Begriff

Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen vom Arbeitgeber bestellt werden, wenn die im Arbeitssicherheitsgesetz formulierten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister haupt- oder nebenamtlich bestellt werden, die über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die Grundlage für die Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Es regelt insbesondere, wann Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden müssen, welche Aufgaben sie haben und welche Qualifikationen sie aufweisen müssen. Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" konkretisiert die Anforderungen des ASiG hinsichtlich der Fachkunde, der Einsatzzeitberechnung und den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

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