Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Anschlussrevision

Rz. 74 Die Anschlussrevision bietet, wenn das FG der Klage teilweise stattgegeben hat, dem Revisionsbeklagten, der durch das FG-Urteil beschwert ist, die Möglichkeit, eine Abänderung des angefochtenen Urteils auch zu seinen Gunsten zu erreichen, wenn für ihn die Frist für eine selbstständige Revision bereits abgelaufen ist.[1] Die Anschlussrevision ist in der FGO nicht gerege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.4 Verlust des Rügerechts

Rz. 58 Geht der Beteiligte seines Rügerechts verlustig, kann er wegen eines davon betroffenen Verfahrensmangels nicht mehr die Zulassung der Revision erreichen. Nach § 155 FGO i. V. m. § 295 ZPO kann ein Verfahrensfehler nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn er eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Beachtung die Prozessbeteiligten verzichten können und t...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.4 Klärungsbedürftige Rechtsfrage

Rz. 19 Eine Rechtsfrage ist klärungsbedürftig, wenn sie die Rechtssicherheit, die Rechtseinheitlichkeit oder die Fortentwicklung des Rechts berührt. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handelt, deren Bedeutung sich nicht in der Entscheidung des konkreten (individuelle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.3 Klärungsfähige Rechtsfrage

Rz. 11 Klärbarkeit ist nur dann gegeben, wenn das angefochtene Urteil auf der aufgeworfenen Frage beruht, d. h. wenn diese nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass das Urteil entfiele.[1] Die Rechtsfrage muss entscheidungserheblich sein.[2] Das ist der Fall, wenn eine Aussage zu der Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen.[3] Daran ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.7 Zeitpunkt

Rz. 41 Ausschlaggebend für das Vorliegen einer Divergenz ist der Zeitpunkt der Entscheidung über die Revisionszulassung durch das FG bzw. nach Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH. Entscheidend ist somit der aktuelle Stand der Rspr. des BFH[1], und zwar unabhängig davon, ob die betreffende Entscheidung (schon) veröffentlicht ist. Eine frühere, inzwischen aufgegebene (über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.1 Begriff der Abweichung (Divergenz)

Rz. 28 Divergenz setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts (Rz. 26) abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Bedeutung der Revision

Rz. 3 Die Revision beschränkt sich grundsätzlich auf die rein rechtliche Prüfung des Streitstoffs. Erst in der Revision vorgetragene neue Tatsachen können und dürfen vom BFH nicht berücksichtigt werden. Er ist an die tatsächlichen Feststellungen des FG gebunden.[1] Die Bindung bezieht sich nicht nur auf die unmittelbar festgestellten Tatsachen, sondern auch auf deren Würdigu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Berechtigter Personenkreis

Rz. 6 Die Revision steht den Beteiligten (Kläger, Beklagter, Beigeladener) zu. Entscheidend ist, ob diese Personen am finanzgerichtlichen Verfahren tatsächlich beteiligt waren.[1] Nicht ausreichend ist, dass sich eine Person am Verfahren hätte beteiligen können, sich tatsächlich aber nicht daran beteiligt hat.[2] Wer Beteiligter ist, ergibt sich i. d. R. aus dem Rubrum des F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.1 Allgemeine Begriffsbestimmung

Rz. 46 Ein Verfahrensmangel liegt immer dann vor, wenn das FG – vom Anhängigwerden der Sache bis zum Erlass der Entscheidung – eine Verfahrensvorschrift, d. h. eine Vorschrift des Gerichtsverfahrensrechts, falsch oder zu Unrecht nicht angewandt hat und dadurch der materielle Inhalt der Entscheidung beeinflusst worden sein kann. Dies ist einmal gegeben, wenn dem FG bei der Ha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Verfahren

Rz. 44 Der BFH entscheidet über die Nichtzulassungsbeschwerde in der Praxis ausschließlich ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss in Dreierbesetzung. Der Beschwerdegegner erhält Gelegenheit, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen. Ist die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, wird sie verworfen. Ist bei zweifelhafter Zulässigkeit die Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.1 Darlegung eines Revisionszulassungsgrunds

