Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 7 Versorgungsausgleich und "Riester-Förderung"

Wird Altersvorsorgevermögen, das durch die "Riester-Förderung" begünstigt ist, im Rahmen des internen oder externen Versorgungsausgleichs auf eine kapitalgedeckte Pensionskasse (einschl. Versorgungsausgleichskasse), Direktversicherung oder Pensionsfonds[1] oder auf einen auf den Namen der ausgleichsberechtigten Person lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 4 Konsequenzen von Pflichtverletzungen: Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss aus dem Betriebsrat

Wie bereits erwähnt, hat der Arbeitgeber generell keinen einklagbaren und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassung bestimmter Handlungen. Ausgenommen sind Eigentumsverletzungen, denen mit dem Unterlassungsantrag gemäß § 1004 BGB entgegengetreten werden kann.[1] Ansonsten bleibt ihm als effizientes Mittel zur Verhinderung rechtswidriger Handl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1 Erschwerniszulagen

Erschwerniszulagen im Baugewerbe werden aufgrund von Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für Erschwernisse seiner beruflichen Tätigkeit gezahlt, wenn sie weder durch eine Reisekostenvergütung noch durch sein übliches Gehalt abgegolten sind. In Betracht kommen hier typischerweise Zulagen wegen besonderer Schmutz- oder Staubbelastung (Schmutzzulagen), Schneezulagen, z. B. für das...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9.2 Zulage nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O

Nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O steht den Beschäftigten eine Zulage für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten zu. § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O gilt für Beschäftigte i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD gem. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zur Regelung in einem landesbezirklichen Tarifvertrag weiter. Sobald ein landesbezirklicher Tarifvertrag § 33 A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9.1 Pflegezulage nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD

Die Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD hat folgenden Wortlaut: Beschäftigte der Entgeltgruppen P5 bis P9, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patientinnen oder Patienten (z. B. Tuberkulose-Patientinnen oder -Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9 Sonstige Entgeltregelungen (§ 11 TVHöD)

Die Regelung des § 11 TVHöD ist wegen der vielen in Bezug genommenen Paragraphen anderer Tarifverträge nicht einfach zu handhaben. Im Ergebnis läuft sie darauf hinaus, dass die Studierenden eine Zulage für bestimmte Tätigkeiten erhalten, wenn auch den Beschäftigten der für sie verantwortlichen Praxiseinrichtung hierfür eine Zulage zusteht. Bei den Beschäftigten der verantwort...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.9.3 Protokollerklärung zu § 11 TVHöD

Mit der Protokollerklärung zu § 11 TVHöD haben die Tarifvertragsparteien sichergestellt, dass die Studierenden auch dann einen Anspruch auf die (jeweilige) Zulage haben, wenn diese den Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung aufgrund der Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 (Beschäftigte in der Pflege), der Protokollerklärung zu § 29a Abs. 4 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.4 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen nach § 17 TVHöD und den gesetzlich geregelten Fällen lässt sich nicht einheitlich bestimmen. Vielmehr ist danach zu differenzieren, ob es sich um einen tariflichen oder gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruch handelt. § 17 TVHöD i. V. m. § 29 TVöD-K: Fortzahlung des Studienentgelts. Unständige Entgeltbest...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.16.2 Höhe der Jahressonderzahlung

Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung beträgt 90 % des den Studierenden für November zustehenden Studienentgelts (§ 9 TVHöD). Unständige Entgeltbestandteile (§ 10 TVHöD), Zulagen oder auch sonstige Entgeltbestandteile (§ 11 TVHöD) bleiben unberücksichtigt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 1.5.3.2 Übersicht / Regelungsinhalte des TVHöD

Die tarifvertraglichen Regelungen betreffen die Studienbedingungen der Studierenden. Diese erhalten für die Dauer des Studienvertragsverhältnisses ein monatliches Studienentgelt in Höhe von ab dem 1. Januar 2022: 1.490 EUR; ab dem 1. April 2022: 1.515 EUR; ab dem 1. März 2024: 1.665 EUR. Das Studienentgelt stellt neben den sonstigen Entgeltbestandteilen, die im TVHöD geregelt si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.2 § 1 Abs. 2 Buchst. b TVöD – Beschäftigte über Entgeltgruppe 15

