Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Text in der Fassung des Art. 1 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG), Gesetz vom 11.8.2009[1] und der Änderung in Abs. 1 S. 1 durch das DaBaGG, Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs vom 1.10.2013.[2]...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Kommanditbeteiligung

Rz. 847 Ob eine Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil zulässig ist, war ebenfalls lange Zeit umstritten.[1127] Mit Beschl. v. 3.7.1989 hat der 2. Senat des BGH[1128] die Dauertestamentsvollstreckung über eine Kommanditbeteiligung unter Einbeziehung auch der nicht vermögensrechtlichen Mitgliedschaftsrechte ausdrücklich zugelassen, sofern die Mitgesellschafter dem...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Allgemeines

Rz. 1405 Fehler bei einer Online-Teilnahme führen zur Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse. Bei Online-Teilnahme kommt namentlich eine Anfechtung wegen Verletzung ihrer Teilnahmerechte in Betracht. Ist für die Online-Teilnehmer das Recht, Widerspruch einzulegen (§ 145 Nr. 1 AktG) qua Satzung bzw. Vorstandsermächtigung ausgeschlossen, kann eine Anfechtungsk...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht in dem Beschluss zugelassen hat. (2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wennmehr

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Vorbemerkungen / X. Beschwerde gegen Kostenvorschussanforderung

Rz. 22 Macht das Grundbuchamt die Tätigkeit von der vorherigen Zahlung eines Vorschusses abhängig (vgl. § 13 GNotKG), findet hiergegen gem. § 82 GNotKG die unbefristete Beschwerde nach § 81 Abs. 3–5 S. 1, S. 4 und Abs. 6–8 GNotKG statt.[31] Die Beschwerde ist weder von dem Erreichen eines Beschwerdewertes noch von der Zulassung des Rechtsmittels abhängig (vgl. im Übrigen vor...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Rz. 9 Außer dem Richter und Rechtspfleger trifft in Grundbuchsachen auch der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle Entscheidungen. § 12c Abs. 1, 2 GBO weisen dem Urkundsbeamten verschiedene Aufgaben zu. Die insoweit getroffenen Entscheidungen des Urkundsbeamten können gem. § 12c Abs. 4 S. 1 GBO zunächst mit der Erinnerung angefochten werden sofern eine Änderung der Entscheidung ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Anwendungsbereich der §§ 33 ff. WpHG

Rz. 169 Die Mitteilungspflicht in § 33 Abs. 1 WpHG bezieht sich auf Emittenten, für die die BRD Herkunftsstaat ist (vgl. hierzu Rdn 71 ff.). Voraussetzung ist aber nach § 33 Abs. 4 WpHG in jedem Fall, dass die Aktien des Emittenten zum Handel an einem organisierten Markt (§ 2 Abs. 11 WpHG) zugelassen sind.[373] Rz. 170 Gegenstand der Mitteilungspflichten sind in erster Linie ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 Das eigentliche Beschwerdeverfahren ist in der GBO nur rudimentär geregelt. § 77 trifft lediglich eine Regelung über die Begründung der Beschwerdeentscheidung sowie deren Bekanntgabe, in der Vorschrift noch als Bekanntmachung bezeichnet. Um die Richtigkeitsgewähr der Entscheidung zu stärken und dessen Akzeptanz bei den Beteiligten zu erhöhen, schreibt die Regelung in Ü...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Verpfändung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 547 Soweit der Gesellschafteranteil übertragbar ist, ist er auch pfändbar (vgl. § 1274 Abs. 2 BGB). Die Verpfändung richtet sich nach den §§ 1273 Abs. 2, 1274 BGB. Sie setzt die Zustimmung aller Gesellschafter oder die Zulassung im Gesellschaftsvertrag voraus. Der Gesellschafter, dessen Anteil verpfändet wurde, verbleibt in seiner Gesellschafterstellung. § 1276 BGB schüt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

In der Eintragungsbewilligung oder, wenn eine solche nicht erforderlich ist, in dem Eintragungsantrag ist das Grundstück übereinstimmend mit dem Grundbuch oder durch Hinweis auf das Grundbuchblatt zu bezeichnen. Einzutragende Geldbeträge sind in inländischer Währung anzugeben; durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Kein Name eines Partners erforderlich

Rz. 1317 Mit dem MoPeG ist der Zwang zur Benennung mindestens eines Partners der Gesellschaft zum 1.1.2024 entfallen. Dies ging auf eine Empfehlung des 71. Deutschen Juristentages nach einer Liberalisierung des Namensrechts der Partnerschaftsgesellschaft auf.[1706] Damit sind nunmehr Sach- und Phantasiebezeichnungen zulässig. Diese können im Rahmen der von § 2 Abs. 2 PartGG ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Zugelassener Nutzerkreis

Rz. 4 § 133 Abs. 2 S. 2 und Abs. 4 GBO i.V.m. § 82 Abs. 1 S. 1 GBV lassen erkennen, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber bei der Konzeption des Abrufverfahrens zwei verschiedene Nutzerkreise im Auge hatte: Rz. 5 Die uneingeschränkt Abrufberechtigten (zur Begriffsbildung siehe § 133 GBO Rdn 5) decken sich mit denjenigen Personen oder Stellen, bei denen nach § 43 GBV eine Darl...mehr

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§ 9 Prozessuales / I. Einleitung

Rz. 88 Vor Einlegung der Berufung sollte gerade in Bausachen gründlich überlegt werden, in welchem Umfang das erstinstanzliche Urteil angefochten werden soll. Das gilt insbesondere bei sog. Punktesachen, bei denen es der Rechtsmittelführer in der Hand hat, den Rechtsstreit auf die für ihn wirtschaftlich wesentlichen Fragen zu konzentrieren und zeitliche Verzögerungen dadurch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Verfügung über Beteiligungen; Änderungen im Gesellschafterbestand

Rz. 501 Vereinbarungen betreffend Änderungen im Gesellschafterbestand dürfen in keinem Gesellschaftsvertrag fehlen. Dabei sollte den nachfolgenden Aspekte Rechnung getragen werden:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundschuld

Rz. 16 Ohne jede Beschränkung zulässig ist demgegenüber die Sicherung der Ansprüche aus einer öffentlichen Last durch Eintragung oder Verpfändung einer Grundschuld:[31] Da diese vom Bestand der zu sichernden Forderung unabhängig ist, kommt es hier nicht darauf an, welches Grundstück belastet werden soll, ob die Forderung bevorrechtigt ist oder ob sie bereits anderweitig gesi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Formelle Voraussetzungen eines Bezugsrechtsausschlusses

Rz. 396 Über den Ausschluss von Gesellschaftern vom Bezug neuer Gesellschaftsanteile entscheidet die Gesellschafterversammlung. Es können aber auch die Geschäftsführer in Anlehnung an § 203 Abs. 2 AktG [1324] zur Entscheidung über den Bezugsrechtsausschluss ermächtigt werden, wenn der Weg über ein genehmigtes Kapital entspr. über § 55a GmbHG eingeschlagen wird.[1325] Der Nicht...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 3. Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Rz. 30 Hinzuweisen ist auch auf die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Zum Umfang eines solchen Hinweises werden unterschiedliche Ansichten vertreten und entsprechend unterschiedliche Formulierungen vorgeschlagen.[72] Zu kurz dürften dabei Vorschläge greifen, die sich insgesamt mit einem Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen beschränken (so aber etwa der Vor...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verwendung im Grundbuchverfahren

Rz. 26 Einen Sonderstatus nimmt das Handeln des postmortal Bevollmächtigten ein.[33] Wiewohl üblicherweise bei § 35 GBO besprochen, handelt es sich m.E. inhaltlich um eine Erweiterung des § 36 GBO, indem in weiteren Situationen von einer Offenlegung des Erbfalls im Grundbuch abgesehen wird. Anerkannt ist in Fortentwicklung der Dogmatik des BGB, dass eine Vollmacht auch über ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 275 Der Inhalt der Angebotsunterlage bestimmt sich im Einzelnen nach § 11 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 2 WpÜG-AngebotsVO, die auf der Grundlage von § 11 Abs. 4 WpÜG erlassen wurde. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 WpÜG hat die Angebotsunterlage den Inhalt des Angebots und ergänzende Angaben zu enthalten. Rz. 276 Angaben über den Inhalt des Angebots sind nach § 11 Abs. 2 Satz 2 WpÜG:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Materielle Voraussetzungen eines Bezugsrechtsausschlusses

Rz. 398 Von einem Bezugsrecht der Altgesellschafter ausgehend können hinsichtlich der Anforderungen an den Bezugsrechtsausschluss die Regelungen über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei der AG[1329] entspr. herangezogen werden.[1330] Danach bedarf der Bezugsrechtsausschluss eines berechtigten Gesellschaftsinteresses und muss zur Erreichung dieses Interesses erfo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Stille Beteiligung

Rz. 1815 Statthaft ist es, sich im Wege einer stillen Beteiligung nach §§ 230 ff. HGB an einer AG zu beteiligen. Bei der Einlage des stillen Gesellschafters handelt es sich um Fremdkapital. Rz. 1816 Die stille Beteiligung an einer AG [4639] stellt einen Teilgewinnabführungsvertrag i.S.d. § 292 Abs. 2 Nr. 2 AktG dar, der zwingend in das Handelsregister einzutragen ist.[4640] Ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

Rz. 15 Ist eine Zwischenverfügung angefochten, so beschränkt sich das Verfahren und damit die Nachprüfung auf die in dieser Zwischenverfügung geltend gemachten Bedenken oder Eintragungshindernisse.[29] Zu dieser Nachprüfung ist der gesamte Tatsachenstoff heranzuziehen.[30] Werden mehrere Beanstandungen erhoben, die jede für sich die Zurückweisung des Antrags rechtfertigen wü...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Änderung des Gesellschaftsvertrages und (sonstige) Grundlagenentscheidungen

Rz. 262 Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen grds. der Zustimmung aller Gesellschafter. Gleiches gilt für (sonstige) Grundlagenentscheidungen wie etwa die Aufnahme neuer Gesellschafter oder das Ausscheiden alter Gesellschafter, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Erhöhung von Beiträgen, die Anpassung des Gesellschaftszwecks oder auch die Auflösung der Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Berechtigte des Nießbrauchs

Rz. 186 Berechtigte können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (GbR, oHG, KG) sein.[716] Der Nießbrauch kann nicht als subjektiv-dingliches Recht für den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks bestellt werden. Bei einer Mehrzahl von Personen ist eine Berechtigung nach Bruchteilen[717] möglich oder eine Gesamtberechtigung entspr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Rz. 381 Die Kapitalerhöhung gegen Erbringung neuer Bar- oder Sacheinlagen ist die einzige Möglichkeit eines in der Rechtsform der GmbH betriebenen Unternehmens zur Beschaffung neuer Eigenmittel von Außen ("Außen-Eigenfinanzierung") und kann gem. § 55a GmbHG auch durch Schaffung genehmigten Kapitals erfolgen. Die zweite Form der Kapitalerhöhung, die Kapitalerhöhung aus Gesell...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie durch das UmRUG

Rz. 402 Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem UmRUG [797] und dem UmRMitbestG [798] nach den Vorgaben der UmwRL zum einen die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen novelliert und zum anderen erstmals spezifische Regelungen für grenzüberschreitende Spaltungen und grenzüberschreitende Formwechsel geschaffen. Daneben enthält das UmRUG auch einige Anpassun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Besetzung der Rechtsmittelgerichte (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 weist die Entscheidung über Beschwerden in Grundbuchsachen bei den Oberlandesgerichten (vgl. § 119 Abs. 1 lit. 1b GVG) und Rechtsbeschwerden bei dem BGH (vgl. § 133 GVG) jeweils einem Zivilsenat in seiner geschäftsplanmäßigen vollen Besetzung (§ 122 Abs. 1 GVG) zu. Damit kommt eine Entscheidung durch den Einzelrichter nicht in Betracht; § 68 Abs. 4 FamFG der auf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt/Verzicht/Ausschluss

Rz. 1706 Die Aktionäre haben nach § 186 Abs. 1 AktG ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen auf eine ihrer bisherigen Beteiligung entsprechenden Anzahl neuer Aktien.[4413] Nach § 186 Abs. 2 AktG muss der Vorstand den Ausgabebetrag oder die Grundlagen für seine Festlegung und zugleich die Frist für die Ausübung des Bezugsrechts bekanntmachen.[4414] Die Frist beträgt mind. 2 Woc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / L. Elektronische Gerichtsakte; gerichtliches elektronisches Dokument; Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 FamFG

Rz. 35 Außer in Papierform können die Gerichtsakten des Beschwerdeverfahrens auch elektronisch geführt werden (§ 73 Abs. 2 S. 2 GBO i.V.m. § 14 Abs. 1 Abs. 1 FamFG), sofern diese Möglichkeit eröffnet worden ist. Die entsprechende Verordnungsermächtigung über die Einführung und Ausgestaltung ist in § 81 Abs. 4 GBO geregelt, wobei weder § 73 Abs. 2 S. 2 GBO noch § 81 Abs. 4 GB...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 4. Fallbearbeitung

