In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern muss grundsätzlich ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) gebildet werden (§ 11 ASiG). Der ASA berät Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Er trifft sich regelmäßig, mindestens einmal vierteljährlich und setzt sich zusammen aus:

  • Arbeitgeber oder von ihm Beauftragten,
  • 2 Betriebsratsmitgliedern,
  • Betriebsarzt/-ärzte,
  • Fachkraft/-kräfte für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII.

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