Tätigkeiten, die ihrer Wertigkeit in BAT I eingruppiert sind, unterfallen von vornherein nicht dem TVöD. Denn die Entgeltgruppe 15 entspricht in ihrer Wertigkeit den Vergütungsgruppen Ib und Ia BAT. Die bei Überleitung in den TVöD am Stichtag 1.10.2005 vorhandenen Beschäftigten in BAT I verlieren jedoch nicht ihren tariflichen Schutz, sondern werden in die Übergangsentgeltgr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3.1 Umsätze, Löhne und Gehälter iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 160 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den Umsätzen iSd § 9 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Buchst b KStG zählen nicht nur die stpfl, sondern auch die stfreien und nicht stbaren Umsätze (s Urt des BFH v 04.02.1970, BStBl II 1970, 349 und v 04.12.1996, BStBl II 1997, 327; s H 10b.3 "Umsätze" EStH 2019). Bzgl des Begriffs der "Löhne und Gehälter" soll an den hr-lichen Begriff iSd § 275 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3 Anrechnungsvorbehalte

Rz. 39 Anrechnungsvorbehalte erlauben dem Arbeitgeber eine Anrechnung übertariflicher Leistungen auf eine Tariflohnerhöhung. Praxis-Beispiel "Der Arbeitnehmer erhält eine übertarifliche Zulage i. H. v. monatlich 250 EUR brutto. Sie ist auf kommende Tariflohnerhöhungen anrechenbar." Rz. 40 Der Vorbehalt der Anrechenbarkeit einer übertariflichen Zulage auf eine Tariflohnerhöhung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2 Widerrufsvorbehalte

Rz. 33 Widerrufsvorbehalte finden sich vor allem in Bezug auf vertraglich vereinbarte übertarifliche Entgeltbestandteile. Sie räumen dem Arbeitgeber das Recht ein, eine von ihm versprochene Leistung einseitig zu widerrufen. Praxis-Beispiel "Der Arbeitnehmer erhält eine übertarifliche Zulage i. H. v. 500 EUR brutto monatlich. Der Arbeitgeber behält sich vor, die übertarifliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.5 Häufigkeit der Einnahmen

Arbeitslohn kann unabhängig davon vorliegen, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt.[1] Dazu gehören insbesondere Monatsgehälter, Wochen- und Tagelöhne, Mehrarbeitsvergütungen, Zulagen. Einmalige Bezüge werden als sonstige Bezüge bezeichnet. Ein sonstiger Bezug ist der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.1 Anbindung an das Steuerrecht

Damit eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht gewährleistet ist, kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, kein Arbeitsentgelt sind, wenn sie nicht steuerpflichtig sind.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.4 Bedeutung des Verzichts auf Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung

Wie oben ausgeführt, ist sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung das Arbeitsentgelt maßgeblich, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts nicht an. Ein arbeitsrechtlich zulässiger Verzicht auf künftig entstehende Entgeltansprüche hingegen mindert ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Monatsverdienst

Rz. 7 Der Monatsverdienst bestimmt sich gemäß § 10 Abs. 3 KSchG nach den regelmäßigen Bruttobezügen in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Rz. 8 Abzustellen ist auf die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des gekündigten Arbeitnehmers. Bei Teilzeitkräften ist auf deren regelmäßige Arbeitszeit abzustellen. Unregelmäßige Schwankungen der Arbeitszeit wie Kurzarbeit o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.2.2 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Es sind zusätzliche Angaben im Anhang erforderlich, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.[1] Besondere Umstände werden z. B. angenommen, wenn die Umsatzerlöse bei langfristiger Fertigung stark schwanken, ungewöhnliche Veränderungen beim Vorra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.1 Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten

Bei den in § 8b Abs. 1 und 2 TVSöD genannten Zulagen, die für Beschäftigte, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätten (vgl. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD), gem. § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O vereinbart sind, handelt es sich um Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten. Soweit Studierende die Voraussetzungen für di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.1.2 Studienzulage nach § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD

Neben dem monatlichen Studienentgelt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 erhält der Studierende bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wurde, eine Zulage i. H. v. 150 EUR. Den Anspruch auf die Zulage haben die Tarifvertragsparteien von keinerlei Voraussetzungen abhängig gemacht. Vielmehr sind die Tarifvertragsparteien davo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.3.2 Bereich VKA

Nach § 8b Abs. 6 TVSöD erhalten Studierende im Bereich der VKA unter denselben Voraussetzungen, wie sie für die Beschäftigten i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD gelten, die Zulagen gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD oder gem. § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Buchst. c un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.1.1 Entgelt während des Ausbildungsteils

Von Beginn des dualen Studiums an bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsteils erfolgreich abgelegt wird, setzt sich das Studienentgelt zusammen aus einem monatlichen Entgelt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TVSöD) und einer monatlichen Zulage i. H. v. 150 EUR (§ 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD). Beide genannten Entgeltbestandteile sind statisch ausgestaltet, so...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.4 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen nach § 12a TVSöD und den gesetzlich geregelten Fällen lässt sich nicht einheitlich bestimmen. Vielmehr ist danach zu differenzieren, ob es sich um einen tariflichen oder gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruch handelt. § 12a Abs. 1, § 12a Abs. 3 TVSöD i. V. m. § 29 TVöD: Fortzahlung des Studienentgelts (§...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.1 Zusammensetzung des Rückzahlungsbetrages

Der gemäß den in Abs. 2 genannten Fallkonstellationen zurückzuzahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der monatlichen Studienzulage in Höhe von 150 EUR gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD, dem Studienentgelt gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 TVSöD und den übernommenen Studiengebühren gem. § 8 Abs. 4 TVSöD. Die für die Berechnung des Rückzahlung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.3 Zu berücksichtigende Entgeltbestandteile

Für die Höhe des Urlaubsentgelts spielt es eine Rolle, welche Vergütungsbestandteile in den zugrunde zu legenden Arbeitsverdienst einfließen. Urlaubsbedingt ausfallende Zeit der Betriebsratsarbeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds, für die nach § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 BetrVG eine Abgeltung vom Arbeitgeber zu leisten wäre, ist bei der Bem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 3 Zuordnung der Zulage bei mehreren Verträgen, Abs. 1 S. 3

Rz. 10 Die Zulage ist auf die in die Förderung einbezogenen Verträge nach dem Verhältnis der darauf im Förderzeitraum geleisteten Beiträge zu verteilen. Die Verteilung nimmt die Zentrale Stelle im Rahmen der Veranlassung der Auszahlung der Zulage (§ 90 Abs. 2 S. 1 EStG) an die Anbieter (§ 80 EStG) vor. Die Verteilungsvorschrift ist erforderlich, weil die Zulage für jeden För...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 1.1 Wirkungsbereich der Beschränkung

Rz. 1 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] wurde Abs. 2 eingefügt. Seither wird hinsichtlich der Verteilungsmöglichkeit auf mehrere Verträge zwischen dem nach § 79 S. 1 EStG originär Zulageberechtigten und dem nach § 79 S. 2 EStG mittelbar Zulageberechtigten unterschieden. Nur der erstere kann auf 2 Verträge wirksam Beiträge leisten mit der Folge, dass auch die Zulage entsprech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 4 Beschränkung für mittelbar Begünstigte, Abs. 2

Rz. 11 Der nach § 79 S. 2 EStG als Ehegatte/eingetragener Lebenspartner aus abgeleitetem Recht Begünstigte kann die ihm zustehende Zulage nicht auf mehrere Verträge verteilen.[1]. Diese der Verwaltungsvereinfachung dienende Vorschrift ist sachgerecht, weil der mittelbar begünstigte Ehegatte/Lebenspartner keine eigenen Beiträge – abgesehen von dem ab dem Vz 2012 zu entrichten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.2 Beiträge

Rz. 7 Altersvorsorgebeiträge i. S. v. § 82 S. 1 Nr. 1 EStG sind eigene Einzahlungen des Zulageberechtigten. Es soll sich grundsätzlich um eigene Leistungen des Anlegers handeln, die er aus seinem individuell versteuerten (Rz. 22) Einkommen erbringt. Lediglich § 86 Abs. 2 EStG lässt für Fälle des § 79 S. 2 EStG – zusammen zu veranlagende Ehegatten oder eingetragene Lebenspart...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 1.2 Wahlrecht des Zulageberechtigten

Rz. 5 Welche der Verträge in die Zulageförderung einzubeziehen sind, ergibt sich mittelbar aus § 89 EStG. Im jährlichen Antragsverfahren nach § 89 EStG muss bzw. kann der Zulageberechtigte jeweils bestimmen, "auf welche Verträge die Zulage überwiesen werden soll" (§ 89 Abs. 1 S. 2 EStG). Damit wird, wie sich aus dem weiteren Kontext ergibt, nicht nur der Zahlungsweg für die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 7 Nachzahlung von Beiträgen für frühere Beitragsjahre

Rz. 31 Die Regelungen in § 82 Abs. 5 EStG wurden mit Wirkung ab Vz 2014 durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Rz. 3d) ohne inhaltliche Änderungen aus dem bisherigen § 52 Abs. 64 EStG übernommen.[1] Ursprünglich waren diese als § 52 Abs. 63b EStG durch das Beitreibungsri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Funktion der Bescheinigung

Rz. 2 Die Bescheinigungspflicht ist sachlich gesehen im Wesentlichen eine Unterrichtungspflicht. Als Bescheinigung wird gemeinhin ein Dokument bezeichnet, das den Empfänger in die Lage versetzen soll, einem Dritten gegenüber den Nachweis über die "bescheinigten" Umstände zu erbringen. Dazu dient die Bescheinigung des § 92 EStG nicht. Allenfalls hinsichtlich S. 1 Nr. 1 käme i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 1 Unterrichtungspflicht und Rechtsstaatlichkeit

Rz. 1 Das Verfahren zur Ermittlung, Festsetzung und Auszahlung der Zulage läuft unter der Vorgabe eines möglichst "schlanken" Verwaltungsverfahrens in wesentlichen Teilen maschinell ausgestaltet ohne Beteiligung des Zulageberechtigten ab (§ 90 EStG Rz. 1). Die in § 92 EStG vorgesehene Unterrichtung des Zulageberechtigten vermag diese Beteiligungsdefizite nur zu mildern, nich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.7 Beiträge in den Grenzen des § 10a EStG

Rz. 19 Förderungsfähig sind die Beiträge nur bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG genannten Höchstbetrag von 2.100 EUR. Vor dem Vz 2008 galten gestaffelte Höchstbeträge: Rz. 19a Da der in § 10a EStG genannte Höchstbetrag die höchstmögliche Eigenleistung "zuzüglich" – also auch "einschl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 3 Inhalt der Unterrichtungspflicht (§ 92 S. 1 EStG)

Rz. 5 Die Bescheinigung ist für jeden Altersvorsorgevertrag getrennt zu erstellen. Zu unterrichten ist über die Leistungen des Zulageberechtigten auf diesen Vertrag, also über die von ihm erbrachten Altersvorsorgebeiträge, und zwar in zweifacher Hinsicht: zum einen über die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr (§ 88 EStG) erbrachten Beiträge (Nr. 1), zum anderen über die insg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 2 Mindesteigenbeitrag bei mehr als zwei Verträgen, Abs. 1 S. 2

Rz. 7 Für die Frage, ob der Zulageberechtigte den nach § 86 EStG erforderlichen Mindesteigenbeitrag erbracht hat, werden nur die Beiträge berücksichtigt, die auf die nach S. 1 in die Förderung einzubeziehenden Verträge erbracht wurden. Wird damit der Mindesteigenbeitrag nicht abgedeckt, kommt es zu einer Zulagekürzung. Praxis-Beispiel Zulagenkürzung Sind zugunsten des Zulagebe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 6 Ausschlusstatbestände (Abs. 4)

Rz. 28 § 82 Abs. 4 EStG dient der Vermeidung von Doppelförderungen. Rz. 28a Nach Nr. 1 und 2 gehören Aufwendungen, die vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. VermBG oder prämienbegünstigte Aufwendungen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz sind, nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen. Dies betrifft Aufwendungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage nach § 13 5. VermBG, eine Wohnung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 5 Ausnahmen von der Bescheinigungspflicht (§ 92 S. 2 und 3 EStG)

