Für ein gesundes Raumklima kann eine raumlufttechnische Anlage sorgen, wenn sie fachmännisch geplant, installiert und eingestellt wurde. Mit ihr lassen sich Temperatur, Feuchte und Reinheit der Luft beeinflussen. Doch sie verlangt technische Präzision, hygienische Sorgfalt, 14-tägliche Reinigung sowie regelmäßige, intensive Wartung. Denn die Luftbefeuchtung über eine raumlufttechnische Anlage kann Gesundheitsrisiken mit sich bringen. An erster Stelle steht die Verkeimung des Befeuchtungswassers. Schimmelpilze und Bakterien können Infektionen, allergische Reaktionen oder Befindlichkeitsstörungen hervorrufen. Deshalb haben Klimaanlagen gelegentlich den Ruf, "Dreckschleudern" oder "Krankmacher" zu sein.

In älteren Gebäuden lässt sich eine hochwertige raumlufttechnische Anlage oft zu keinem vernünftigen Preis nachträglich einbauen. In diesem Fall kann eine Direktraum-Luftbefeuchtung eine Alternative sein.

6.1 Wer ist für saubere Raumluft verantwortlich?

6.1.1 Betreiber

Der Betreiber, also der Unternehmer, ist gemäß Arbeitsstättenverordnung für den hygienischen Betrieb und die Instandhaltung der raumlufttechnischen Anlagen zuständig.

6.1.2 Hersteller

Die Hersteller von Luftbefeuchtungsanlagen sind verpflichtet, bei der Planung und Ausführung alles Notwendige zu berücksichtigen, dass beim Betrieb eine Vermehrung von Mikroorganismen vermieden werden kann.

6.2 Sichere Wartung und Pflege

 
Praxis-Tipp

Gleich den Service dazukaufen

Sinnvoll ist es beim Kauf eines Luftbefeuchtungsgerätes oder einer -anlage direkt ein Service-Paket zu beauftragen, das intervallmäßige Wartungen, Inspektionen, regelmäßiges Nachrüsten mit technischen Verbesserungen und Neuheiten beinhaltet.

Reinigungen und Wartungen müssen in regelmäßigen Intervallen und bei Bedarf erfolgen. Die Personen, die diese Aufgaben durchführen, haben Kontakt zu Reinigungs- bzw. Desinfektionsmitteln, Mikroorganismen oder Bioziden. Bei den erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen müssen sowohl die möglichen chemischen Gefährdungen (nach GefStoffV) als auch die biologischen Gefährdungen (nach BioStoffV) berücksichtigt werden. Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren.

6.2.1 Betriebsanweisung und Wartungsplan

Luftbefeuchtungsanlagen sind technisch und hygienisch zu warten. Der Betreiber der Anlage muss eine Betriebsanweisung sowie einen Wartungsplan erstellen. Die Intervalle für die Reinigung und Kontrolle sowie die Reinigungsverfahren sind im Wartungsplan festzuhalten.

6.2.2 Technische und hygienische Wartung

Bei der technischen Wartung sind die Funktion und der Zustand zu prüfen. Es wird außerdem festgelegt, ob und wenn ja, welche Instandhaltungsarbeiten notwendig sind. Die hygienische Wartung beinhaltet zumindest die jährliche Prüfung auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion sowie die mindestens halbjährliche Überprüfung auf Tropfenbildung.

6.3 Reinigung und Hygienekontrolle

Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Luftbefeuchtungsanlage ohne hygienische Bedenken betrieben werden kann. Deshalb sind in regelmäßigen Abständen Grundreinigungen, Hygienekontrollen sowie bei Bedarf eine Entkeimung der wasserführenden und feuchten Anlagenteile durchzuführen. Die Hygienekontrolle umfasst eine Sichtkontrolle der Anlage. Außerdem ist die Gesamtkeimzahl im Befeuchterwasser zu überprüfen. Im Wartungsnachweis sind die Ergebnisse der Hygienekontrollen festzuhalten.

6.4 Entscheidungskriterien beim Kauf

Am Markt existiert mittlerweile eine Vielzahl von Systemen. Der Kaufpreis allein sollte nicht ausschlaggebend sein. Denn zu den Investitionskosten kommen noch laufende Kosten, wie Betriebs-, Wartungs-, Energiekosten und evtl. die Kosten für Verbrauchsstoffe.

Im Angebot sollten bereits genaue Angaben über den Umfang erforderlicher Wartungs- und Reinigungsarbeiten stehen. Für die Auftragsvergabe ist zudem entscheidend, dass die VDI-Richtlinien 6022 "Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte" sowie 3803 "Raumlufttechnische Anlagen – Bauliche und technische Anforderungen" schriftlich vereinbart sind.

Zu den Kriterien für den Kaufentscheid zählen also

  • die Funktion,
  • eine fachgerechte Beratung,
  • eine geeignete Wasseraufbereitung,
  • die Einhaltung der Hygienestandards,
  • Wartungsfreundlichkeit sowie
  • die Gesamtkosten.

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