Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.5 Ausgestaltung der vertragsärztlichen Fortbildung (Abs. 4)

Rz. 16 Die Fortbildung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte ist eine weitere Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Ausgestaltung erfolgt über die Satzung, insbesondere die Regelung der Teilnahmepflicht. Das Gesetz spricht zwar von der Fortbildung auf dem Gebiet der vertragsärztlichen Tätigkeit, in der Praxis lässt sich dies aber nur schwer von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.1 Aufgaben des beratenden Fachausschusses

Rz. 2 Die beratenden Fachausschüsse für Psychotherapie sind unter dem Organisationsdach der Vertragsärzte auf Dauer gebildet und beraten intern die Beschlussorgane der KV und der KBV in allen wesentlichen Fragen zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Formulierung "wird gebildet" verpflichtet jede KV ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 44 Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger dürfen die Meldungen seit dem 1.1.2006 nur durch Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen übermitteln. Nach § 17 Abs. 1 DEÜV sind die Daten durch https in dem Standard zu übertragen, der in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 95 SGB IV festgelegt ist. Für den E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.2 Pflichtinhalt der Satzung

Rz. 5 Zum Pflichtinhalt gehören auch Bestimmungen über die Zusammensetzung, Wahl, Amtsführung, Aufgaben und Befugnisse der Organe, mithin die Bestimmung der Gesamtzahl der Mitglieder ebenso wie die Wahlordnung, die Vorschriften z. B. über die Einberufung der Organe, ihre Beschlussfähigkeit, das Stimmenverhältnis, den Vorsitz, die Errichtung von Geschäftsstellen und die Entsc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 2.2 Versichertenrenten

Rz. 5 Abs. 1 regelt den Rentenbeginn für alle Versichertenrenten. Dies sind im Einzelnen die Altersrenten (§§ 35 bis 38, 40, 236 bis 238), die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 240), die Rente für Bergleute (§ 45) sowie die Erziehungsrente (§ 47). Nach früherem Recht war auch die Erziehungsrente eine Rente aus eigener Versicherung. In § 33 Abs. 4 wird sie je...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Urteilsbegründungspflic... / 1. Zweck und Funktion der Urteilsbegründung

Die Urteilsbegründung ist in gewisser Weise das Herzstück eines Urteils, dient sie – neben der richterlichen Selbstkontrolle – v.a. den Prozessbeteiligten dazu, um Kenntnis darüber zu erlangen auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen das Urteil des FG beruht (BFH v. 9.2.2000 – VIII R 27/99 Rz. 11, juris; BFH v. 26.6.1975 – IV R 122/71 Rz. 9, juris...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
F+E-Controlling: Aktivierun... / 2.5 Implementierung eines F+E-Controllings

Umsetzung in fünf Schritten In der Praxis hat sich bei der Einführung von F+E-Controlling-Konzepten ein Vorgehen in fünf Schritten bewährt: Situationseinschätzung F+E, Standortbestimmung F+E-Controlling, F+E-Management und -Controlling an neue Anforderungen anpassen, Prozesse und Systeme für Aktivierung und Abschreibung aufsetzen, Schulung und Training. Standortbestimmung In einem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fuhrparkcontrolling – Trans... / 5.1 Zuordnung zum Fahrzeug

Die Zuordnung von Kosten und Leistungen zu den einzelnen Fahrzeugen wird in jedem Fuhrpark vorgenommen. Dabei wird ein Fahrzeug nicht anders behandelt als ein Investitionsgut in der Produktion. Über die Fahrzeugdaten können unterschiedlichste Aussagen aufgebaut werden: Die Überwachung von Kraftstoffverbrauch und Reparaturkosten lassen Rückschlüsse auf den Zustand des Fahrzeug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.3 Den beratenden Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 79 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist der eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht ähnlich. Die steuerberatenden Berufe haben die Aufgabe, ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, Hilfe zu leisten und sie zu vertreten. Diese für die Steuerberatung wesentlichen Aufgaben obliegen jedoch nicht dem Inventurbüro. Dessen Tätigkeit beschränkt sic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.2 Den medizinischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 77 Die Ähnlichkeit eines nicht zu den Katalogberufen zählenden Heil- oder Heilhilfsberufs zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Tätigkeiten ist zu bejahen, wenn eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der jeweils ausgeübten Tätigkeit, der Ausbildung und der Bedingungen, die das Gesetz an den zu vergleichenden Beruf knüpft, vorliegt.[1] Seine ursprünglich sehr strenge Rsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.7 Aufgabe eines Betriebs

