Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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Zulagen / 2.1.15 Schichtzulage

Die Schichtzulage soll mit dem Schichtdienst verbundene Arbeitserschwernisse ausgleichen. Sie gehört als Zeitzuschlag zum laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Da die Zulage i. d. R. laufend gezahlt wird, handelt es sich sowohl um laufenden Arbeitslohn als auch um laufendes Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Sonderregelungen ...mehr

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Zulagen / 2.2.2 Hausmeisterzulage

Die Hausmeisterzulage ist eine Funktionszulage, die Hausmeister und Arbeitnehmer mit hausmeisterähnlichen Tätigkeiten aufgrund der besonderen Anforderung an die Tätigkeit und die damit verbundene Verantwortung erhalten können. Sie wird gewährt, wenn die mit dieser Funktion einhergehenden Besonderheiten der zu verrichtenden Tätigkeiten nicht in ausreichendem Maß über die Eing...mehr

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Zulagen / 2.1.12 Wechselschichtzulage

Eine Wechselschichtzulage erhalten Arbeitnehmer, die ständig nach einem Schichtplan bzw. Dienstplan eingesetzt werden, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit vorsieht, z. B. Arbeitsschichten am Tag, in der Nacht, werktags, sonntags und feiertags. Die Wechselschichtzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zus...mehr

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Zulagen / 2.1.5 Kraftfahrerzulage

Eine Kraftfahrerzulage wird Arbeitnehmern gewährt, zu deren Aufgaben insbesondere die Personentransportbeförderung, Besorgungs- und Kurierfahrten sowie das Führen der Fahrtenbücher und das Überwachen und Reinigen der Dienstfahrzeuge gehört. Die Kraftfahrerzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezah...mehr

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Zulagen / 2.1.13 Montagezulage

Montagezulagen sind Gehaltszuschläge, die üblicherweise in der Baubranche geleistet werden. Sie werden vom Arbeitgeber i. d. R. dann gewährt, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit an einer Baustelle oder Maschine tätig wird. Montagezulagen stellen eine Erschwerniszulage dar, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum ...mehr

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Zulagen / 2.1.10 Gefahrenzulage

Bei der Gefahrenzulage handelt es sich um eine Gehaltszulage, die dem Arbeitnehmer aufgrund erheblich erschwerter oder gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen gewährt wird. Die Gefahrenzulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.[1] Gefah...mehr

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Zulagen / 2.1.7 Schneezulage

Eine Schneezulage wird regelmäßig gezahlt, wenn die Arbeitsverrichtung durch besondere Witterungsverhältnisse erheblich erschwert wird. Die Schneezulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Da sie i. d. R. laufend gezahlt wird, handelt es s...mehr

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Zulagen / 2.1.4 Hitzezulage

Eine Hitzezulage ist keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Sie wird vielmehr als zusätzliche Vergütung für extreme Hitze am Arbeitsplatz i. d. R. auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelvertrags gezahlt. Diese Zulage gehört zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Laut Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitgeber jedoch die Pflicht...mehr

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Zulagen / 2.1.14 Nachtdienstzulage

Die Nachtdienstzulage ist eine Gehaltszulage, welche die besonderen Erschwernisse der zu verrichtenden Arbeitsleistung während der Nachtzeit – von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr[1]- abgelten soll. Wird mit einer Nachtdienstzulage nur die Rufbereitschaft während der Nachtzeit abgegolten, handelt es sich um eine Bereitschaftsdienstzulage...mehr

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Zulagen / 2.2.1 Bereitschaftsdienstzulage

Für den Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Arbeitszeit kann eine Bereitschaftsdienstzulage vom Arbeitgeber gezahlt werden. Sie wird im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt und ist damit steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Da es sich typischerweise um eine pauschale Zulage handelt, ist sie als laufender Arbeitslohn bzw. als regelmäß...mehr

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Zulagen / 2.1 Erschwerniszulage

Erschwerniszulagen sind Lohnzulagen, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt werden. Die Besonderheit der Arbeit kann darin bestehen, dass sie entweder besondere technische Fertigkeiten erfordert oder unter ungünstigen Arbeitsbedingungen verrichtet werden muss oder für den Arbeitnehmer eine erhöhte Unfallgefahr mit sich bringt. 2.1.1 Baustellenzulage Eine Baustellenzulag...mehr

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Zulagen / 1 Steuer- und Beitragspflicht

Sämtliche Zulagen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses gewährt, sind – unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung – steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ausnahmeregelungen bestehen insoweit nicht. Alle Zulagen gehören sozialversicherungsrechtlich zu den variablen Arbeitsentgeltbestandteilen. Sie sind beitragspflichtiges Arbeitsentgel...mehr

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Zulagen / Arbeitsrecht

1 Anspruch des Arbeitnehmers Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Zulage oder einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch eine betriebliche Übung kann einen entsprechenden Anspruch begründen. 2 Anrechnung Arbeitnehmer und Arbeitgeber können vereinbaren, dass Zulagen oder Zuschläge bei Hochgruppierungen o...mehr

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Zulagen / Entgelt

1 Steuer- und Beitragspflicht Sämtliche Zulagen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses gewährt, sind – unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung – steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ausnahmeregelungen bestehen insoweit nicht. Alle Zulagen gehören sozialversicherungsrechtlich zu den variablen Arbeitsentgeltbestandteilen. Sie sind beit...mehr

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Zulagen / 2.1.16 Spätarbeitszulage

Spätarbeitszuschläge, die ausschließlich eine arbeitszeitbedingte Erschwernis abgelten, sind innerhalb der Grenzen des § 3b EStG steuerbefreit. Zahlt der Arbeitgeber Spätarbeitszulagen für Schichtarbeit, können diese als Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit behandelt werden, soweit der Arbeitnehmer die Zulagen für Arbeiten zu den begünstigten Zeiten erhält. Die be...mehr

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Zulagen / 2.3.1 Facharbeiterzulage

Mitarbeiter mit einer besonderen Qualifikation oder fachlichen Ausbildung können unter bestimmten Umständen eine Facharbeiterzulage erhalten. Da die Facharbeiterzulage im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt wird, handelt es sich hierbei um steuerpflichtigen Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Da sie typischerweise...mehr

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Zulagen / 2.5 Stellenzulage

Insbesondere Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten sog. Stellenzulagen (bzw. Amtszulagen). Stellenzulagen dienen der Bewertung von Funktionen, die sich von den Anforderungen in den Ämtern der betreffenden Besoldungsgruppen deutlich abheben. Häufig werden sie bei gleichartigen Aufgaben in den Ämtern mehrerer Besoldungsgruppen oder für einen Verwaltungszwe...mehr

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Zulagen / 3 Widerruf und Freiwilligkeitsvorbehalt

Der Arbeitgeber kann Zulagen und Zuschüsse unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gewähren, sodass auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers entsteht. Der Widerrufsvorbehalt ist nur dann wirksam, wenn sowohl die Höhe des widerruflichen Entgeltteils als auch die Widerrufsgründe vertraglich konkretisiert sind und der widerrufliche Teil wenige...mehr

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Zulagen / 2.5.1 Polizeizulage

Die Polizeizulage ist (ebenso wie die Feuerwehrzulage) eine Zahlung des Arbeitgebers, die das Risiko von besonders gefahrennahen Tätigkeiten kompensieren soll. Sie wird monatlich zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn gewährt und ist als Stellenzulage steuerpflichtig.[1] Da Polizisten im sog. Vollzugsdienst als Beamte tätig sind, sind sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ...mehr

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Zulagen / 2.2.3 Lehrzulage

Üblicherweise erhalten Arbeitnehmer, die neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit in der Aus- und Fortbildung tätig sind, als Ausgleich für die zusätzliche Belastung eine Lehrvergütung. Die Lehrzulage ist eine Funktionszulage, die den besonderen Anforderungen und Qualifikationen der zu verrichtenden Tätigkeit Rechnung trägt. Sie ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. D...mehr

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Zulagen / 2.3 Leistungszulagen

Die Leistungszulage ist eine Sonderzahlung für besondere Arbeitsleistungen für Mitarbeiter innerhalb eines betrieblichen Organisationsprozesses. Sie wird an im Zeitlohn beschäftigte Mitarbeiter gezahlt, die eine Arbeitsleistung erbringen, die über der Normalleistung liegt. Sie ist darauf ausgerichtet, Leistungsanreize zu setzen und somit dem Prinzip einer leistungsgerechten ...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3 Staatliche Vergünstigungen

Für vermögenswirksame Leistungen werden vom Finanzamt Arbeitnehmersparzulagen an den Arbeitnehmer ausgezahlt, soweit die vermögenswirksamen Leistungen maximal 470 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen. Ausgenommen sind Sparbeiträge aufgrund eines Sparvertrags mit einem Kreditinstitut oder Beiträge aufgrund eines Kapitalversicherungsvertrags.[1] Das Vermögensbildungsgesetz unt...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.2 Streichung von Zahlungen, die freiwillig oder mit der Möglichkeit des Widerrufs gewährt werden

Eine ebenfalls relativ schnelle Einsparwirkung kann durch die Streichung von Gratifikationen oder anderen Einmalzahlungen erzielt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass arbeitsvertraglich ein sog. Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde. Freiwilligkeitsvorbehalt Im Fall des wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalts der Einmalzahlung kann die Zahlung ohne Weiteres i...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.2 Berechnungsmodus für das Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer wird wie folgt berechnet: Sollentgelt ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt einschließlich etwaiger Zulagen, jed...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.3 Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Wenn die CSR-Aktivität für Mitarbeiter besondere Belastungen auslöst, etwa einen Umzug erfordert, mit einem längeren Auslandsaufenthalt oder mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, können Arbeitgeber die Kosten übernehmen oder bei organisatorischen Fragestellungen unterstützen. Praxis-Beispiel Kostenübernahme durch den Arbeitgeber Der Arbeitgeber zahlt für die Dauer des Einsatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (3) Nachweisgesetz