Rz. 31 § 5 FAO verlangt, dass der Antragsteller die nachzuweisenden Fälle "als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei" bearbeitet hat. Dabei ist es gleichgültig, ob der Antragsteller in seinen Fällen als Einzelanwalt oder Mitglied einer Berufsausübungsgemeinschaft aktiv war. Gleichgültig ist auch, ob der Antragsteller die Fälle in eigener Sache bearbeitet hat, da die FAO i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Anschlussrechtsbeschwerde, Abs. 3 i.V.m. § 73 FamFG

Rz. 40 § 73 FamFG Anschlussrechtsbeschwerde Ein Beteiligter kann sich bis zum Ablauf einer Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe der Begründungsschrift der Rechtsbeschwerde durch Einreichen einer Anschlussschrift beim Rechtsbeschwerdegericht anschließen, auch wenn er auf die Rechtsbeschwerde verzichtet hat, die Rechtsbeschwerdefrist verstrichen oder die Rechtsbeschwerde...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Veräußerungs- und Übertragungsvertrag/Eintragung ins Handelsregister

Rz. 919 Von dem originären Erwerb eines Gesellschaftsanteils durch Beitritt zu unterscheiden ist der derivative Erwerb einer bestehenden Beteiligung im Wege der Abtretung. Eine solche ist im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Beschränkungen unmittelbar möglich.[1247] Verpflichtungs- und Übertragungsvertrag werden nur zwischen dem Veräußerer (bisheriger Gesellschafter) und...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Stellvertretung

Rz. 1160 Nach § 134 Abs. 3 AktG kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Werden mehrere Bevollmächtigte bestellt, kann die Gesellschaft einen oder mehrere davon zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ggü. der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn in der Satzung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Vom Amtswiderspruch ausgeschlossene Eintragungen

Rz. 13 Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass die nachfolgend aufgeführten Eintragungen generell nicht Gegenstand eines Amtswiderspruchs sein können:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VII. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 211 Die Unternehmenslandschaft ist in weiten Teilen durch Unternehmenszusammenschlüsse dergestalt geprägt, dass rechtlich selbstständige Unternehmen (Tochterunternehmen, Enkelunternehmen usw.) unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens zu einer wirtschaftlichen Einheit (Konzern) zusammengefasst werden. Das Mutterunternehmen hat wegen seiner beherrschenden S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Normzweck, Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 54 GBO bestimmt, dass eine auf dem Grundstück ruhende öffentliche Last als solche nicht eintragungsfähig ist, sofern ihre Eintragung nicht im Einzelfall gesetzlich zugelassen ist. Der Zweck dieser durch die Verordnung zur Änderung des Verfahrens in Grundbuchsachen vom 5.8.1935[1] eingefügten Regelung besteht in einer Vereinheitlichung und Klarstell...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeines

Rz. 21 Abs. 3 bestimmt die entsprechende Anwendung des § 44 FamFG über die Fortführung des Beschwerde- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahrens bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte (z.B. Verletzung des Willkürverbots; Verstoß gegen den gesetzlichen Richter) findet die Vorschrift keine Anwendung.[28] ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien

Rz. 129 Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien (§§ 237–239 AktG) führt zum Untergang einzelner Aktien und zur Verringerung des Grundkapitals um den Anteil der eingezogenen Aktien. Durch diese Form der Kapitaleinziehung können Verluste beseitigt, einzelne Aktionäre ausgeschlossen oder bestimmte Aktien beseitigt werden.[90] Rz. 130 Das Gesetz kennt zwei Arten der E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verfahren des Rechtsbeschwerdegerichts, Abs. 3 i.V.m. §§ 74, 74a FamFG

Rz. 67 § 74 FamFG Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft ist und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) Ergibt die Begründung des angefochtenen Beschlusses ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Teilnahmerecht

Rz. 350 Jedem Gesellschafter, auch demjenigen, der einem Stimmverbot unterliegt (§ 47 Abs. 4 GmbHG) oder der stimmrechtslose Anteile hält, ist die Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung gestattet.[1175] Maßgeblich ist wiederum die im Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste (§ 16 Abs. 1 GmbHG). Das Teilnahmerecht stellt ein unverzichtbares Mitgliedschaftsrecht ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Exkurs: Ausschließung eines Aktionärs

