablauffristen. |
Fundstelle | ABl. L 67 vom 05.03.2020 S. 122 |
Änderung | Anhang IV |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In Anhang IV, der Ausnahmen vom Verwendungsverbot für medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente enthält, wird ein Eintrag zu Cadmium eingefügt. Cadmium darf in strahlungstoleranten Bildaufnahmeröhren für Kameras mit einer mittleren Auflösung von mehr als 450 Zeilen, die in Umgebungen mit ionisierender Strahlung von mehr als 100 Gy/h und einer Gesamtdosis von mehr als 100 kGy genutzt werden, verwendet werden. Die Ausnahmeregelung gilt für die Kategorie 9 (Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie) und läuft am 31.03.2027 aus. |
Fundstelle | ABl. L 67 vom 05.03.2020 S. 125 |
Änderung | Anhang III |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In Anhang III, der Ausnahmen vom allgemeinen Verwendungsverbot enthält, wird der Eintrag zu Blei in Loten und Anschlussbeschichtungen zur Verwendung in bestimmten handgeführten Verbrennungsmotoren angepasst. Die Ausnahme wird verlängert, je nach Produktkategorie gelten unterschiedliche Ablauffristen. |
Fundstelle | ABl. L 67 vom 05.03.2020 S. 129 |
Änderung | Anhang IV |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | In Anhang IV, der Ausnahmen vom Verwendungsverbot für medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente enthält, wird der Eintrag zu Blei als thermischer Stabilisator in Polyvinylchlorid, das als Grundwerkstoff für amperometrische, potentiometrische und konduktometrische elektrochemische Sensoren dient, die in medizinischen In-vitro-Diagnostika für die Analyse von Blut, anderen Körperflüssigkeiten und Körpergasen verwendet werden, angepasst. Die Ausnahmeregelung wird bis zum 31.03.2022 verlängert. |
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: REACH | |
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Fassung | 06.02.2020 |
Fundstelle | ABl. L 35 vom 07.02.2020 S. 1 |
Änderung | Anhang XIV |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe in Anhang XIV wird erweitert. Es werden einige Stoffe aus der Kandidatenliste aufgenommen, die nach Ende von Übergangsfristen nur noch mit entsprechender Zulassung verwendet werden dürfen. Im Einzelnen werden die folgenden Stoffe angefügt:
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Fassung | 16.01.2020 |
Fundstelle | http://echa.europa.eu/de/candidate-list-table |
Änderung | Aktualisierung SVHC-Kandidatenliste |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die ECHA hat die Kandidatenliste um vier neue Stoffe erweitert. Damit enthält die Liste nunmehr 205 Stoffe bzw. Stoffgruppen.
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