Rz. 82 Für die Inhalte des Arbeitsvertrages sind das Nachweisgesetz und die Nachweisrichtlinie vom 14.10.1991 (91/533/EWG) zu beachten. Das Nachweisgesetz, auf das § 105 GewO für die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages verweist, gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme einer vorübergehenden Aushilfe von bis zu einem Monat (§ 1 NachwG). Das Gesetz ver...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes

Rz. 142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Unbefristeter Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes (Rubrum wie Muster Rdn 141 – enthält Name und Anschrift der Vertragsparteien) Arbeitsvertrag § 1 Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________. § 2 Arbeitsort Der Arbeits...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Muster: Gewinnbeteiligung

Rz. 355 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.32: Gewinnbeteiligung 1. Ermessenstantieme Der/Die Beschäftigte erhält für seine/ihre Tätigkeit eine Tantieme, die vom Arbeitgeber für das abgelaufene Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Gesellschaft und der Leistung des/der Beschäftigten nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Die Tantie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / e) Freistellung, Urlaub

Rz. 579 Für die Zeit zwischen Vereinbarung und rechtlichem Ende des Arbeitsverhältnisses besteht regelmäßig das Interesse einer Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung des restlichen Urlaubes. Dabei ist zu beachten und zu regeln:mehr

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§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 7 Versorgungsausgleich und "Riester-Förderung"

Wird Altersvorsorgevermögen, das durch die "Riester-Förderung" begünstigt ist, im Rahmen des internen oder externen Versorgungsausgleichs zur Begründung eines Anrechts in einer kapitalgedeckten Pensionskasse (einschl. Versorgungsausgleichskasse), Direktversicherung oder Pensionsfonds[1] oder aus einem auf den Namen der ausgleichsberechtigten Person lautenden zertifizierten A...mehr

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Fahrradleasing / 3.1 Vereinbarung zur Entgeltumwandlung

Über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings sollten der Arbeitgeber und der Beschäftigte zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine individuelle Vereinbarung abschließen. Auch wenn keine Formvorschrift besteht, ist aus Nachweis- und Beweisgründen der Abschluss in Schriftform (§ 126 BGB), jedoch mindestens in Textform (§ 126b BGB) dringend zu empfehlen. Die Vereinbarung ...mehr

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Entsendung / 2.5 Anwendbarkeit des BetrVG

Für die Anwendbarkeit des BetrVG kommt es darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer dem inländischen oder dem ausländischen Betrieb zuzuordnen ist. Die Betriebszugehörigkeit bestimmt sich danach, ob der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht vom Betrieb aus ausgeübt wird, z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Kürzungsvereinbarung im Arbeitsvertrag

Rz. 22 Bei einer Kürzungsvereinbarung im Arbeitsvertrag ist darauf zu achten, welchen Normcharakter die der Sondervergütung zugrunde liegende Anspruchsgrundlage hat. Handelt es sich z.B. um einen Anspruch aus einem Tarifvertrag, kann dieser aufgrund des Günstigkeitsprinzips sowie der Unabdingbarkeit tariflicher Ansprüche (§ 4 Abs. 3 TVG) nicht durch eine bloße einzelvertragli...mehr

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Entsendung / 2.2 Anwendbares Recht

Für die Bestimmung des für die Entsendung anwendbaren Rechts gilt zunächst die "Rom I-VO". Danach können Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vertrag festlegen, ob während der Entsendung deutsches oder ausländisches Arbeitsrecht gelten soll (Rechtswahlfreiheit). Ohne eine Festlegung ist das Recht des gewöhnlichen Arbeitsorts des Arbeitnehmers maßgeblich.[2] Diese Rechtswahlfreihei...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 38 Der Entgeltbegriff ist im EFZG nicht definiert. Unter Arbeitsentgelt wird ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers verstanden, soweit er ihn aufgrund des Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für seine Arbeit erhält.[1] Hierzu zählen außer der Grundvergütung auch laufende Zulagen, wie z.B. Provisionen, Gratifikatio...mehr

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Entsendung / 3.2 Rechtsfolgen nach dem AEntG

Die Anwendbarkeit des AEntG gilt für gesetzlich[1] und unter bestimmten Voraussetzungen auch für tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen.[2] Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Arbeitsbedingungen in allgemeinverbindlichen, bundesweit geltenden Tarifverträgen.[3] Tarifnormen gelten für das ausländische Arbeitsverhältnis außerdem[4], wenn der Tarifvertrag für all...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Entgeltausfallprinzip

