Lesedauer unter
4
Minuten

In Kürze zusammengefasst
Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die durch einen Arbeitsvertrag entstehen. Als Sonderbereich des Zivilrechts dient es insbesondere dem Schutz der Arbeitnehmer als wirtschaftlich unterlegener Partei. Hier erhalten Sie eine kompakte Einführung ins Arbeitsrecht und einen Überblick über die für Arbeitgeber bestehenden Pflichten.
Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwei Kernbereiche:
Das Arbeitsrecht ist ein Querschnitt aus verschiedenen Gesetzen und gerichtlichen Entscheidungen. Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag (§ 611a BGB).
Zentrale Gesetze des Individualarbeitsrechts sind u. a.:
Zu den wichtigsten Gesetzen des Kollektivarbeitsrechts gehören u. a.:
Das Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitsvertrag begründet. Er ist ein Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das die gegenseitigen Rechte und Pflichten konkretisiert.
Der Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom freien Dienstvertrag und Werkvertrag insbesondere durch die persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers. Wichtig: Die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses ist entscheidend, nicht die Bezeichnung des Vertrags.
Neben den §§ 611a ff. BGB gelten die allgemeinen Regeln des BGB. Sie werden ergänzt durch arbeitsrechtliche Sonderregelungen, z. B. zum Kündigungsschutz, Urlaub oder zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen können zusätzliche oder abweichende Regelungen enthalten.
Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht in der Zahlung der vereinbarten Vergütung für die geleistete Arbeit. Sie kann als Gehalt oder Lohn ausgestaltet sein und erfolgsabhängige Bestandteile wie Provisionen sowie Sonderzahlungen enthalten.
Daneben gibt es wichtige Nebenpflichten, insbesondere:
Das Günstigkeitsprinzip bedeutet,
Nein, denn beim Abschluss eines wirksamen Arbeitsvertrags gilt kein Formzwang. D. h. Arbeitsverträge können mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (konkludent) zustande kommen.
Die Schriftform ist nur in Ausnahmefällen zwingend:
Auch wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag rechtlich nicht immer notwendig ist, sorgt er doch für Beweisbarkeit und Klarheit.
Wichtig: Der Arbeitgeber ist nach dem Nachweisgesetz dazu verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen zu dokumentieren. Seit 1.1.2025 kann dieser Nachweis neben der Schriftform in vielen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen auch in Textform erfolgen, z. B. per E-Mail. Das Gesetz begründet jedoch nur eine Nachweispflicht – und kein Schriftformerfordernis für die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrags.
Das Günstigkeitsprinzip bedeutet, dass bei mehreren kollidierenden arbeitsrechtlichen Regelungen unterschiedlicher Rangstufen (Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) regelmäßig die für den Arbeitnehmer günstigste Regelung gilt.
Bei einem Verstoß gegen die Fürsorgepflicht drohen dem Arbeitgeber vor allem arbeits- und zivilrechtliche Folgen: