Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG

Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, dass sich § 3 Nr 26 EStG h... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 2223a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Dem Wortlaut nach begünstigt § 3 Nr 64 EStG nur ArbN, die von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts sind derzeit nicht begünstigt. Rn. 2223b St... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 171. Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v 03.04.2009, BGBl I 2009, 700

Rn. 191 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 10: Änderungen des EStG Wegen des komplexen Sachverhalts statt Zusammenfassung Wiedergabe des Gesetzestextes: § 3 Nr 55a u 55b EStG neu eingefügt wie folgt: § 3 Nr 55a EStG: steuerfrei ist die Übertragung von Anrechten für die ausgleichsberechtigte Person zu Lasten von Anrechten der ausgleichspflichtigen Person gehören bei der ausgleichsber... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigungstatbestand (§ 3 Nr 63 S 1 EStG)

Rn. 2783 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 1 EStG sind die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistungen entsprechend § 82 Abs 2 S 2 EStG vorgesehen ist, steue... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) ABC der Herstellungskosten

Rn. 349 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Vgl auch ABC der Gebäude-HK s Rn 527. Abbruch des Gebäudes s Rn 591 ff Abgrenzung zu den AK s Rn 260 Ablösung einer Stellplatzverpflichtung stellt HK dar (BFH v 06.05.2003, IX R 51/00, BStBl II 2003, 710). Anschaffungsnahe Herstellungskosten s Rn 579 ff Auslastungsgrad der Produktionsanlage s Rn 299 Austauschmotor s Rn 278 Bauherrenerlass s Rn 262 Bauherr... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der steuerfreien Aufwandsentschädigungen

Rn. 476 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die folgende Liste ermöglicht den alphabetischen Zugang zu den wichtigsten Stichworten des Themas "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen": Abgeordneter s Rn 473 Ärztekammer s Rn 447 Außendienst bei Verwaltungsangehörigen s Rn 462 Auswärtiger Dienst s Rn 472 Bayerisches Rotes Kreuz s Rn 442, 447, 461 Berufsgenossenschaft s Rn 442 Be... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Rn. 180 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsver... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 413 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Vorschrift ist kein WK-Ersatz (glA Bergkemper, FR 1995, 738). So gelten zB Ministerialzulagen und oberstgerichtliche Zulagen keinen echten Dienstaufwand (= WK) ab, sondern sind Teil des Arbeitslohns, der stpfl ist (s Rn 435). mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2223 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Verfassungsrechtliche Bedenken, da die Steuerbefreiung für ArbN im öffentlichen Dienst weitergeht, erhebt Lang, StW 1974, 307. Dem ist entgegenzuhalten: Der Gesetzgeber billigt dem öffentlichen Dienst nur Zulagen zu, deren Höhe durch den Auslandsaufenthalt bedingt ist. Demgegenüber kann ein privater ArbG grds unbegrenzt Kaufkraftausgleich ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die befreiten Auslandsdienstbezüge

Rn. 2227 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zu den steuerfreien Auslandsdienstbezügen iSd § 3 Nr 64 S 1 EStG gehören: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bezüge bzw Bezügeempfänger iSd § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 434 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Von § 3 Nr 12 S 1 EStG erfasste Bezüge bzw Empfänger solcher Bezüge (s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 12 EStG Rz 8): Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister (vgl § 12 Abs 3, 5 BminG vom 27.07.1971, BGBl I 1971, 1166), Landesminister, Bundesratsmitglieder (zB deren Aufwandsentschädigung iHv EUR 60 täglich, s OFD Han vom 06.08.2007, D... mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Uhlig, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Zuschüsse, 1989; Hilke, Bilanzpolitik, 6. Aufl 2002, 148. Rn. 176 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Beschaffungsvorgänge für Sach-AV stehen häufig im Zusammenhang mit Finanzierungshilfen im weitesten Sinn. Diese "Hilfen" können von der öffentlichen Hand, aber auch von privaten Auftraggebern geleistet werden. Bei öffentlichen Beihilf... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde... mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.1 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns

Für die Berechnung der Beitrags- und Steuerabzüge vom Bruttoentgelt muss zuerst die grundsätzliche Abgabenpflicht beurteilt werden. Da der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Entgelts nicht immer mit dem im Steuerrecht verwendeten Begriff des Arbeitslohns übereinstimmt, sind hier zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Pauschal versteuerte Bezüge werden unter bestimmten ... mehr

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Teil II der Entgeltordnung ... / 1 Gliederung