Rz. 26 Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für den wegen des Feiertags ausgefallenen Arbeitstag das Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Nach diesem Entgeltausfallprinzip[1] (früher: Lohnausfallprinzip) muss der Arbeitnehmer so gestellt werden, wie er gestanden hätte, wenn die Arbeit nicht infolge des...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.3.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Nach Abs. 1 Satz 1 erhielten Beschäftigte, denen nach § 24 Abs. 1 BAT vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit oder nach § 24 Abs. 2 BAT vertretungsweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden war und welche die entsprechende Zulage am 30.9. bereits erhielten, auch nach dem 1.10.2005 weiterhin diese Zulage als Besitzstandszulage. Nun ist allerdings ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.2.1 TVÜ-VKA

Übersicht § 10 TVÜ-Bund/VKA regelt den Fall, dass am Stichtag der Überleitung die höherwertige Tätigkeit bereits übertragen worden ist. § 14 TVöD regelt den Fall, dass einem ab dem 1.10.2005 neu eingestellten Beschäftigten eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen wird. § 18 TVÜ-Bund/VKA regelt die Fälle, dass einem übergeleiteten Beschäftigten nach dem Stichtag bis ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.5 Überleitung in die Anlage E zum BT-K und zum BT-B (§ 29d)

Diese Regelungen betreffen ausschließlich Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) oder den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) fallen. Abs. 1 Bis zum 31.12.2016 war in der Anlage 4 zum TVÜ-VKA die sog. Kr-Anwendungstabelle enthalten. Wie der bis zum 31.12.2016 geltenden Protok...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.2 Besitzstandsregelungen (§ 29a)

Abs. 1 Bereits § 17 Abs. 4 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung enthielt die Regelung, dass Anpassungen der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung mit Wirkung für die Zukunft erfolgen (Satz 1) und bei Rückgruppierungen, die in diesem Zusammenhang erfolgen, finanzielle Nachteile im Wege einer nicht dynamischen Besitzstandszulage auszugleiche...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.3.2 TVÜ-Bund

Für den Bereich des Bundes gelten die vorstehenden Erläuterungen zu Absatz 1 entsprechend. Allerdings ist im Arbeiterbereich im Fall einer Zulage nach § 9 MTArb eine zusätzliche Regelung im Fall der Vertretung eines Arbeiters erforderlich. Vertritt der Arbeiter einen Angestellten oder Beamten, erhält er eine Zulage in bestimmter Höhe. Diese Zulage erhält er als Besitzstandsz...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.4 Besondere Überleitungsregelungen (§ 29c)

Grundsätzlich erfolgt die Überleitung entgeltgruppen-, stufen- und betragsgleich. Ein Beschäftigter z. B. der EG 6 Stufe 5 mit einer Stufenlaufzeit von 3 Jahren in Stufe 5 wird in EG 6 Stufe 5 mit demselben (bisherigen) Tabellenentgelt übergeleitet und erreicht die Stufe 6 nach weiteren 2 Jahren. Allerdings haben sich durch die Entgeltordnung einige Änderungen ergeben, die b...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.3 Höhergruppierungen (§ 29b)

Abs. 1 Diese Bestimmung regelt die Höhergruppierung aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA. Diese ist daran festzumachen, dass sich nicht die Tätigkeit des Beschäftigten geändert hat, sondern er aufgrund der Änderung der Tätigkeitsmerkmale trotz gleichbleibender Tätigkeit einen Anspruch auf Höhergruppierung hat. Praxis-Beispiel Ein am 1.1.2007 eingestellter Bezüg...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.1 Eingruppierung (§ 17)

§ 17 TVÜ-VKA ist aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29.4.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.1.2017 grundlegend umgestaltet worden: Abs. 1 wurde neu gefasst. Die Absätze 2 bis 6 wurden unter Beibehaltung der Absatzbezeichnungen gestrichen. Abs. 7 und die Anlage 3 wurden neu gefasst. Abs. 8 wurde unter Beibehaltung der Absatzb...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.1 TVÜ-VKA

In § 9 sind folgende Fallgestaltungen geregelt: Abs. 1: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag bereits zu. Abs. 2: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg erreicht worden. Abs. 3: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.5.2.1 Für Angestellte

Als 2. Schritt war der Beschäftigte innerhalb der Entgeltgruppe einer Stufe zuzuordnen. Angestellte wurden dabei nicht unmittelbar einer bestimmten Grundentgelt- oder Entwicklungsstufe der neuen Tabelle zugeordnet. Vielmehr wurden sie mit ihren am Stichtag tatsächlich erhaltenen Bezügen, aus denen ein sog. Vergleichsentgelt gebildet wurde, in eine individuelle Zwischenstufe ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr