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Hiermit wird Herr/Frau | |
als Koordinator bestellt für folgende Arbeiten: |
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Im Rahmen der Arbeiten sind folgende Fremdfirmen beteiligt: |
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Die Bestellung erfolgt auf Grundlage von § 6 DGUV-V 1[1] "Grundsätze der Prävention".[2] Danach müssen Unternehmer eine Person (Koordinator) bestimmen, wenn dies zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung der Beschäftigten der beteiligten Unternehmen erforderlich ist.
In unserem Unternehmen wird für jeden Fremdfirmeneinsatz ein Koordinator bestellt, um einen sicheren Ablauf der Arbeiten gewährleisten zu können. Zu den Aufgaben des Koordinators gehört es, die Arbeiten von Fremdfirmen mit den betrieblichen Abläufen abzustimmen. Dadurch soll eine Gefährdung von Personen (Mitarbeiter unseres Unternehmens, Fremdfirmenmitarbeitern und Besuchern), von Sachwerten (z. B. Maschinen, Gebäude, Produkte) oder der Umwelt vermieden werden. Der Koordinator unterweist die Verantwortlichen von Fremdfirmen über betriebsspezifische Gefahren und legt im Rahmen einer gemeinsamen Gefährdungsbeurteilung notwendige Schutzmaßnahmen fest.
Der Koordinator kontrolliert die Einhaltung notweniger Schutzmaßnahmen und ist während des Auftrages Ansprechpartner für die Fremdfirmen. Er übernimmt auch die Abnahme der Arbeiten.[3]
Der Koordinator erhält zur Abwehr besonderer Gefahren Weisungsbefugnis gegenüber den Fremdfirmenmitarbeitern. Dadurch werden die Vorgesetzten der Fremdfirmen jedoch nicht von ihrer Verantwortung für ihre Mitarbeiter befreit.
Datum/Unterschrift Unternehmer | Datum/Unterschrift Koordinator |
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