Rz. 22 Nach Abs. 3 S. 1 besteht für die Nichtzulassungsbeschwerde Begründungszwang. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Die Begründung kann bereits in die Beschwerdeschrift oder in einen innerhalb der Begründungsfrist nachgereichten Schriftsatz aufgenommen werden. Wie im Revisionsverfahren ist der BFH auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Statthaftigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Die Nichtzulassungsbeschwerde findet statt, wenn das FG (Senat oder Einzelrichter) ein Urteil erlassen und in diesem Urteil die Revision nicht (ausdrücklich) zugelassen hat. Enthält das Urteil des FG keinen Ausspruch über die Zulassung, bedeutet das, dass die Revision nicht zugelassen ist.[1] Hat das FG die Zulassung auf einen Teil des Streitgegenstands eingeschränkt[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 8 Fortsetzung als Revisionsverfahren (Abs. 7)

Rz. 55 Liegt kein Fall des Abs. 6 (Aufhebung und Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels; vgl. Rz. 39) vor, wird bei Stattgabe der Beschwerde das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unmittelbar, d. h. ohne eine gesonderte Revisionsschrift des Beschwerdeführers, als Revisionsverfahren fortgesetzt. Die Frist für die Begründung der Revision durch den Beschwerdeführer beträgt ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.4.3 Darlegung schwerwiegender Rechtsfehler

Rz. 39 Zur Revisionszulassung in Fällen schwerwiegender unzutreffender Rechtsanwendung (sog. qualifizierter Rechtsfehler) s. Dürr, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 115 FGO Rz. 44f. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist schlüssig und substanziiert zu belegen.[1] Es muss substanziiert dargelegt werden, weshalb das FG-Urteil unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.1 Allgemeines

Rz. 45 Entsprechend der Bindung an das Klagebegehren in der ersten Instanz[1] ist der BFH als Revisionsinstanz an das Revisionsbegehren gebunden. Das bedeutet zum einen, dass der BFH dem Revisionskläger nicht mehr zusprechen kann, als von diesem mit seinem Revisionsantrag begehrt wird.[2] Zum anderen ist – ebenso wie im Klageverfahren – wegen der Bindung an den Antrag[3] auc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das 2. FGOÄndG v. 19.12.2000[1] mit Wirkung ab 2001 vollständig neu gefasst. Die zulassungsfreie Verfahrensrevision wegen der in Abs. 1 a. F. abschließend aufgezählten schweren Verfahrensmängel (nicht vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung, Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters, nicht vorschriftsmäßig vertretener Beteiligte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.2 Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

Rz. 26 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO muss "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Fehlt es bei ausreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung an der Klärungsfähigkeit oder Klärungsbedürftigkeit, ist die Nichtzulassungsbeschwerde nicht unzulässig, sondern unbegründet.[1] Zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung s. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.7 Beschwer

Rz. 15 Der Beschwerdeführer muss durch das angefochtene FG-Urteil beschwert sein.[1] Maßgebend für die Beschwer ist das Urteil des FG. Eine Beschwer des Klägers ist nicht gegeben, soweit das FG seiner der Klage stattgegeben hat.[2] Die Beschwer richtet sich nach den Kriterien für die Revisionseinlegung.[3] Da im Revisionsverfahren eine Klageerweiterung ausgeschlossen ist, ka...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Inhalt der Beschwerdeschrift

Rz. 8 Die Beschwerde braucht nicht ausdrücklich als Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnet zu sein. Sie muss jedoch bei sachgerechter Auslegung eindeutig erkennen lassen, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde und nicht etwa eine Revision gemeint ist, d. h., dass die Zulassung der Revision erstrebt und diese nicht bereits eingelegt wird.[1] Bei gleichzeitiger Einlegung einer Nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.1 Zurückverweisung nach Abs. 6

