Fachbeiträge & Kommentare zu Zusatzversorgung

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6a.1.4 Zusatzversorgung

Die Frage, ob alternative Anreize zusatzversorgungspflichtig sind, ist auf der Grundlage der in § 18 genannten Tarifverträge zu beantworten Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ATV-K/ATV ist der steuerpflichtige Arbeitslohn zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, soweit sich aus der Anlage 3 zum ATV-K/ATV nichts anderes ergibt. Demzufolge unterliegen steuerpflichtige alternative Anreize de...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 18 § 18 Zusatzversorgung

18.1 Arbeitnehmer Wie im öffentlichen Dienst üblich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zusatzversorgung nach Maßgabe der Zusatzversorgungstarifverträge. Dies folgt für den TV-V aus § 1 i. V. m. Satz 1 Buchst. e der Anlage 1 zum ATV-K und § 1 i. V. m. Satz 1 Nr. 8 der Anlage 1 zum ATV. Der ATV-K gilt derzeit in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 7 vom 8. Juni 2017...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.8 Zusatzversorgung (Absatz 7)

Leistungszulagen und Leistungsprämien sind kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Dies folgt zwingend aus dem Charakter dieser Entgeltbestandteile. Nach den Tarifverträgen, die die zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes regeln (ATV und ATV-K), sind Bestandteile des Arbeitsentgelts, die durch Tarifvertrag ausdrücklich als nicht zusatzversorgungspflichtig bez...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 18.1 Arbeitnehmer

Wie im öffentlichen Dienst üblich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zusatzversorgung nach Maßgabe der Zusatzversorgungstarifverträge. Dies folgt für den TV-V aus § 1 i. V. m. Satz 1 Buchst. e der Anlage 1 zum ATV-K und § 1 i. V. m. Satz 1 Nr. 8 der Anlage 1 zum ATV. Der ATV-K gilt derzeit in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 7 vom 8. Juni 2017. Der ATV gilt de...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 18.2 Auszubildende

Auch die Auszubildenden haben einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung. § 15 TVAöD – Allgemeiner Teil – verweist insoweit auf einen "besonderen Tarifvertrag". Dabei handelt es sich – wie bei den Arbeitnehmern – um den ATV-K bzw. ATV, die nach ihrem jeweiligen Geltungsbereich (§ 1) nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende gelten (§ 1 i. V. m. Satz 1 B...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.1 Leitende Angestellte

Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder reg...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 3 Beiträge zur Zusatzversorgungskasse

Arbeitgeber im Baugewerbe müssen von den tariflich festgelegten Leistungen einen bestimmten Betrag der Bruttolohnsumme an die Zusatzversorgungskasse abführen für Urlaub, Lohnausgleich und Zusatzversorgung. Beitragsanteile für Urlaub und Lohnausgleich Die Beitragsanteile für Lohnausgleich und für Urlaub sind nicht dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Lohnsteuerpflichtig sind erst die s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge / 1.4 Aufzählung der beitragspflichtigen Versorgungsbezüge

Eine abschließende Aufzählung der zur Beitragspflicht herangezogenen Versorgungsbezüge enthält § 229 SGB V: Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister, Renten der Versicherungs- und Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1.2 Urlaubskasse und Sozialkassenbeitrag

Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe wird zunächst auf der Grundlage des verdienten Arbeitsentgelts das Urlaubsentgelt bei der von den Tarifpartnern gebildeten Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) angesammelt. Seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Urlaubs- und Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.1 Datenübermittlung an die Krankenkasse des Versorgungsempfängers

Die Zahlstellen haben der Krankenkasse des Versorgungsempfängers Beginn, Höhe, Veränderungen sowie Ende der Versorgungsbezüge unverzüglich zu melden. Ferner ist im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V von den Zahlstellen der Tag der Antragstellung unverzüglich mitzuteilen. Dabei handelt es sich um Anträge auf eine der Waisenrente entsprechende Leistung einer berufsständischen Versor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1.3 Vereinfachtes Meldeverfahren

Das Meldeverfahren ist seit dem 1.1.2010 vereinfacht worden. Seitdem genügt die Abgabe der arbeitnehmerbezogenen Meldungen, bei denen die Summe der einzelnen Bruttolöhne die Grundlage für den Sozialkassenbeitrag bildet. Es ist ausreichend, den Angestellten an- bzw. abzumelden sowie Änderungen in den persönlichen Daten mitzuteilen. Aus diesen Beschäftigungsdaten ergeben sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 2 Meldepflichten der Zahlstelle