Rz. 127 Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Stpfl., den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d. h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unternehmenstransaktionen – Warum im Medizinprodukterecht erhöhte Vorsicht geboten ist

Zusammenfassung Die Medical Devices Regulation (nachfolgend "MDR") wirkt sich in vielerlei Hinsicht auf Transaktionen im Medizinproduktesektor aus. Medizinproduktrechtliche Besonderheiten müssen sowohl bei der Frage der Erwerbsform als auch bei der Due Diligence unbedingt berücksichtigt werden. In den letzten Jahren fanden zahlreiche M&A-Transaktionen im Bereich des Medizinpr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Uhrmacher/Goldschmied (Prof... / Zusammenfassung

Überblick Uhrmacher sind häufig in Handwerksbetrieben beschäftigt und prüfen, warten und reparieren mechanische und elektronische Klein- und Großuhren. In der industriellen Produktion von Uhren mit Massenfertigung stellen sie Kleinteile für Klein- und Großuhren her, programmieren, bedienen und überwachen dafür CNC-Maschinen. Bei Reparaturen werden Uhren aller Art in ihre Ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 2.3 Zulassung von Träger und Maßnahmen

Rz. 16 Maßnahmen nach § 16k dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Träger über die erforderlichen Zulassungen verfügt. Dies entspricht dem Grundsatz des § 176 Abs. 1 Satz 1 SGB III, wonach Träger der Zulassung durch eine fachkundige Stelle bedürfen, um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. Rz. 17 Maßnahmen der beruflichen Weiterbild...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 21 Träger / 2.3 Bedeutung für die aktive Arbeitsmarktpolitik

Rz. 12 Die Zulassung von Trägern zur Erbringung von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung offenbart, dass es nicht allein Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist, Arbeitsuchende und Arbeitslose auf eine Integration in das Erwerbsleben vorzubereiten. Darüber hinaus kann die Agentur für Arbeit Dritte auch mit eigenen Kernaufgaben betrauen, insbesondere mit der Arbeitsvermit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt als neues Instrument zur Eingliederung in Arbeit, dass zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von der Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung oder einem durch diese beauftragten Dritten eine erforderliche ganzheitliche Betreuung erbracht werden kann (Abs. 1 Satz 1). Die Vorschrift ist im Zuge der A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 21 Träger / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Begriff Träger i. S. d. Arbeitsförderungsrechts. Sie stellt zudem klar, wer bei einem mittelbaren Verhältnis gegenüber der Bundesagentur für Arbeit der verantwortliche Träger ist. Sie wirkt auch auf das dem SGB III nachgeordnete Recht. Der Trägerbegriff gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, jedenfalls soweit a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.2 Geringfügige Beschäftigungen

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 regelt Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Die Komplexität der Bestimmungen durch Rechtsänderungen und Übergangsrecht ist weitgehend entfallen. Allerdings war auch die Anhebung der Entgeltgrenze auf 450,00 EUR monatlich seit dem 1.1.2013 mit Übergangsrecht verbunden. Seit dem 1.10.2022 gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 520,00 EUR mon...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zulassung der Rechtsbeschwerde, Abs. 1

1. Grundsatz Rz. 16 Die statthafte Rechtsbeschwerde setzt immer eine ausdrückliche [38] Zulassung durch das OLG voraus. Die Zulassungsgründe sind in Abs. 2 abschließend geregelt. Die Rechtsbeschwerde kann zugelassen werden bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache (s. Rdn 22), für die Fortbildung des Rechts (s. Rdn 23) sowie für die Sicherung einer einheitlichen Rechtspr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 47 Zudem bedarf es einer Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Zulassung der Rechtsbeschwerde. Ein entsprechender Zulassungsantrag eines Beteiligten ist nicht erforderlich. Zu den Voraussetzungen der Zulassung einer Rechtsbeschwerde s. § 78 Abs. 2 GBO und die dortigen Erläuterungen. Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht möglich; eine Ausnahme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Zulassung