Rz. 53 Greift die Verfahrensrüge durch, kann der BFH zur Verfahrensbeschleunigung nach pflichtgemäßem Ermessen bereits in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde das angefochtene FG-Urteil aufheben und den Rechtsstreit – ohne jede Prüfung in der Sache – an das FG zurückverweisen.[1] Die im Ermessen stehende Zurückverweisung ist immer geboten, wenn es an ausreichende...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2a Nach dem Wortlaut der Vorschrift gilt § 118 FGO unmittelbar lediglich für das Revisionsverfahren. § 118 FGO findet mittelbar Anwendung im Verfahren über die Revisionszulassung. Die Revision darf vom FG nur zugelassen werden, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage revisibles Recht i. S. v. § 118 Abs. 1 S. 1 FGO betrifft. Denn über irrevisibles Recht kann die Revision nicht z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3 Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen

Rz. 16 Die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen obliegt dem FG als Tatsacheninstanz, soweit es um die tatsächlichen Äußerungen, um den wirklichen Willen der Erklärenden sowie um die für die Auslegung maßgeblichen Begleitumstände – insbes. die Interessenlage der Beteiligten – geht.[1] Insoweit handelt es sich um den BFH bindende Tatfragen, z. B. um den Inhalt eines ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Berechtigte

Rz. 4 Berechtigt, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, ist jeder Verfahrensbeteiligte[1], der befugt ist, im Fall der Revisionszulassung Revision einzulegen.[2] Die Erweiterung der Beschwerdebefugnis nach § 128 Abs. 1 FGO auf "sonst von der Entscheidung Betroffene" gilt nicht für die Nichtzulassungsbeschwerde. Der im Klageverfahren Beigeladene ist entsprechend § 122 FGO aut...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.8 Fehler in der Beweis- und Sachverhaltswürdigung

Rz. 22 Die Tatsachen- und Beweiswürdigung und die Schlussfolgerungen tatsächlicher Art obliegen dem FG als Tatsacheninstanz.[1] Die Tatsachenwürdigung ist in erster Line dann fehlerhaft, wenn das FG die nach der Rechtsprechung des BFH maßgeblichen Gesichtspunkte unvollständig oder fehlerhaft in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat. Insoweit handelt es sich um einen mater...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.5 Darlegung eines Verfahrensmangels

Rz. 41 Das Vorliegen eines Verfahrensmangels, auf dem die FG-Entscheidung beruhen kann, muss ebenfalls "dargelegt", d. h. substanziiert begründet werden.[1] Zum Begriff des Verfahrensmangels vgl. § 115 FGO Rz. 46ff. Die Verfahrensrüge ist im Gegensatz zur Rüge der grundsätzlichen Bedeutung einzelfallbezogen. Eine ausreichende Bezeichnung des Verfahrensmangels ist nur dann geg...mehr

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Tagesordnung: Eil- oder Dri... / 3 Gibt es eine Frist für die Einreichung von Dringlichkeitsanträgen?

Bei einer Ladungsfrist für die Mitgliederversammlung von z. B. vier Wochen sollten Dringlichkeitsanträge den Mitgliedern mindestens eine Woche vor der Versammlung mitgeteilt werden. Dies ist jedoch nur ein Anhaltspunkt, da die Rechtsprechung in diesem Punkt nicht einheitlich ist. Je größer der Verein und das Einzugsgebiet der Mitglieder, desto großzügiger müssen die Fristen ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Tagesordnung: Eil- oder Dri... / 2 Können Ihre Mitglieder nach der Einberufung noch Anträge stellen?

Haben Sie Ihren Mitgliedern die Einladung zur Mitgliederversammlung mit der Tagesordnung zugestellt, so tritt i. d. R. eine Sperre für die Aufnahme weiterer Beschlussgegenstände ein. Diese Regelung gilt allerdings nur für Sachanträge; ausgenommen sind Anträge, die lediglich auf die Beratung einer Angelegenheit abzielen. Diese Sperre erstreckt sich auch auf die Versammlung. P...mehr

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zfs 09/2023, Deckungsumfang... / 2 Aus den Gründen: …