Teil II enthält 26 Abschnitte (davon seit dem 1.1.2020 zwei nicht belegt), in denen bestimmte Beschäftigungsgruppen aufgeführt werden. Sehr große Abschnitte werden in Unterabschnitte gegliedert. Das betrifft die Abschnitte Beschäftigte in Gesundheitsberufen (Abschn. 10), Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure (Abschn. 15), Beschäftigte im R... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Aktivrente / 3 Aktivrente in der Sozialversicherung

Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Diese bleibt unverändert bestehen. G Bei Bezug einer Altersvollrente entfallen jedoch für Rentner die Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Insbesondere besteht für viele Aktivrentner weiterhin Krankenversicherungspflicht (das ist aber keine Tatbestandsvoraussetzung[2]). Bezie... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Fehlen einer Vergütungsvereinbarung

Rz. 4 Darüber hinaus fordert die Vorschrift das Fehlen einer wirksamen Vergütungsvereinbarung zwischen den Parteien. § 612 Abs. 1 BGB ist daher nicht anwendbar, wenn eine Vergütung lediglich unangemessen ist, sondern nur in solchen Fällen, in denen weder durch Gesetz, Tarifvertrag oder einzelvertragliche Vereinbarung noch auf sonstiger Grundlage eine Vergütung festgelegt ist... mehr

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Langzeitkonten / 5.3.1 Angemessenheit des Arbeitsentgelts in der Verwendungsphase

Das monatliche Arbeitsentgelt darf in der Freistellungsphase nicht unangemessen von dem Arbeitsentgelt der der Freistellungsphase vorangegangenen 12 Kalendermonate, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde, abweichen (§ 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 SGB IV). Mit dieser Regelung soll insbesondere erreicht werden, dass zum einen der bisherige Lebensstandard auch in der Freistellungsphas... mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge... mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 5.3.2 Änderung des Beschäftigungsumfangs

Für die Berechnung des Wertes eines Tauschtages ist maßgebend der Beschäftigungsumfang am Stichtag 1. September. Komplex gestaltet sich die Berechnung des Tauschtagewertes bei Änderungen des Beschäftigungsumfangs. Bemessungsgrundlage ist auch bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs das durchschnittliche monatliche Entgelt in den Monaten Juli, August, September. Für die E... mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.1 Angemessenheit des Arbeitsentgelts

Das Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase gilt dann noch als angemessen, wenn es im Monat mind. 70 % und max. 130 % des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts der unmittelbar vorangegangenen 12 Kalendermonate der Arbeitsphase beträgt. Dies gilt in den Fällen der teilweisen Freistellung im Zusammenhang mit der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.5 Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen, Leistungszulagen, Hitzezuschläge

Rz. 55 Bei der Gewährung von Zulagen und Zuschlägen zum Grundentgelt, die aus den unterschiedlichsten Gründen gewährt werden können, kommt es entscheidend darauf an, welcher Zweck mit ihrer Gewährung verfolgt wird. Soll mit ihnen allein eine besondere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergütet werden, die ansonsten bei einer ausschließlich an der Arbeitszeit orientierten Ent... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.1 Tariföffnungsklausel (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 132 Zweck dieser Öffnungsklausel ist es, den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit zu geben, in den unterschiedlichen Branchen und Beschäftigungsbereichen jeweils sachnahe und angemessene Regelungen zu vereinbaren.[1] Hinweis Eine abweichende Regelung kann nur in Tarifverträgen getroffen werden. In einer Betriebsvereinbarung ist eine Regelung nur dann zulässig, wenn eine ... mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (v... mehr

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Praktikanten / 2.8.4 Zulagen im Heimerziehungsdienst

Für den Fall, dass Beschäftigten Zulagen im Heimerziehungsdienst gezahlt werden, erhalten die Praktikantinnen/Praktikanten unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe (§ 9 Abs. 3 TVPöD). Die Praktikantin/der Praktikant muss sonach eine Tätigkeit verrichten, die bei den Beschäftigten die Zahlung einer Zulage i. S. d. Protokollerklärung Nr. 1 zum Te... mehr

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Praktikanten / 2.8.5 Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit

§ 9 Abs. 4 TVPöD regelt einen Anspruch der Praktikantinnen/Praktikanten auf Wechselschicht- und Schichtzulagen. Der Anspruch ist allein von der Erfüllung der in § 7 Abs. 1 und 2 TVöD genannten tatbestandlichen Voraussetzungen für Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit abhängig (vgl. Stichwort Zulagen). Der Höhe nach ist der Anspruch begrenzt auf 75 % der Zulagenbeträge gem. § 8 ... mehr