Ausgangspunkt für das Meldeverfahren bei Versorgungsbezügen ist die Bewilligung eines Versorgungsbezugs durch eine Zahlstelle. Im ersten Schritt muss sie beim Versorgungsempfänger ermitteln, ob dieser gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Ist der Versorgungsempfänger bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, muss die Zahlstelle dieser Krankenkasse den Beginn un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zukunftssicherungsleistungen / 5 Abgrenzung zur betrieblichen Altersversorgung

Zuwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) sind von den gesetzlichen Zukunftssicherungsleistungen zu unterscheiden. Der steuerfreie Aufbau der Basisversorgung, also insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung, erfolgt über § 3 Nr. 62 EStG, während der Aufbau einer Zusatzversorgung über § 3 Nr. 56 EStG oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.2 Zusatzversorgungskasse

Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Ihre Aufgabe ist die Gewährung zusätzlicher Leistungen zu den gesetzlichen Renten. Sozialkassenbeitrag Der Sozialkassenbeitrag beträgt ab dem 1.7.2025 in den alten Bundesländern 20,2 %, in den neuen Bundesländern 18,7 %, in Berlin-West 25,65 % und in Berlin-Ost 24,15 %. In ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.4 Beiträge und Zuwendungen für die betriebliche Altersvorsorge

Die während des Bezugs von Sozialleistungen übernommenen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, können als Arbeitsentgelt ausgenommen werden, wenn sie nicht dem Arbeitsentgelt[1] zuzurechnen sind. Einer weiteren Prüfung bedarf es nicht. Für Zeiten seit 1.1.2008 gilt eine geänderte Beitragsfreiheit für Zuwendungen bei zusatzversorgungspflichtigen Arbeitnehmern des öffentli...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.2 Beitrags- und Erstattungsverfahren

Die Urlaubs- und Ausbildungsvergütungen werden dem Arbeitgeber von der ULAK durch Überweisung auf sein Bankkonto erstattet. Bei vorhandenen Beitragsrückständen werden Erstattungen mit diesen verrechnet. Einzugsstelle für den Sozialkassenbeitrag ist die ULAK. Diese zieht auch die Beiträge der ZVK für die Zusatzversorgung in den alten Bundesländern, die Beiträge der Gemeinnützi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.6.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-L. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß§ 24 Abs. 2 TV-L und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.6.2 Die kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV)

Anders als im BAT ist die kurzfristige Beschäftigung nach § 1 Abs. 2 Buchst. i TV-L aus dem Geltungsbereich des TV-L herausgenommen. Diese Herausnahme verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs. 1 TzBfG, weil kurzfristig Beschäftigte nicht ohne Weiteres zugleich auch Teilzeitbeschäftigte sind. Mit einem kurzfristig Beschäftigten können dah...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.2 Die kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV)

Anders als im BAT ist die kurzfristige Beschäftigung aus dem Geltungsbereich des TVöD herausgenommen. Diese Herausnahme verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs. 1 TzBfG, weil kurzfristig Beschäftigte nicht ohne Weiteres zugleich auch Teilzeitbeschäftigte sind. Dies folgt im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 2 TzBfG. Mit einem kurzfristig Besch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit.[1] Denn der Wert der Arbeitsleistung wird in der Regel in der Festlegung der Vergütung ausgedrückt. Aus diesem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Rechtsprechungs... / 3. Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG)

Wer dachte, die Frage der Geringfügigkeit sei nunmehr endgültig durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, musste sich im Berichtszeitraum eines Besseren belehren lassen. Insbesondere die Frage der Gleichartigkeit nach § 18 Abs. 1 VersAusglG war Inhalt einer Vielzahl von Entscheidungen. Danach soll das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 1.4 Hüttenknappschaftliche Zusatzversorgung

Um Versorgungsbezüge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich auch bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Krankenversich... / 3.2 Drohende Haftungsrisiken

Subsidiäre Einstandspflicht des Arbeitgebers Für den Arbeitgeber, der sich zur Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung und einer entsprechenden Zusage gegenüber seiner Belegschaft entschlossen hat, ist es wichtig zu erkennen, dass er bei deren Umsetzung den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterliegt. Eine Nichtbeachtung kann zu unerwarteten Haftungsrisik...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersversorgung

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Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Unterhaltsrelevantes Einkommen der Beteiligten

Rz. 467 Brutto-Jahresarbeitseinkommen des Schuldners[765] abzüglichmehr

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§ 15 Familienrecht / l) Besonders hohes Einkommen des Schuldners

Rz. 359 Bei außerordentlich hohen Einkommensverhältnissen ist der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen konkret darzulegen. Nach der überwiegenden Anzahl der Leitlinien der OLG in den Nr. 15.3. ist dies der Fall, wenn das gemeinsame Einkommen den Betrag der höchsten Einkommensgruppe der DT übersteigt, derzeit also höher ist als 11.200 EUR.[547] Unterhalt dient nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 6 Umfang

Der Anspruch umfasst alle durchsetzbaren arbeitsrechtlichen Entgeltansprüche, die dem jeweiligen Insolvenzgeldzeitraum zuzuordnen sind. Dazu zählen alle geldwerten Bezüge: neben dem eigentlichen Lohnanspruch (einschließlich Naturalleistungen) die Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt, Arbeitgeberzuschüsse zu den Sozialversicherungssystemen sowie Frei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Zusatzversorgung von Arbeitnehmern

Beiträge zur Zusatzversorgung von Arbeitnehmern der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburg. Ruhegeldgesetz) sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Es handelt sich bei den Beiträgen um Aufwendungen zum Erwerb bzw. zur Sicherung der später zu zahlenden Zusatzversorgung, deren späterer Zufluss zu den Versorgungsbezügen i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Zusatzversorgung

Die tarifliche Zusage einer zusätzlichen Altersversorgung führt mangels Zuflusses im Zeitpunkt der Zusage noch nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Lohnzufluss liegt erst dann vor, wenn der Arbeitgeber für die zusätzliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer im Rahmen einer Direktversicherung und/oder Pensionskassenzusage Beiträge an ein Lebensversicherungsunternehmen ode...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 206 Arbeits... / 2.2 Ausnahme

Rz. 4 Abs. 2 trifft eine abweichende Regelung für die Zeiträume, in denen ein Beschäftigungsverhältnis zwar rechtlich fortbesteht, die Beschäftigung aber tatsächlich nicht ausgeübt wird. Anlass für die im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.8.1998 getroffenen Regelung war es, eine Ungleichbehandlung von nichtbehinderten und schwerbeh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.2.6 Auswirkungen auf die Zusatzversorgung, § 18a Abs. 3

In § 18a Abs. 3 TVöD haben die Tarifvertragsparteien die Zusatzversorgungspflichtigkeit von Leistungen, die den Beschäftigten nach dem alternativen Entgeltanreiz-System gewährt werden, ausdrücklich festgelegt, soweit es sich dabei um steuerpflichtige Einnahmen der Beschäftigten handelt. Damit wird der Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 1 ATV bzw. § 15 Abs. 2 Satz 1 ATV-K Rechnung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.1.1 Volumen

Für das zur Verfügung stehende Volumen haben die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag eine Obergrenze festgelegt. Gem. § 18 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) beträgt diese 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den TVöD fallenden Beschäftigten der Dienststelle(n), für die eine Entscheidung zur Zahlung eines Leistungsentgelts getroffen wird. Welche Entgelte einzub...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 3 Der Inhalt der Personalakte aus praktischer Sicht

Personalakten sollten gut handhabbar sein, derart, dass sie nur die wichtigsten Vorgänge enthalten und diese schnell auffindbar sind. Die Praxis sieht oft ganz anders aus: Die Personalakten sind übervoll, unhandlich, und der gesuchte Vorgang ist im Zweifel doch nicht aufzufinden. Deshalb sollte die Anlage bzw. Weiterführung von Personalakten streng nach folgenden Kriterien überpr...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Pensionsfonds und Pensionskassen

Beitragszahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.[1] Dabei ist zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Pensionskassen zu unterscheiden. Das System der nachgelagerten Besteuerung wurde auch auf laufende Arbeitgeberleistungen in eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse ausgedehnt.[2] Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 1.5.2 Keine Hinzurechnung

Keine steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6 EStG sind hingegen Zuschüsse der Künstlersozialkasse zu den Künstlersozialversicherungsbeiträgen. Beitragszuschüsse für in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversicherte Landwirte. Beiträge und Umlagen zur Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Arbeitgeberbeiträge an eine auslä...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.3.1 Steuerbefreiung für nicht kapitalgedeckte Pensionskassen

Für laufende Umlagezahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen, wie die VBL oder kommunale Versorgungsverbände, regelt § 3 Nr. 56 EStG eine betragsmäßig begrenzte Steuerfreiheit. Änderungen durch das BRSG ergeben sich nicht. Voraussetzungen des § 3 Nr. 56 EStG Die Anforderungen an die neue Steuerbefreiung decken sich weitgehend mit den für die Steuerfreiheit von Beitragsleis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Anrechte in der Zusatzversorgung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes (Abs 3).

Rn 26 Die Arbeitnehmer des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes sind außer in der GRV auch in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZVöD) pflichtversichert. Dabei handelt es sich um die für diesen Personenkreis durch Tarifvertrag vereinbarte betrAV, für die die Vorschriften des BetrAVG jedoch nur mit Einschränkungen gelten (vgl § 18 BetrAVG). III stellt deshalb k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 Anpassungsfähig sind nur die in § 32 aufgeführten Anrechte aus öffentlich-rechtlichen Regelsicherungssystemen, nicht dagegen privatrechtliche Anrechte insb aus dem Bereich der ergänzenden betrieblichen oder privaten Altersvorsorge. Das BVerfG hat die mit § 32 vorgenommene Differenzierung zwischen den Regelsicherungssystemen und anderen Versorgungssystemen als durch Sach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anrechte aus betrieblicher Altersversorgung (Abs 4).

Rn 6 Wenn der Ausgleichswert einer betrieblichen Altersversorgung – wie idR – auf Kapitalwertbasis berechnet wird, bedarf es keines KoKa mehr. Berechnet der Versorgungsträger ausnw den Ausgleichswert als Rentenbetrag oder in einer anderen Bezugsgröße (zB in Fondsanteilen), hat er den KoKa gem IV 1 nach dem Übertragungswert iSd § 4 V BetrAVG zu berechnen. Rn 7 Für Anrechte aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bei einem Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes ist der Wert des Anrechts als Rentenbetrag nach § 2 des Betriebsrentengesetzes oder der Kapitalwert nach § 4 Abs. 5 des Betriebsrentengesetzes maßgeblich. 2Hierbei ist anzunehmen, dass die Betriebszugehörigkeit der ausgleichspflichtigen Person spätestens zum Ehezeitende beendet ist. (2) 1Der Wert des Ehezeitanteils i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewertung nach dem Rentenbetrag.

Rn 11 Der Rentenbetrag nach § 2 BetrAVG entspricht der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft (vgl dazu § 19 Rn 4f). Wählt der Versorgungsträger diese Bezugsgröße, muss er auch den Ausgleichswert zwingend als monatlichen Rentenbetrag berechnen. Dieser ist in gleicher Höhe auf Seiten der ausgleichspflichtigen Person zu kürzen und auf die ausgleichsberechtigte Person zu übertrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ § 245 BGB 3 Zahlung eines Preises § 312 BGB 5 Zahlungsanweisung § 780 BGB 3 Zahlungsaufschub Tatbestand § 506 BGB 4 Zahlungsauftrag § 675f BGB 27 Ablehnung § 675o BGB 1 Ausführungspflicht § 675o BGB 6 Entgelt § 675y BGB 18 Haftungsausschluss § 675y BGB 15 Nicht erfolgte Ausführung § 675y BGB 1 Regressansprüche § 676a BGB 2 Sonstige Ansprüche § 675z BGB 1 Terminaufträ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Familienbezogene Bestandteile des Entgelts.

Rn 8 Gem V sind ehe- oder familienbezogene Zuschläge, die in einer künftigen Versorgungsleistung enthalten sind, bei der Berechnung des Ehezeitanteils außer Betracht zu lassen. Die Vorschrift findet auf die unmittelbare Bewertungsmethode keine (entspr) Anwendung (vgl § 39 Rn 4). Unter V fallen nur Leistungsbestandteile, die lediglich für die Dauer einer bestehenden Ehe oder ...mehr