Rz. 14 Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz[1] wurden die bis dahin lediglich in § 92 S. 2 EStG erhaltenen Regelungen mit Wirkung ab 2014 durch § 92 S. 2 und S. 3 EStG ersetzt. Hintergrund ist die alleinige und dauerhafte Übernahme der Führung des Wohnförderkontos durch die zentrale Stelle (Rz. 10). Rz. 15 Voraussetzung für die Befreiung von der jährlichen Bescheinigu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 5 Einbeziehung von Berufsunfähigkeitsrisiko und Hinterbliebenenversorgung (Abs. 3)

Rz. 27 Gem. § 82 Abs. 3 EStG gehören zu den Altersvorsorgebeiträgen auch die Beitragsanteile, die zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit des Zulageberechtigten verwendet werden oder der Hinterbliebenenversorgung dienen. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG steht die Einbeziehung des Risikos der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Hinterbliebenenversorgung der Zertifi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 1 Regelungsübersicht

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, welche Beitragsleistungen als Altersvorsorgebeiträge gefördert werden und damit nicht nur als Bemessungsgrundlage für die Förderung nach Abschn. XI, sondern über die sog. Günstigerprüfung auch für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG in Betracht kommen. Im Einzelnen enthält § 82 EStG folgende Regelungen: Abs. 1 benennt die förderungsfähigen L...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in Abs. 2 materiell und in Abs. 1 und Abs. 4 redaktionell geändert; die materiellen Änderungen galten ab 1.1.2005.[2] In Abs. 2 Buchst. a wurde – klarstellend[3] – verdeutlicht, dass nur kapitalgedeckte Altersversorgungen (ggf. entsprechende Teilversorgungen) gefördert werden. § 82 Abs. 2 Buchst. b EStG schließt in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 4 Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (Abs. 2)

Rz. 20 Zu den förderfähigen Beiträgen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gehören. Die Einbeziehung der betrieblichen Altersvorsorge in die Förderung ist sachgerecht, weil auch auf diesem Weg – insbesondere i. V. m. dem Instrument des Rechtsanspruchs auf förderfähige Entgeltumwandlung (§ 10a EStG und § 82 Abs. ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4.1 Diese Angaben muss die Prüfungsanordnung enthalten

Die Prüfungsanordnung muss diese Angaben zwingend enthalten; das gilt analog auch für die Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfung: Die erlassende Behörde; dies ist das Finanzamt, von dem der Prüfer kommt. Dies ist häufig ein anderes Finanzamt als das, bei dem Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Das hängt damit zusammen, dass zentrale Betriebsprüfungsstellen für mehrere Ämter zustän...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 4 Kürzung der Zulage (Abs. 1 S. 1, 6)

Rz. 22 Leistet der Zulageberechtigte den erforderlichen Mindesteigenbeitrag nicht, so wird die Zulage nach den §§ 84, 85 EStG gekürzt (Abs. 1 S. 1). Die Kürzung der Zulage ermittelt sich nach dem Verhältnis der Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag (Abs. 1 S. 6 EStG). Altersvorsorgebeiträge i. d. S. sind nach § 82 EStG die Eigenleistungen des Zulageberechtigten, die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

1 Zeitliche Entstehung des Anspruchs Rz. 1 Die Zulage des § 83 EStG ist eine Jahreszulage. Für den Erhalt der vollen Zulage kommt es nicht darauf an, ob der Altersvorsorgevertrag bereits zu Beginn des Jahres bestand oder erst unterjährig geschlossen wurde. Der Anspruch auf die Zulage entsteht für jedes Beitragsjahr mit Ablauf des Kj., in dem die Altersvorsorgebeiträge geleist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.5 Mindesteigenleistung im Regelfall

Rz. 13 Die nachfolgende Tabelle soll veranschaulichen unterhalb welcher Einkommensgrenze immer der jeweilige Sockelbeitrag als Mindesteigenbeitrag zu leisten ist (§ 86 Abs. 1 S. 4 u. 5 EStG) und ab welcher Höhe der Höchstbetrag in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG voll ausgeschöpft wird (§ 86 Abs. 1 S. 2 EStG) und damit der höchstmögliche Mindesteigenbeitrag zu leisten ist, um die Zula...mehr