Rz. 1895 Soll ein Aktionär aus einer AG ausgeschlossen werden, kommt zum einen eine Kaduzierung nach § 64 AktG bei nicht rechtzeitiger Einzahlung der Einlage in Betracht. Daneben ist die eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung gem. § 237 AktG statthaft. Schließlich besteht die Möglichkeit, einen Aktionär aus der Gesellschaft auszuschließen, wenn die Voraussetzungen für ein...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / III. Vorbereitungsphase

Rz. 258 Dem eigentlichen Angebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft geht eine Vorbereitungsphase voraus, die letztlich in der Entscheidung des Bieters mündet, den Aktionären der Zielgesellschaft ein öffentliches Angebot zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Wertpapiere zu unterbreiten. Rz. 259 I.d.R. beginnt die Vorbereitungsphase damit, dass der Bieter die Verkaufsbereitsch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Unverbindliche Meinungsäußerungen

Rz. 48 Dem Grundbuchamt ist nicht verwehrt, den Beteiligten seine Auffassung zu bestimmten Fragen im Rahmen einer Verfügung mitzuteilen, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich vor Erlass einer endgültigen Sachentscheidung zu äußern oder ihre Anträge zu ändern, zu ergänzen oder zurückzunehmen. In geeigneten Fällen werden solche Verfügungen sogar zweckmäßig sein. Hierbei handelt ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Gestaltung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 1447 Die Fähigkeit der Vereinigung zur Anpassung an die wirtschaftlichen Bedingungen ist dadurch zu gewährleisten, dass ihren Mitgliedern weitgehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen sowie der inneren Verfassung der Vereinigung gelassen wird (aus den Erwägungsgründen). Auch nach dem auf den Gründungsvertrag subsidiär anwendbaren nationalen Rech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Überschreitung der Zuständigkeit

Rz. 6 Entscheidet ein örtlich unzuständiges OLG über eine Beschwerde, so ist die Entscheidung wirksam (vgl. § 2 Abs. 3 FamFG); diese ist – im Falle der Zulassung – mit der Rechtsbeschwerde an den BGH anfechtbar. Insoweit schränkt § 72 Abs. 2 FamFG für die Rechtsbeschwerde nur die Rüge der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts, mithin in Grundbuchsachen des GBA, nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Codezeichen zur Identifizierung und Authentisierung

Rz. 6 § 82 Abs. 1 GBV ordnet an, dass jeder Abrufer bei seinen Abrufen ein Codezeichen zu verwenden hat. Zuständig für die Vergabe ist entweder die genehmigende Stelle (vgl. § 81 GBV Rdn 10 f.) oder die Stelle, die das System technisch verwaltet, etwa im Fall von § 126 Abs. 3 GBO (vgl. § 126 GBO Rdn 29).[2] Rz. 7 Das Codezeichen übernimmt die von § 64 Abs. 2 Nr. 1 GBV vorgesc...mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 7 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 18.10.2023 – XII ZB 31/23 a) Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Kanzleikraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch konkrete Einzelanweisung sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Bei notwendiger Korrektur einer Rechtsmittelbegründungsfrist muss eine mündliche Einzelanwe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Allgemeines

Rz. 572 Die Rechtsform der AG genießt im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH häufig ein besseres Image. Vorteil der AG ist die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Von daher ist die AG im Gegensatz zur GmbH eher für eine Fluktuation unter den Anteilseignern geeignet. Diese Fluktuation wird bei der AG durch die Zulassung praktisch nennwertloser Anteil...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Durchführung

Rz. 271 Für die Frage der Durchführung einer Gesellschafterversammlung ist es besonders wichtig, die Frage der Teilnahmeberechtigung und der Konsequenzen des Nichterscheinens eines oder mehrerer Gesellschafter zu regeln. Teilnahmeberechtigt an Gesellschafterversammlungen sind grds. nur die Gesellschafter. Das Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen ist ebenso wie ...mehr

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Vorbemerkungen / III. Anwendbarkeit der Vorschriften der ZPO

Rz. 4 Die Vorschriften der ZPO sind i.d.R. nicht anwendbar. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Vollstreckungsmaßnahme in Form der Eintragung einer Zwangshypothek (§ 866 ZPO) handelt und der Beschwerdeführer das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen rügt[4] oder wenn aufgrund einer einstweiligen Verfügung eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen wird. Nur soweit die GBO ...mehr