I. Arten Rz. 7 § 81 GBV greift § 133 GBO auf, der die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren grundsätzlich an die Erteilung von Genehmigungen bzw. den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen oder Verwaltungsvereinbarungen knüpft. Der Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen[2] kommt lediglich bei Gerichten und Behörden (seinerzeit auch bei der – nun abgewickelten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Entzug und Aussetzung der Zulassung

Rz. 16 § 133 Abs. 3 S. 1 GBO sieht im Fall der Genehmigung den Widerruf ohne Ermessen vor, wenn eine der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nach § 133 Abs. 2 S. 3 Nr. 1–3 GBO (vgl. Rdn 12) wegfällt. Zur Kritik am Widerruf der Zulassung bei "nicht ausreichende[r] Anzahl von Einsichten" vgl. § 133 GBO Rdn 14.[6] Bei missbräuchlicher Benutzung kann die zuständige Behörde nac...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt

Rz. 9 Ausgangspunkt für die Überprüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, ist nach §§ 4–6 FAO der Nachweis der besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse. Rz. 10 Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch zunächst, dass der Antragsteller in den letzten sechs Jahren mindestens drei Jahre hindurch ununterbrochen als Recht...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VI. Zulassung zur Vertragswerkstatt

Rz. 314 Der BGH ist der Auffassung, eine freie Werkstatt habe i.d.R. keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum Vertragswerkstättennetz eines Herstellers von Nutzfahrzeugen. Denn sie betreffe einen dem Endkundenmarkt zur Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Nutzfahrzeuge vorgelagerten Markt. Dieser umfasse alle Produkte, Dienstleistungen und Rechte, ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Zulassung zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile

Rz. 393 Bei einer Kapitalerhöhung werden oft nicht alle bisherigen Gesellschafter gleichmäßig mit den neuen Geschäftsanteilen bedient. Anknüpfungspunkt hierfür ist § 55 Abs. 2 Satz 1 GmbHG . a) Notwendigkeit eines ausdrücklichen Zulassungsbeschlusses? Rz. 394 Bereits die regelungstechnische Vergabe der neuen Geschäftsanteile ist umstritten. Ein Teil der Lit. verlangt unter Beru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Zulassung zum eingeschränkten Abrufverfahren

Rz. 20 Der eingeschränkte Abruf muss über die vorgenannten Anforderungen (siehe Rdn 13–19) hinaus an die Verwendung eines weiteren Codezeichens geknüpft werden, das die Art des Abrufs bezeichnet, § 82 Abs. 2 S. 1 GBV. Es handelt sich um eine Darlegungserklärung, die das berechtigte Interesse in abgekürzter Form wiedergibt. Beide Codezeichen können verbunden werden. Rz. 21 Die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zulassung zum uneingeschränkten Abrufverfahren

Rz. 17 Beim uneingeschränkten Abruf kommen zu den vorgenannten weitere, von § 82 Abs. 1 GBV bestimmte Anforderungen hinzu: Der Abrufer erhält ein Codezeichen, das ihn identifiziert. Um Missbräuche zu verhindern, andererseits aber in angemessenem Umfang auch den Zugriff durch Mitarbeiter des zum Abruf Berechtigten bzw. der berechtigten Stelle zu ermöglichen, wird dem Zugelass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Zulassung

Rz. 11 Die Zulassung des Online-Abrufs ist grundsätzlich an die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung geknüpft, Abs. 2 S. 1, soweit nicht – etwa bei Gerichten und Behörden – eine Verwaltungsvereinbarung oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird, Abs. 7 S. 4, § 81 Abs. 1 GBV. Die Genehmigung wird bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auf Antrag ertei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Reichweite der Zulassung; Umfang des Datenmaterials