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Praktikanten / 2.8.3 Erschwerniszulagen

Gemäß § 9 Abs. 2 TVPöD erhalten Praktikantinnen/Praktikanten bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zulage nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O in voller Höhe. Hinweis § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O gilt für Beschäftigte i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD im Bereich der VKA gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 3. und 4. Spiegelstrich TVÜ-VKA bis zur Regelung in einem l... mehr

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Praktikanten / 2.10.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen, § 12 TVPöD

Der TVPöD sieht neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor: Über § 12 TVPöD findet die für die Beschäftigten des Arbeitgebers maßgebende Regelung zur Arbeitsbefreiung des § 29 TVöD entsprechende Anwendung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (z. B. Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin i. S. des Lebenspartnerschaftsgeset... mehr

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Praktikanten / 2.10.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 11 TVPöD

§ 11 Abs. 1 TVPöD sieht vor, dass Praktikantinnen/Praktikanten, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, die erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen[1] das Entgelt (§ 8 Abs. 1) i... mehr

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Mindestlohn / 3.3 Allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Mindestlohnregelungen können sich auch auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) ergeben. Das Gesetz führt zur Anwendung der verschiedenen Mindestlohnregelungen – allen voran denen des MiLoG – auch auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, sofern diese Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen. Das Gesetz gilt gemäß § 2 Abs. 2 AEntG auch im Fall von... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gleichgestellte andere Straftaten

Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die für das Steuerstrafverfahren maßgeblichen Vorschriften der §§ 385–408 AO entsprechende Anwendung.... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 30 Der Begriff des Arbeitsentgelts in § 6 Abs. 1 EFZG entspricht dem des § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG und erfasst das gesamte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers, das dieser als Gegenleistung für seine Arbeit erhält.[1] Hierzu gehören nach dem Wortlaut und der Gesetzessystematik der §§ 4, 4a und 6 EFZG nur die regelmäßig zu leistenden Vergütungsbestandteile (z. B. Grundlohn... mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 9 „Hamburg-Zulage“

Bereits im Vorfeld der Tarifrunde zum TV-L wurde zwischen den Hamburgischen Tarifvertragsparteien – der Freien und Hansestadt Hamburg und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion – Tarifverhandlungen über eine Zulage für Beschäftigte in bürgernahen Diensten in Hamburg geführt. Die Tarifeinigung der Hamburgischen Tarifvertragsparteien vom 29.10.2025[1] wird... mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 3.1 Zulagen nach § 8 TV-L

Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 TV-L wird – von bisher 105 EUR monatlich – auf 200 EUR monatlich angehoben. Die Zulage für nicht ständige Wechselschichtarbeit gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 TV-L erhöht sich – von bisher 0,63 EUR – auf 1,19 EUR pro Stunde. Die Zulage für ständige Schichtarbeit gemäß § 8 Abs. 8 Satz 1 TV-L wird – von bisher 40 EUR ... mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 3.2 Zulagen für Beschäftigte an Universitätskliniken und Krankenhäusern nach § 43 TV-L

Nach den Sonderregelungen in § 43 Nr. 5 erhalten die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern bereits bisher höhere als die in § 8 Abs. 7 und § 8 Abs. 8 TV-L normierten Zulagen für ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit. Die Wechselschichtzulage beträgt bisher 150 EUR, die Schichtzulage 60 EUR monatlich. Für die nichtärztlichen Beschäftigte... mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 3 Erhöhung der Wechselschicht- und Schichtzulagen (ab 1.7.2026)

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine deutliche Erhöhung der Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit verständigt. 3.1 Zulagen nach § 8 TV-L Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 TV-L wird – von bisher 105 EUR monatlich – auf 200 EUR monatlich angehoben. Die Zulage für nicht ständige Wechselschichtarbeit gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 TV-L ... mehr

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Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.4 Fälligkeit der Zulage (Abs. 3)

Rz. 17 Nach Abs. 3 entsteht der Anspruch auf Zulage mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Beiträge zu einer förderfähigen privaten Pflege-Zusatzversicherung nach Abs. 1 geleistet worden sind. Auf den Zeitpunkt der Beitragsentrichtung innerhalb des entsprechenden Jahres kommt es hierbei nicht an. Auch rückwirkend für das laufende Kalenderjahr abgeschlossene Versicherungs... mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zulageberechtigter Personenkreis Rz. 4 Zu dem Kreis der zulageberechtigten Personen gehören in der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (GEVP) gemäß Satz 1 der Vorschrift grundsätzlich alle nach dem Dritten Kapitel in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versicherten Personen. Dies gilt gleichermaßen für Versicherte aufgrund eines Versicherungspflichttatbes... mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 126 wurde durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das Gesetz neu eingefügt. Die Vorschrift wurde zuletzt in Satz 2 als Folge der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen ... mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 2.1 Zulageberechtigter Personenkreis

Rz. 4 Zu dem Kreis der zulageberechtigten Personen gehören in der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (GEVP) gemäß Satz 1 der Vorschrift grundsätzlich alle nach dem Dritten Kapitel in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versicherten Personen. Dies gilt gleichermaßen für Versicherte aufgrund eines Versicherungspflichttatbestandes gemäß §§ 20 ff. sowie für fre... mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.3 Prüf- und Auszahlungsverfahren

Rz. 10 Nach elektronischer Übermittlung des Antragsdatensatzes gemäß Abs. 1 Satz 4 fällt es in die Zuständigkeit der bei der Deutsche Rentenversicherung Bund angesiedelten zentralen Stelle, das weitere für die Gewährung der beantragten Pflegevorsorgezulage gesetzlich vorgesehene Prüf- und Auszahlungsverfahren nach Maßgabe der hierzu in Abs. 2 und 3 getroffenen Regelungen abz... mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 9 Voraussetzung für den Anspruch auf Gewährung einer Pflegevorsorgezulage nach Satz 1 ist neben der Erfüllung der eine Zulageberechtigung begründenden Voraussetzungen, dass die zulageberechtigte Person (vgl. Rz. 3 f.) über eine in ihrem Namen lautende private Pflege-Zusatzversicherung verfügt, die den in § 127 Abs. 2 angeführten Voraussetzungen genügt. Nicht ausreichend ... mehr

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Sommer, SGB XI § 126 Zulage... / 2.2 Ausgeschlossene Personen

Rz. 6 Von der Zulageberechtigung ausgenommen sind nach Satz 2 1. Alternative zunächst Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Regelung berührt allerdings nicht das Recht auf Kindernachversicherung gemäß § 198 VVG, das auch für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung gilt. Hiernach steht zulageberechtigten Eltern ein Recht auf Nachversicherung i... mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.2 Antragsverfahren

Rz. 6 Für die Gewährung von Zulagen gemäß § 127 Abs. 1 gilt das sog. Antragsprinzip. Zulagen werden hiernach zulageberechtigten Personen nur auf Antrag zugesprochen (Abs. 1 Satz 1). Antragsteller ist in diesen Fällen aber nicht die zulagenberechtigte Person selbst, sondern das Versicherungsunternehmen, bei dem der Vertrag über eine förderfähige private Pflege-Zusatzversicher... mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.4 Haftung des Versicherungsunternehmens

Rz. 14 Der Anspruch auf Gewährung der Zulage setzt unter anderem voraus, dass die private Pflege-Zusatzversicherung die in § 127 Abs. 2 normierten Förderbedingungen erfüllt. Für die Erfüllung dieser Voraussetzungen haftet das Versicherungsunternehmen nach Abs. 4 gegenüber dem Zulageempfänger im Fall der Auszahlung einer Zulage. So ist nach der Gesetzesbegründung das Versiche... mehr

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Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.1 Mindestbeitrag und Höhe der Pflegevorsorgezulage (Abs. 1)

Rz. 3 Der Anspruch auf Gewährung einer Pflegevorsorgezulage setzt nach Abs. 1 Satz 1 voraus, dass die zulageberechtigte Person im jeweiligen Beitragsjahr einen monatlichen Mindestbeitrag von 10,00 EUR als Eigenanteil leistet. Die staatliche Förderzulage beträgt unter dieser Voraussetzung und auch in Fällen höherer Beitragsleistungen stets 5,00 EUR. Die Förderzulage ist bei d... mehr

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Sommer, SGB XI § 130 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ziel der Pflegevorsorgezulage-Durchführungsverordnung ist es, zur Durchführung der Pflegevorsorgeförderung einheitliche Verfahrensvorschriften zu schaffen, die in wesentlichen Teilen an die Regelungen des § 128 anknüpfen und deren Inhalte ergänzen. Dazu gehört auch das Bestreben, durch Verordnung die Rahmenbedingungen des elektronischen und automatisierten Datenübermit... mehr