Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) | |
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Fassung | 13.06.2023 |
Fundstelle | GBl. Nr. 10 vom 16.06.2023 S. 170 |
Änderung | § 5 |
Bedeutungfür den Arbeits- und Umweltschutz | Die Vorgaben zu den Abstandsflächen werden angepasst. Auch Vorgabe zu einzelnen verfahrensfreien Anlagen ändern sich geringfügig. |
Bayerische Bauordnung (BayBO) | |
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Fassung | 23.06.2023 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 12 vom 30.06.2023 S. 250 |
Änderung | Diverse Art. |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es werden Erleichterungen im Hinblick auf Antennen und Antennen tragende Masten für den Mobilfunk und den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Außenbereich eingefügt. |
Hessische Bauordnung (HBO) | |
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Fassung | 31.05.2023 |
Fundstelle | GVBl. Nr. 18 vom 07.06.2023 S. 378 |
Änderung | § 6 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Es werden Erleichterungen im Hinblick auf Mobilfunkanlagen umgesetzt. Dies dient der Beschleunigung des Mobilfunkausbaus in Deutschland. |
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) | |
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Fassung | 21.06.2023 |
Fundstelle | Nds. GVBl. Nr. 11 vom 27.06.2023 S. 107 |
Änderung | Diverse §§ |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Diverse Einzelvorgaben werden angepasst mit dem Ziel, die Schaffung von Wohnraum insgesamt zu erleichtern. |
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