Rz. 24 Nach Abs. 7 haben Genehmigungen zum Online-Abruf Geltung im Gesamtgebiet des Bundeslandes, in dem sie erteilt wurden (S. 1) und vorbehaltlich der Schaffung der technischen Voraussetzungen im übrigen Bundesgebiet (S. 2). Dasselbe gilt, wenn der Online-Abruf nicht durch Genehmigung, sondern aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags oder einer Verwaltungsvereinbarun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 16 Die statthafte Rechtsbeschwerde setzt immer eine ausdrückliche [38] Zulassung durch das OLG voraus. Die Zulassungsgründe sind in Abs. 2 abschließend geregelt. Die Rechtsbeschwerde kann zugelassen werden bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache (s. Rdn 22), für die Fortbildung des Rechts (s. Rdn 23) sowie für die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (s. R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Funktionelle Zuständigkeit; Bindungswirkung

Rz. 18 Zuständig für die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist ausschließlich der Beschwerdesenat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung; eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht. Erlässt der – im Beschwerdeverfahren nicht vorgesehene (vgl. § 77 GBO Rdn 21) – Einzelrichter die Beschwerdeentscheidung unter Zulassung der Rechtsbeschwerde ist das Rechtsbeschwerdegeric...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Adressaten der Verpflichtung

Rz. 71 Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaat beantragt oder erhalten haben, bzw. im Falle von Instrumenten, die nur auf einem multilateralen oder organisierten Handelssystem gehandelt werden, sowie Emittenten, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen oder ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Personen mit Führungsaufgaben

Rz. 111 Die Mitteilungspflicht des Art. 19 Abs. 1 MMVO richtet sich zunächst an Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen. Das gilt für Emittenten, diemehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Weitere gesetzliche Gründe für das Ausscheiden eines Partners

Rz. 1368 Entsprechend der Regelung für die Personenhandelsgesellschaften führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Partners nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern nach § 9 Abs. 1 PartGG, § 138 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB zum Ausscheiden des Partners. Die bloße Antragstellung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt dagegen nicht zum Ausschei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Notwendigkeit eines ausdrücklichen Zulassungsbeschlusses?

Rz. 394 Bereits die regelungstechnische Vergabe der neuen Geschäftsanteile ist umstritten. Ein Teil der Lit. verlangt unter Berufung auf den Wortlaut des § 55 Abs. 2 Satz 1 GmbHG einen ausdrücklichen Zulassungsbeschluss.[1322] Die zutreffende Gegenauffassung hält eine ausdrückliche Zulassung der Übernehmer nur dann für notwendig, wenn einzelne Gesellschafter vom Bezug neuer ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 13 Sie sind in Abs. 2 S. 3 Nr. 1 bis 3 aufgeführt und müssen stets erfüllt sein. Der Wegfall auch nur einer von ihnen verpflichtet nach Abs. 3 S. 1 zum Widerruf der Zulassung bzw. zur Kündigung. 1. Schutzwürdiges Interesse Rz. 14 Nr. 1 wägt die schutzwürdigen Interessen der betroffenen dinglich Berechtigten, insb. des Eigentümers, gegen das Interesse der Einsicht begehrend...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 4 Statthaft ist die Rechtsbeschwerde nur gegen eine zulassungsfähige Beschwerdeentscheidung des OLG, sofern das Beschwerdegericht ausdrücklich die Zulassung angeordnet hat. Das Rechtsmittel findet nur gegen endgültige, instanzabschließende Entscheidungen des Beschwerdegerichts i.S.v. § 77 GBO statt. Dazu gehören auch Teilentscheidungen,[4] die Verwerfung einer Beschwerde...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zulassungshindernisse

Rz. 21 Eine Zulassung kommt nicht in Frage, wenn das Beschwerdegericht an eine bestimmte Rechtsauffassung gebunden ist, also keine Wahl hat. Dies kann eintreten, wenn in derselben Sache bei unverändertem Sach- und Streitstand bereits früher durch Zurückverweisung des OLG an das Grundbuchamt[47] für das anhängige Verfahren bindend entschieden worden ist.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Arten

Rz. 7 § 81 GBV greift § 133 GBO auf, der die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren grundsätzlich an die Erteilung von Genehmigungen bzw. den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen oder Verwaltungsvereinbarungen knüpft. Der Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen[2] kommt lediglich bei Gerichten und Behörden (seinerzeit auch bei der – nun abgewickelten – Staats...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Technische Möglichkeiten im Grundbuchamt

Rz. 16 Nr. 3 knüpft die Zulassung an das Vorhandensein entsprechender technischer Möglichkeiten im Grundbuchamt, was selbstverständlich erscheint, wodurch jedoch klargestellt wird, dass eine Verpflichtung zur Schaffung solcher Abrufmöglichkeiten nicht besteht. Die zuständigen Stellen können hierüber vielmehr im Rahmen ihres Organisationsermessens bei der Dimensionierung, Ans...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 Das Rechtsmittelverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist durch das FGG-RG v. 17.12.2008[1] mit Wirkung vom 1.9.2009 neu geordnet worden. Anstelle der weiteren Beschwerde an das OLG mit der Vorlagemöglichkeit an den BGH in Divergenzfällen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wurde auch in Grundbuchsachen (vgl. § 79 GBO a.F.) entsprechend den §§ 70 FamF...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Grundsatz

Rz. 40 Das Grundbuchamt hat über die gesamten Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten zu entscheiden. Die Kosten können ganz oder zum Teil einem Beteiligten nach billigem Ermessen auferlegt werden (vgl. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG). Mit der Beschwerde gegen die Hauptsache ist die Kostengrundentscheidung, soweit sie von der Entscheidung über die Hauptsache abhängig ist, grund...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsfortbildung, Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1

Rz. 23 Erforderlich ist die Zulassung, wenn es um die Fortbildung des Rechts geht. Dieser Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache. Der Einzelfall muss Veranlassung geben, für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen entweder des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts Grundsätze zu bilden oder Gesetzeslücken auszufüllen.[50] ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Teilnahmerecht

Rz. 1218 Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Aktionäre, insb. also auch Aktionäre mit stimmrechtslosen Vorzugsaktien (§ 118 Abs. 1 AktG).[3513] Für das Teilnahmerecht kommt es nicht darauf an, ob die Aktien bereits voll einbezahlt sind oder der Aktionär von einem Stimmverbot nach § 136 AktG betroffen ist. Lediglich dann, wenn Rechte aus Aktien überhau...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Mängel der Begründung bzw. der Unterzeichnung der Beschwerdeentscheidung

Rz. 50 § 77 GBO ist verletzt, wenn die Gründe nicht den gesetzlichen Anforderungen (s. Rdn 39 ff.) entsprechen.[114] Dies ist z.B. der Fall, wenn die Entscheidungsgründe einen wesentlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt lassen, so, wenn das Beschwerdegericht einen Eintragungsantrag auslegt, ohne die maßgeblichen Erwägungen hierfür darzulegen.[115] Dieser Mangel kann – im Fal...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschafterversammlung und -beschlüsse

Rz. 498 Neu ist, dass die §§ 109 ff. HGB ausführliche Bestimmungen betreffend das Beschlussverfahren bei den Personenhandelsgesellschaften enthält. So wird mit § 109 Abs. 1 HGB erstmals die Gesellschafterversammlung ausdrücklich geregelt und als Regelfall festgeschrieben. Mit Rücksicht darauf, dass § 109 Abs. 1 HGB zur Disposition der Gesellschafter steht, haben diese auch k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

Rz. 24 Die dritte Fallgruppe betrifft die Notwendigkeit der Zulassung, wenn dies der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient. Hier geht es um Fälle, in denen bei den Unterinstanzen oder bei anderen Beschwerdegerichten eine unterschiedliche Rechtsprechung entstanden ist, die eine höchstrichterliche Klärung verlangt. Maßgeblich ist, dass von den Gerichten bei vergle...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Schutzwürdiges Interesse

Rz. 14 Nr. 1 wägt die schutzwürdigen Interessen der betroffenen dinglich Berechtigten, insb. des Eigentümers, gegen das Interesse der Einsicht begehrenden Kreise an einem erleichterten Zugang zum Grundbuchinhalt ab. Über die allgemeinen Anforderungen der §§ 12, 12b GBO hinaus sind jedoch das Bedürfnis nach einer Vielzahl von Übermittlungen und die besondere Eilbedürftigkeit ...mehr