Jedenfalls im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht die Klage abgewiesen. 1. Die zulässige Feststellungsklage zu 1., mit welcher der Kl. die Feststellung der Verpflichtung der Bekl. zur Gewährung von Deckungsschutz für die beabsichtigte Interessenverfolgung im Zusammenhang mit der angeblichen Abgasmanipulation seines Pkw begehrt, ist unbegründet. Dem Kl. steht gegen die Bekl....mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 14 Muster 9.4: Einstweiliger Rechtsschutz Muster 9.4: Einstweiliger Rechtsschutz _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Eile und Ihre schnelle Mitarbeit sind geboten Es gibt Fälle, in denen die Klageerhebung keine aufschiebende Wirkung gegen einen belastenden Verwaltungsakt entfaltet. Der Verwaltungsakt könnte also bereits ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 68 Einige der häufigsten Themen in der Praxis sind hier in alphabetischer Reihenfolge angesprochen: Rz. 69 & 1. Aufnahme in eine bestimmte Schule und Schulwechsel – Wunschschule Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung innerhalb der vorhandenen Kapazitäten, § 46 SchulG NRW. Durch VO des Schulministeriums zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW werden unter anderem die Zahl der Leh...mehr

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zfs 09/2023, Auslese eines ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zulässig und hat insoweit Erfolg, als die Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des Rechts zuzulassen war. In der Sache bleibt ihr jedoch der Erfolg versagt. 1. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Fortbildung des Rechts, § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG. Sow...mehr

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zfs 09/2023, zfs Aktuell / 1.1 Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Am 1.9.2023 ist die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 20.7.2023 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 199 v. 28.7.2023). Mit der Verordnung soll die FZV u.a. begrifflich an EU-Recht angepasst und die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-KfZ) weiter ausgebaut und effizienter gestaltet werden. Im Rahmen der Digitalis...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 23 & 1. Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war nicht erfolgreich Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Verpflichtung des Staates, den Individualrechtsschutz zu gewährleisten. Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Art. 20 Abs. 3 GG. Das Grundgesetz gewährt jedoch nur das Recht auf eine Instanz. Der Anspruch auf eine zwei...mehr

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zfs 09/2023, Auslese eines ... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen hat das AG wegen vorsätzlicher Nutzung eines elektronischen Gerätes eine Geldbuße von 100,00 EUR festgesetzt. Nach den Feststellungen des AG habe der Betroffene im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Kfz-Mechaniker als Führer eines Kundenfahrzeuges ein an das Fahrzeug angeschlossenes Diagnosegerät, welches via Bluetooth mit einem mobilen Auslesegerä...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 33 & Zu 1. Verliert der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so endet das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Im Fall einer Klage gegen eine außerordentliche (fristlose) Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung und der Text unter 1. des Musters ist wie folgt zu ändern: Zitat "Mi...mehr

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zfs 09/2023, Die Haftung fü... / 5. Haftung bei der Verletzung eines Kollegen

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn besteht in mindestens dem gleichen Umfang wie die Verkehrssicherungspflicht, § 78 BBG bzw. § 618 BGB.[13] Vor der Billigung bzw. der Zulassung einer Hundehaltung sind diejenigen zu informieren, die sich in der Nähe zum Tier aufhalten werden. Bestehen danach keine Konflikte, ist es eine Frage des Einzelfalls, inwieweit weit...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 7 & 1. Mit der Einreichung der Klage- oder Antragsschrift wird die Verfahrensgebühr fällig, § 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG. Anders als im Zivilprozess wird die Klage- bzw. Antragsschrift jedoch unabhängig von der Einzahlung der Gerichtsgebühren zugestellt. Die Gerichtskostenrechnung geht auch bei anwaltlicher Vertretung direkt an den Kläger und nicht an seinen Rechtsanwalt. Für das ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Zu 1. Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so muss der Arbeitgeber aufgrund des Annahmeverzuges den (eventuell seit dem Ablauf der Kündigungsfrist nicht gezahlten) Lohn nachzahlen. Bis zum Erlass des Urteils befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, weil in der Erhebung der Kündigungsschutzklage gleichzeitig das wörtliche Angebot der Arbeitsleist...mehr

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zfs 09/2023, Streckenverbot... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Die entscheidungserhebliche Frage, inwieweit eine Fehlvorstellung über das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung eine vorsätzliche Tatbegehung begründet, hat grundsätzlic...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW

Rz. 67 Muster 9.13: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW Muster 9.13: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aufnahme in eine bestimmte Schule und Schulwechsel – Wunschschule Wurde Ihr Kind von der gewünschten Schule abgelehnt, weil dort ein Anmeldeüberhang besteht, kann mögl...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Zu 1. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist möglich, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Begriff "Mitglieder"

Tz. 23 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als Mitgliedergeschäfte sind – nach wörtlicher Auslegung – nur solche Geschäfte anzusehen, die mit den Mitgliedern der Gen als Vertragspartnern abgeschlossen und durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Vertragspartei in derselben Gen Mitglied sein muss. Die Begriffe Mitglied (Genosse) und Mitgliedschaft sind Rechtsbegriffe, die sich nach...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 & 1. Die Monatsfrist für den Widerspruch ist in § 70 VwGO und die Frist für die Klage in § 74 VwGO geregelt. Für den Beginn und die Berechnung der Fristen gilt § 57 VwGO, der auf die ZPO verweist. Bei Zugang am 31. muss die Klage daher bis zum 30., bzw. im Februar zum 28., des Folgemonats eingehen. Der Zugang des Verwaltungsakts ist geregelt in § 41 VwVfG (Bekanntgabe)....mehr

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ZErb 09/2023, An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen!

1. Johannes 2, 1-6 Wer in die Geschäftsstelle der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in der Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal - zugleich der Kanzleisitz des Jubilars - eintritt, tritt ein in eine Welt der Kreativität. In diesem liebevoll restaurierten ehemaligen Bauernhaus aus dem 17. Jahrhundert fallen sofort die kunstvollen Schweiß- und H...mehr

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zfs 09/2023, Keine zwingend... / 2 Aus den Gründen:

Die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 4 OWiG statthafte, form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde der Betroffenen ist zulässig. Sie hat auch in der Sache – zumindest vorläufig – Erfolg, weil die auf die zulässig erhobene Sachrüge im Freibeweis vorzunehmende Prüfung des Senats ergeben hat, dass das Amtsgericht den Einspruch zu Unrecht wegen Nichteinhaltung der Formvorschrift de...mehr

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zfs 09/2023, Deckungsumfang... / 1 Sachverhalt

Der Kl., der bei der Bekl. eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unterhält, begehrt die Feststellung der Verpflichtung der Bekl. zur Gewährung von Deckungsschutz für die außergerichtliche und erstinstanzliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen gegen die D. AG im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal" und die Freistellung von Kosten für die Anfertigung eines Stichentsche...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff, wirtschaftliche Bedeutung und aufsichtsrechtliche Einordnung

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ursprünglich entstammt der Leasingbegriff dem englischen "to lease", das wörtlich mit "mieten" respektive "pachten" zu übersetzen ist (vgl. Jürgens (1988), S. 1; Maus (1996), Rn. 1). Obwohl alle Leasingverhältnisse dadurch gekennzeichnet sind, dass es sich "um eine entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern handelt"...mehr

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AGS 09/2023, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Münster ist zuzustimmen. 1. Grundsatz Für die Kosten des Verwaltungsstreitverfahrens bestimmt § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO, dass die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig sind. Hieraus folgt, dass diese Anwaltskosten grds. bereits kraft Gesetzes als notwendig anzusehen sind, ohne dass insoweit in eine Notwendigkeitsprüfung gem. § 1...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 55 & 1. Es ist keineswegs in allen Landesbauordnungen vorgeschrieben, dass Nachbarn, sog. Angrenzer, von der Baubehörde beteiligt werden. So sollen die Angrenzer in NRW nur vor Zulassung von Abweichungen benachrichtigt werden, § 72 Abs. 1 BauO NRW n.F. ab 21.7.2018. Diese Benachrichtigung entfällt, wenn die Angrenzer bereits Lagepläne oder Bauzeichnungen unterschrieben ha...mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 6 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 21.6.2023 – XII ZB 418/22 Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Hierzu gehört die allgemeine Anweisung, bei Verfahrenshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegrü...mehr