Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.5 Sonstige tarifliche Zulagen

Erschwerniszuschläge § 19 TVöD enthält in den Abs. 1–5 lediglich eine Rahmenvorschrift für die Zahlung von Erschwerniszuschlägen. In Abs. 2 wird festgelegt, für welche Erschwernisse Zuschläge gewährt werden können und hält in Abs. 4 fest, dass die Zuschläge i. d. R. 5 bis 15 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgru...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.6 Außertarifliche Zulagen

Außertarifliche IT-Fachkräftezulage [1] Mit dem TV EntgO Bund bleiben die außertariflichen Instrumente der IT-Fachkräftezulage und der Vorweggewährung von Stufen für IT-Fachkräfte grundsätzlich unverändert erhalten. Diese Personalgewinnungsmaßnahmen können bis zum 31.12.2029 (RS dem BMI vom 19.9.2025, AZ: D5-31002/21#2) angewendet werden. Entgelterhöhungen, die sich aufgrund de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.4 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst (§ 18 TV EntgO Bund)

Beschäftigte im Pflegedienst sind geregelt in Teil IV Abschn. 25 für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Durch Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 18.4.2018 zum TV EntgO Bund wurde die Regelung über den Pflegedienst aus Abschnitt XI Unterabschnitt 1 bis 3 Teil B der Entgeltordnung (VKA) übernommen und damit auch die Pflegezulagen in den Protokollerklärungen Nr. ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 5 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4.4 Stufenregelung bei anschließender Übertragung der Tätigkeit auf Dauer

Wurde einem Beschäftigten bislang im Anschluss einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Tätigkeit auf Dauer übertragen, wurde er höhergruppiert, wobei die bisherige Zeit der Tätigkeit in der nun auf Dauer übertragenen Tätigkeit nicht berücksichtigt wurde. Dies wurde mit Änderungsvereinbarung Nr. 14 zum TVöD vom 14.8.2019 (Tarifpflege) mit Wirkung zu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach früherer Rspr. des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle.[1] Die nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.9 Rechtswirkungen der Arbeitsplatzbewertung – irrtümliche Eingruppierung

Angesichts der Komplexität der Arbeitsplatzbewertung empfiehlt es sich, die Eingruppierung einer ständigen Bewertungskommission zu übertragen. Das Ergebnis der Bewertung ist lediglich die Äußerung einer Rechtsmeinung, da der Beschäftigte kraft Tarifautomatik gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von i...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.2 Ausbildungszulage (§ 16 TV EntgO Bund)

Die Ausbildungszulage entspricht der früheren Lehrgesellenzulage (§ 4 TV LohngrV Bund). Sie ist lediglich redaktionell angepasst worden. Auch der persönliche Geltungsbereich hat sich nicht geändert. Voraussetzung für den Erhalt der Ausbildungszulage ist die Eingruppierung nach einem Tätigkeitsmerkmal des Teils III Abschn. 4 der Entgeltordnung (Ausbilderinnen und Ausbilder in...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkeiten denkbar: Die Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung über die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit dar. Der Beschäftigte hat Anspruch ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.7 Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

In der neuen Nr. 10 der Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund sind die Regelungen für die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden. Die Regelung gilt bis zu einer Aufnahme der Tätigkeitsmerkmale in die Entgeltordnung. Sie gilt für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 1.1.2014. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.3 Entgeltgruppenzulage (§ 17 TV EntgO Bund)

Vorgänger der Entgeltgruppenzulagen sind die Vergütungsgruppenzulagen nach Anlage 1a zum BAT/BAT-O, welche ab Einführung des TVöD bei neueingestellten Beschäftigten nicht mehr gewährt wurden (§ 17 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Bund). Entsprechendes gilt auch im Bereich des TV-L. Im TV-L wurden alle Vergütungsgruppenzulagen, die spätestens nach 6 Jahren gewährt wurden, als Entgeltgruppenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.5 Unterstellungsverhältnisse (§ 5 TV EntgO Bund)

§ 5 TV EntgO Bund enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung). Soweit die Eingruppierung von der Zahl der unterstellten Beschäftigten abhängig ist, rechnen hierzu auch Beamte der vergleichbaren Besoldungsgruppen. Hierb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Forschungsförderung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.6 Entgeltgruppenzulagen

Ergab sich nach dem TV EntgO Bund erstmalig der Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage, erhielt die oder der Beschäftigte nach § 28 TVÜ-Bund auf Antrag diese Zulage. § 26 Abs. 1 Sätze 2 und 3 TVÜ-Bund (Frist bei Höhergruppierung auf Antrag) gilt entsprechend.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen

In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei galt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte bzw. nach Anlage 4 TVÜ-Bund für Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.10.2005 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.8 Integration Arbeiter-/Angestelltenmerkmale

Im gesetzlichen Arbeitsrecht ist, gefördert auch durch die Rechtsprechung des BVerfG, ebenso im Sozialversicherungsrecht, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern beseitigt worden. Dieser Entwicklung ist auch weitgehend im TVöD und TV-L Rechnung getragen worden. So wird begrifflich nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden, sondern beide Grup...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.2 Körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten (§ 2 TV EntgO Bund)

§ 2 Abs. 3 TV EntgO Bund enthält die zentrale Definition der "körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten". Danach sind dies Tätigkeiten, die bei Weitergeltung des TV LohngrV von einem Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 des TV LohngrV erfasst würden. Der Sache nach handelt es sich hierbei um die früheren Arbeitertätigkeiten. Diese Definition gilt für alle Regelungen des TV Ent...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9.4 Bestandsschutz bei Ausgleichszulagen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Die Protokollerklärung zum 3. Abschn. TVÜ-Bund regelte zunächst übergangsweise die Überleitung von Beschäftigten mit Zahlungen nach §§ 25, 37 MTArb/MTArb-O bzw. § 56 BAT/BAT-O (Lohn- bzw. Vergütungssicherung bei Leistungsminderung). In der Protokollerklärung wurde auch aufgenommen, dass die fortgeltenden Bestimmungen auch auf die Zulage nach §§ 15 und 16 TV EntgO Bund angewe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4.3 Anrechnung auf den Strukturausgleich

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 7.2.2017 zum TVÜ-Bund haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, dass die Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD n. F. bei Beschäftigten, die einen Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Bund erhalten, für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf den Strukturausgleich angerechnet wird. Diese Regelung in § 12 Abs. 5 Satz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgte nur auf Antrag. Das Antragserfordernis diente zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen musste, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten war. Nachteilige Auswirkung...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Eingruppierungserhebliche Tätigkeiten

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) bildet die "... gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit" die Eingruppierungsgrundlage. Die "... gesamte Tätigkeit" bedeutet, dass es nicht zulässig ist, Teile einer Tätigkeit außer Betracht zu lassen. Auch Tätigkeiten mit nur einem geringeren Anteil an der Gesamttätigkeit fließen also in die Bewertung ein. Höherwertige, etwa n...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD (Bund))

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.8.3 Personenbezogene Anforderungen

Die Entgeltordnung enthält vielfach Tatbestandsmerkmale, die neben den tätigkeitsbezogenen Anforderungen auch Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten beinhalten. Eine abschließende Auflistung der in der Entgeltordnung geregelten Voraussetzungen in der Person mit Definitionen ist in den §§ 6 bis 14 TV EntgO Bund geregelt. In diesen Fällen müssen neben der auszuübenden...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4 Die Regelungen des TV EntgO Bund

Im TV EntgO Bund sind die für die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale maßgeblichen Regelungen zentral zusammengefasst und "vor die Klammer" gezogen worden. Damit erhält der Anwender ohne großes Suchen einen vollständigen Überblick und eine schnelle Orientierung über die von ihm zu beachtenden Anwendungshinweise. Der Tarifvertrag gliedert sich wie folgt:mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6 Materielle Veränderung der bisherigen Tätigkeitsmerkmale und Wertigkeiten

Anders als im TV-L, wo man sich weitgehend mit redaktionellen Änderungen begnügte, geht die Entgeltordnung Bund über diesen redaktionellen Ansatz weit hinaus. Alle Regelungen, Tätigkeitsmerkmale und Zulagen standen nicht nur redaktionell auf dem Prüfstand, sondern sind in vielen Fällen auch materiell überarbeitet worden. So wurde die Anzahl der Tätigkeitsmerkmale im Bereich ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.4 Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale aufgrund technischer Entwicklungen (z. B. im IT-Bereich oder auch Technikbereich)

Aufgrund eines Wandels bei Berufs- oder Bildungsabschlüssen (z. B. infolge des Bologna-Prozesses) oder aufgrund des Wandels von Berufsbildern (z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst und bei Restauratoren) waren eine Vielzahl der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der früheren Vergütungsordnung überholt und kaum noch anwendbar. Aufgrund dessen kamen sämtliche Tätigkeitsmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.1 Aufbau des TV EntgO Bund und der Entgeltordnung

Anders als im Bereich der VKA und im TV-L wurde die neue Entgeltordnung nicht als Anlage zum TVöD konzipiert. Vielmehr gibt es einen eigenständigen Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). Der Tarifvertrag enthält zentral zusammengefasst und "vor die Klammer gezogen" im Wesentlichen die Regelungen, die für die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale maßgebli...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2 Zuordnung der Stufe

Ab dem 1.3.2014 (Stichtag) erfolgt für den Bereich des Bundes gem. § 17 Abs. 5 TVöD die Höhergruppierung stufengleich. Die Neuregelung ersetzt die bisherigen Regelungen zur betragsmäßigen Höhergruppierung in § 17 Abs. 4 TVöD. Ab diesem Zeitpunkt werden die Beschäftigten bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrig...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.4.2 Übergangsweise Fortzahlung als persönliche Zulage (Absatz 3 Satz 2)

Für am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) berücksichtigte Kinder sind Besitzstandszulagen nach § 11 TVÜ-VKA als persönliche Zulage fortzuzahlen (Absatz 3). Voraussetzung für die Weiterzahlung ist danach, dass bei der Überleitung in den TV-V (also am Stichtag) die kinderbezogenen Entgeltbestandteile auch tatsächlich bezogen worden sind. Die Dauer der Fortzahlung der Zulage ist vom Alt...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.1 Gewährung einer Zulage für die Dauer der Übertragung (Absatz 3 Satz 1)

§ 5 Abs. 3 Satz 1 entspricht in etwa § 24 Abs. 1 BAT bzw. § 14 Abs. 1 TVöD und gilt auch für die in § 24 Abs. 2 BAT geregelten Fälle. Die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und der vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit enthält der TV-V – ebenso wie der TVöD – nicht. Nach der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 3 gilt die Regelung auch für die Vertret...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.2 Bemessung der Zulage (Absatz 3 Satz 2)

§ 5 Abs. 3 Satz 2 regelt die Bemessung der Zulage. Im Unterschied zu § 24 Abs. 3 BAT und der zuletzt mit Wirkung vom 1.3.2018 geänderten Regelung in § 14 Abs. 3 TVöD (Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit ergeben hätte) ist unabhängig von der Wertigkeit der vorübergehend übertragenen Tätigkeit in allen Fällen die nächst...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.4.3 Zulage im Tarifgebiet Ost (Absatz 3 Satz 3)

Aufgrund der ab 1. Januar 2010 geltenden Ost-/Westangleichung des Bemessungssatzes für die bis dahin noch nicht erfassten Entgeltgruppen 9 bis 15 beträgt die persönliche Zulage für alle Arbeitnehmer im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 3 (also Tarifgebiet Ost) 100 v. H. der für das Tarifgebiet West geltenden Beträge. Es wird also insoweit der Höhe nach zwischen Ost und West keine Un...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.4.2 Übergangsweise Fortzahlung als persönliche Zulage (Absatz 3 Satz 2)

Für am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) berücksichtigte Kinder sind die kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach bestimmten Maßgaben als persönliche Zulage fortzuzahlen (Absatz 3). Voraussetzung für die Weiterzahlung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile ist danach, dass bei der Überleitung in den TV-V (also am Stichtag) diese Entgeltbestandteile auch tatsächlich bezogen worden ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.10 Dynamisierung der Zulagen (Absatz 10)

Absatz 10 regelt seit dem 1. Januar 2010 die Dynamisierung aller Wechselschicht- und Schichtzulagen. Sowohl die "kleine" (Absätze 5 und 6) als auch die "große" (Absätze 7 und 8) Zulage für ständige und nicht ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit verändert sich wie das Tabellenentgelt nach der Anlage 2. Die Entwicklung der einzelnen Beträge ist den vorstehenden Tabellen ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.4 Bestandteile des Vergleichsentgelts (Absatz 1 Satz 4)

Absatz 1 Satz 4 enthält eine abschließende Aufzählung der Bestandteile des Vergleichsentgelts. Wesentlicher (ggf. einziger) Bestandteil ist nach Buchst. a das Tabellenentgelt bzw. eine individuelle Zwischen- oder Endstufe. Alle anderen Bestandteile des Vergleichsentgelts (Buchst. b bis e) werden nur dann berücksichtigt, wenn im Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen h...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.9 Versorgungs- und entsorgungstypische Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 7 bis 9)

Aufgrund des 4. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 zum TV-V sind die Absätze 7 bis 9 in den TV-V eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1. April 2008. Die von den Gewerkschaften im Rahmen der Tarifrunde 2008 geforderte deutliche Anhebung der Zulagenbeträge für Wechselschicht- und Schichtarbeit hat zu langwierigen Auseinandersetzungen geführt, weil die VKA es nicht...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Beschäftigte im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD, also Arbeitnehmer, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätte. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 14 Abs. 3 TVöD höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach § 5 Abs. 3 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Arbeitnehmer, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) unter den Geltungsbereich des BMT-G II bzw. BMT-G-O fallen. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 9 Abs. 3 Satz 2 BMT-G II i. V. m. den jeweiligen landesbezirklichen Bestimmungen höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.3 Verweisung auf andere Tarifbestimmungen (Absatz 2 Satz 1)

Soweit in den in Absatz 1 genannten Tarifverträgen auf Vorschriften anderer Tarifverträge verwiesen wird, sind sie durch entsprechende Vorschriften des TV-V zu ersetzen. Beispielsweise tritt an die Stelle des § 19 BAT (Beschäftigungszeit), auf den in § 7 TV Rationalisierungsschutz verwiesen wird, § 4 TV-V (Betriebszugehörigkeit). Sofern z. B. im Geltungsbereich des TV-V im Rah...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.8 Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 5 und 6)

Die Zulage für Wechselschicht- und Schichtarbeit unterscheidet sich von den vorstehenden Zuschlägen dadurch, dass er nicht als Prozentsatz des Entgelts, sondern als absoluter Euro-Betrag pro Monat bzw. pro Stunde gezahlt wird. Dies bedeutet auch, dass die Zulagen für Wechselschicht-/Schichtarbeit nicht in entsprechender Anwendung des Abs. 1 Satz 4 in Freizeit umgewandelt (fa...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.5 Entgelt bei Teilzeitarbeit (Absatz 3)

§ 7 Abs. 3 ordnet generell an, dass und welche tarifvertraglichen Leistungen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur anteilig zustehen. Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V hat Absatz 3 eine neue Fassung erhalten. Dies beruht auf zeitgleich, nämlich mit Wirkung vom 1. März 2012, in Kraft getretenen Änderungen von § 17 Abs. 2. Anteilig im Verhältn...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.4 Vergleichsentgelt des Angestellten (Absatz 1 Satz 4)

Diese Vorschrift regelt das Vergleichsentgelt des Angestellten, dessen Vergütung sich bis zum Stichtag nach dem BAT/BAT-O gerichtet hat. Berücksichtigt werden die Grundvergütung nach § 26 Abs. 1 BAT/BAT-O i. V. m. dem jeweiligen Vergütungstarifvertrag zum BAT/BAT-O sowie die allgemeine Zulage nach dem Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte (VKA) vom 17. Mai 1982. Beim Ortsz...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.5.1 Arbeitnehmer der Lohngruppen 2 bis 8a (Absatz 4 Buchst. a)

§ 22 Abs. 4 Buchst. a betrifft die Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage, die aus einer der Lohngruppen 2 bis 8a übergeleitet werden. Solange sie die am Stichtag ausgeübte Funktion weiterhin im ununterbrochenen Arbeitsverhältnis ausüben, erhalten sie die bislang gewährte Vorarbeiterzulage als persönliche Zulage weiter. Diese Zulage ist dynamisch und an die Entwicklung des Entge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.5.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 2 bis 8 (Absatz 4 Buchst. a)

Absatz 4 Buchst. a betrifft die Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage, die aus einer der Entgeltgruppen 2 bis 8 übergeleitet werden. Solange sie die am Stichtag ausgeübte Funktion weiterhin im ununterbrochenen Arbeitsverhältnis ausüben, erhalten sie die bislang gewährte Vorarbeiterzulage als persönliche Zulage weiter. Diese Zulage ist dynamisch und an die Entwicklung des Entgel...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 25.1 Vorbemerkungen

Nr. 1 der Vorbemerkungen enthält Aussagen zu der rechtlichen Bedeutung der Bestandteile der Entgeltordnung. Die Oberbegriffe enthalten allgemeine Umschreibungen der Tätigkeiten, zum Teil auch mit konkreten Voraussetzungen (z. B. 9.2: Arbeitnehmer mit abgeschlossener Fachhochschul- oder Bachelorausbildung). Zu den Entgeltgruppen 1 bis 3 ist jeweils nur ein Oberbegriff vereinb...mehr