Richtlinie 2011/65/EU: Stoffverbote für Elektro- u. Elektronikgeräte (RoHS)
Fassung 08.03.2021
Fundstelle ABl. L 194 vom 02.06.2021 S. 37
Änderung Anhang IV
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

In Anhang IV, der Ausnahmen vom Verwendungsverbot in Bezug auf medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente enthält, wird die Ausnahme für Quecksilber in Drehübertragern in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen, die für Betriebsarten mit hoher Betriebsfrequenz (> 50 MHz) geeignet sind, bis 30.06.2026 verlängert.

Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten läuft bis 30.06.2022.
 
Verordnung (EU) Nr. 528/2012: Biozid-Verordnung
Fassung 28.06.2021
Fundstelle ABl. L 229 vom 29.06.2021 S. 4
Fassung 10.03.2021
Fundstelle ABl. L 180 vom 21.05.2021 S. 78
Änderung Anhang I
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz In die Liste der Stoffe, für die ein Mitgliedstaat ein Wirkstoffdossier gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung validiert oder ein solches Dossier gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 98/8/EG akzeptiert hat, wird Kohlendioxid, hergestellt aus Propan, Butan oder einer Mischung beider Stoffe mittels Verbrennung aufgenommen.
Fundstelle ABl. L 180 vom 21.05.2021 S. 81
Änderung Anhang I
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz In die Liste der Stoffe, für die ein Mitgliedstaat ein Wirkstoffdossier gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung validiert oder ein solches Dossier gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 98/8/EG akzeptiert hat, wird Kalium-(E,E)-hexa-2,4-dienoat (Kaliumsorbat) aufgenommen.
 
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen/Gemischen (CLP)
Fassung 11.03.2021
Fundstelle ABl. L 188 vom 28.05.2021 S. 27
Änderung Anhang VI
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Tabelle 3 in Anhang VI Teil 3 ("Tabelle zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung") wird angepasst. Es werden diverse Einträge eingefügt bzw. angepasst.

Die Änderungen sind ab dem 17.12.2022 verbindlich, können bei der Einstufung/Kennzeichnung/Verpackung von Gemischen aber schon vorher berücksichtigt werden.
Fassung 08.03.2021
Fundstelle ABl. L 176 vom 19.05.2021 S. 1
Änderung Anhang II, VI
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz In der deutschen Fassung der CLP-Verordnung wird Abschnitt 2.12 in Anhang II Teil 2 ("Gemische, die Titandioxid enthalten") sprachlich neu gefasst. Der Abschnitt enthält Hinweise, die auf Kennzeichnungsetiketten auf Verpackungen von Gemischen, die Titanoxid enthalten, aufzuführen sind. Vor der Berichtigung enthielt der Abschnitt fälschlicherweise die Bezeichnung "Titandioxidpartikel" statt "Titandioxid".
 
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: REACH
Fassung 17.06.2021
Fundstelle ABl. L 216 vom 18.06.2021 S. 121
Änderung Anhänge VII bis XI
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die Anhänge VII bis XI werden angepasst. Ziel ist, mehr Klarheit bzgl. der Registrierungspflichten zu schaffen und die Rolle und Zuständigkeiten der Europäischen Chemikalienagentur genauer zu umreißen.

Informationsanforderungen werden präzisiert und so die Rechtssicherheit der Bewertungspraxis der Europäischen Chemikalienagentur erhöht. Ein Bedarf der Aktualisierung der Registrierungsdossiers kann nicht ausgeschlossen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge