Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Forschungsförderung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Fördermittel-Radar für Unte... / 3 Forschungszulage: Mehr Förderung seit 2026 und Frist für das Wirtschaftsjahr 2022 beachten

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE). Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe: Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Einzelunternehmer und Mitunternehmer. Die Förderung ist technologie- und branchenoffen und gilt zum Beispiel für Software, Industr... mehr

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Personalcontrolling mit MS ... / 3.3.1 Entgeltabrechnungssysteme als Datenquelle für Kennzahlencockpits

Naheliegende Kennzahlen im Personalwesen sind Personalbestandskosten. Hierzu zählen: Personalgrundkosten (tätigkeitsbezogene Entgeltkomponenten wie Löhne, Gehälter, Zuschläge/Zulagen), Personalzusatzkosten aufgrund von Gesetz und Tarif (wie Sozialabgaben, Urlaubsgeld, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Kosten der Arbeitssicherheit, bezahlte Abwes... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.9 Gewinne aus unentgeltlich erlangten Vermögensgegenständen

Rz. 128a Einige Regulierungen arbeiten mit unentgeltlich zugeteilten Rechten, die als Vermögensgegenstände anzusehen sind. Beispiele sind Emissionsberechtigungen, wie etwa bei dem im Jahr 2005 eingeführten Emissionshandelssystem der Europäischen Union (European Union Emissions Trading System, EU-ETS), das zurzeit die Sektoren Stromerzeugung, Industrie sowie Teile des Luft- u... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Zulagen

Zulagen, die z. B. für Mehrarbeit oder wegen einer Gefährdung durch die Tätigkeit gezahlt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Begünstigt hat der Gesetzgeber dagegen Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b EStG. Derartige Zeitzuschläge sind nach dem Gesetz steuerfrei für die Nachtarbeit bis zu 25 %, für Sonntagsarbeit bis zu 50 %, für die Arbei... mehr

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Riester-Rente / 6.4 Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge

Der unmittelbar Zulageberechtigte kann Einzahlungen auf mehrere begünstigte Verträge vornehmen. Für die Mindesteigenbeitragsberechnung werden allerdings nur Beiträge zugunsten zweier Verträge berücksichtigt. Der Zulageberechtigte kann im Zulageantrag jährlich neu bestimmen, für welche Verträge die Zulage gewährt werden soll bzw. welche Beiträge im Zulageverfahren berücksicht... mehr

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Riester-Rente / 5.4 Beispiele

Praxis-Beispiel Stufenweise Zulageberechnung Ein Zulageberechtigter zahlt im Beitragsjahr 1.760 EUR in seinen Altersvorsorgevertrag ein. Für die ersten 360 EUR des Eigenbeitrags werden 50 Cent je Euro als Zulage gewährt. Für den darüber hinausgehenden Eigenbeitrag i. H. v. 1.400 EUR (1.760 EUR abzgl. 360 EUR = 1.400 EUR) werden bis zur Förderhöchstgrenze (1.800 EUR) 25 Cent j... mehr

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Riester-Rente / 8.3 Günstigerprüfung

Hat der Steuerpflichtige die erforderlichen Angaben in seiner Einkommensteuererklärung gemacht und liegen die Beitragsdaten des Anbieters vor, führt das Finanzamt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 EStG ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits ohne und andererseits mit Abzug der Beiträge... mehr

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Riester-Rente / 8.4 Sonderausgabenabzug bei Ehegatten/Lebenspartnern

Ehegatten[1] werden für die Anwendung des § 10a EStG grundsätzlich getrennt betrachtet.[2] Sind beide Ehe­gatten unmittelbar berechtigt, wird die Gesamtsteuerermäßigung für die Summe der für beide Ehegatten abziehbaren Beträge (Altersvorsorgebeiträge + Zulagenansprüche) mit dem den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulageanspruch verglichen. Der beiden Ehegatten zustehende Zul... mehr

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Riester-Rente / 5.3 Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge

Hat der Steuerpflichtige mehrere Altersvorsorgeverträge abgeschlossen und zu diesen auch Beiträge geleistet, ist für die steuerliche Behandlung maßgeblich, zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Verträge abgeschlossen worden sind. Handelt es sich ausschließlich um Altersvorsorgeverträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, und hinsichtlich derer der Steuerpflichtige... mehr

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Riester-Rente / 7.3 Verfahren

Seit dem Beitragsjahr 2024 wurde die Abwicklung des Zulageverfahrens geändert. Das neue Verfahren ist für den Zulageempfänger einfacher und transparenter. Da sich insbesondere die Abwicklung auf Seiten der ZfA geändert hat, ist eine Reaktion von Seiten des Zulageberechtigten nicht erforderlich. Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die ZfA die Voraussetzungen für die Zulag... mehr

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Riester-Rente / Zusammenfassung

Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuerlich geförderte... mehr

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Riester-Rente / 1 Altersvorsorgerefomgesetz im Überblick

Die Neuordnung der steuerlich geförderte private Altersvorsorge bringt ab dem 1.1.2027 zahlreiche Änderungen für Anbieter und Anleger mit sich. Die wichtigsten Neuerungen sind im Einzelnen: Neue Produkttypen mit mehr Kapitalmarktnähe Künftig müssen geförderte Altersvorsorgeprodukte nicht mehr zwingend regeln, dass zu Beginn der Auszahlungsphase die eingezahlten Beiträge sowie ... mehr

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Riester-Rente / 6.2.3 Zulagenkürzung bei Unterschreiten des Mindesteigenbeitrags/Sockelbeitrags

Unterschreiten die vom Zulageberechtigten gezahlten Altersvorsorgebeiträge den erforderlichen Mindesteigenbeitrag, ist die Zulage entsprechend zu kürzen. Der Kürzungsfaktor wird hierbei auf 9 Nachkommastellen gerundet und einzeln auf jede maximale Teilzulage angewendet.[1] Das Ergebnis wird auf 2 Nachkommastellen gerundet. Praxis-Beispiel Kürzung der Zulage bei zu geringen Ja... mehr

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Riester-Rente / 6.3.2 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei unmittelbar und mittelbar berechtigten Ehegatten

Für die Frage, ob Ehegatten, von denen einer unmittelbar und der andere mittelbar zulageberechtigt ist, die ungekürzte Altersvorsorgezulage erhalten, ist ausschließlich auf die Altersvorsorgebeiträge abzustellen, die auf den Vertrag des unmittelbar begünstigten Ehegatten eingezahlt wurden. Hieran hat sich auch durch die Einführung des Mindestbeitrags nichts geändert. Für das ... mehr

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Riester-Rente / 6.2.1 Berechnungsgrundsätze

Der Zulageberechtigte erhält die ungekürzte Altersvorsorgezulage nur, wenn er einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke leistet. Die insgesamt für die Altersvorsorge aufzubringenden Beträge setzen sich aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der gewährten Zulage zusammen. Erbringt der Zulageberechtigte nicht den von ihm erwarteten Eigenbeitrag, wi... mehr

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Riester-Rente / 6.3.1 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei 2 unmittelbar berechtigten Ehegatten

Gehört jeder der Ehegatten einer begünstigten Personengruppe an, ist für jeden Ehegatten getrennt auf Basis seiner individuellen Situation die Höhe des Mindesteigenbeitrag zu ermitteln. Die Vergleichsberechnung zwischen Sockelbetrag und Mindesteigenbeitrag ist zweimal durchzuführen. Im Hinblick auf die Zuordnung der Kinderzulagen können sich unterschiedliche Ergebnisse ergeb... mehr

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Riester-Rente / 2.2 Mittelbare Zulageberechtigung

Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor. Gehört nur ein Ehegatte zu einer begünstigten Personengruppe[1], erhält der andere Ehegatte eine sog. abgeleitete oder mittelbare Zulageberechtigung. Die mittelbar begünstigten Ehegatten sind zwar nicht direkt von der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen, aber ... mehr

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Riester-Rente / 6.2.2 Sockelbetrag

Insbesondere bei Steuerpflichtigen mit geringen maßgebenden Einnahmen und mehreren Kindern kann der in der Tabelle dargestellte Mindesteigenbeitrag 0 EUR oder weniger betragen. Der Anleger erhielte die Riester-Förderung somit ohne eine Eigenleistung. Dies würde dem Grundsatz widersprechen, dass es sich um eine eigenverantwortlich aufgebaute private Altersversorgung handeln s... mehr

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Riester-Rente / 8.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc... mehr

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Riester-Rente / 8.2.2 Abzugsvolumen bei Nutzung der Bestandsschutzregelung

Hat der Steuerpflichtige einen Bestandsvertrag (Vertragsabschluss vor dem 1.1.2027) und wurde weder ein Neuvertrag (Vertragsabschluss ab 1.1.2027) abgeschlossen noch gegenüber seinem Anbieter auf die Inanspruchnahme der Bestandsschutzregelung verzichtet, dann ist für ihn weiter das am 31.12.2026 geltende Recht anzuwenden. Es ändert sich im Bereich des Sonderausgabenabzugs in... mehr

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Riester-Rente / 11.5.1 In das Wohnförderkonto eingestellte Beiträge

Im Wohnförderkonto sind nach § 92a Abs. 2 EStG rein rechnerisch aufzunehmen: der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nach § 92a Abs. 1 EStG, Tilgungsleistungen i. S. d. § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige zusätzlich zur Kapitalentnahme einen zertifizierten Darlehensvertrag für die Finanzierung des Wohneigentums verwendet sowie die für die Tilgungsleistungen gewä... mehr

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Riester-Rente / 4.4 Mittelbare Zulageberechtigung

Nach dem bisherigen Recht kann unter bestimmten Voraussetzungen eine mittelbare Förderberechtigung bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn es sich um Ehegatten handelt und der eine Ehegatte unmittelbar förderberechtigt ist, der andere Ehegatte keiner begünstigten Personengruppe angehört, einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und auf diesen den erforderlichen Mindestbeitr... mehr

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Riester-Rente / 7.4 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Ab dem Beitragsjahr 2024 erhält der Zulageberechtigte von Amts wegen einen Zulagebescheid, wenn die Zulagegewährung abgelehnt oder die Zulage zurückgefordert wird. Gegen den Zulagebescheid kann innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch eingelegt werden. Außerdem erhält jeder Riester-Anleger von seinem Anbieter nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres eine Bescheinigung nach... mehr

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Riester-Rente / 6.1 Grund- und Kinderzulage

Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Sie wird in Abhängigkeit von den für das betreffende Beitragsjahr gezahlten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Leistet der unmittelbar Zulageberechtigte nicht den gesamten von ihm geforderten Eigenbeitrag, wird die Zulage entsprechend gekürzt. 6.1.1 Grundzulage Jeder Zulageberechtigte kann... mehr

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Riester-Rente / 10.4.1 Sparverträge

Rückzahlung der Förderung Im Fall einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen müssen die auf den schädlich verwendeten Betrag entfallenden Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Dieses Verfahren vermeidet eine rückwirkende Änderung der alten Steuerbescheide. Die ZfA ermitte... mehr

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Riester-Rente / 3.1.2 Altersvorsorgeverträge in Form von Sparverträgen

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wurden weitreichende Änderungen der Zertifizierungskriterien vorgenommen. Diese Änderungen gelten ab dem 1.1.2027. Erfolgt eine Zertifizierung nach diesem Zeitpunkt, sind die Neuregelungen entsprechend zu berücksichtigen. Im Hinblick auf Vertragsmuster und Verträge, die vor dem 1.1.2027 zertifiziert wurden, ordnet der Gesetzgeber an, dass d... mehr

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Riester-Rente / 5.1 Allgemeines

Den Schwerpunkt des Altersvorsorgereformgesetzes bildet die Neufassung der Zulagenförderung. Der Gesetzgeber löst die Förderung systematisch von der bisherigen, an beitragspflichtige Einnahmen oder Besoldung anknüpfenden Berechnungslogik und stellt stattdessen auf den tatsächlich erbrachten Eigenbeitrag ab. Die Altersvorsorgezulage wird damit als beitragsproportionaler Zusch... mehr

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Riester-Rente / 5.2.1 Grundzulage

Die Grundzulage folgt einer zweistufigen Zuschusslogik: Für Eigenbeiträge bis 360 EUR jährlich wird je eingezahltem Euro eine Zulage von 0,50 EUR gewährt; für darüber hinausgehende Beiträge bis zu einem insgesamt förderfähigen Eigenbeitrag von 1.800 EUR beträgt der Zuschuss 0,25 EUR je Euro. Die maximale Grundzulage beläuft sich damit auf 540 EUR. Der Gesetzgeber setzt damit... mehr

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Riester-Rente / 11.3.2 Nicht geförderte Beiträge

Beiträge sind nicht gefördert, wenn sie in einem Beitragsjahr eingezahlt werden, in dem der Steuerpflichtige nicht zum begünstigten Personenkreis gehört, sie den Höchstbetrag nach § 10a EStG abzüglich der individuell für das Beitragsjahr zustehenden Zulage übersteigen, wenn es sich nicht um den Sockelbetrag handelt (sog. Überzahlungen), oder der Steuerpflichtige keine Altersvor... mehr

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Riester-Rente / 8.5 Nachträgliche Überprüfung

Für die Durchführung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG stellt das Finanzamt auf die vom Anbieter übermittelten Daten und die Angaben des Steuerpflichtigen im Rahmen der Anlage AV ab. Ergibt sich im Rahmen der Günstigerprüfung ein zusätzlicher Steuervorteil, wird dieser vom Finanzamt gesondert festgestellt. Nur in diesem Fall wird ein Datensatz vom Finanzamt an die ZfA... mehr

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Riester-Rente / 8.2.1 Ab dem 1.1.2027 geltendes Recht

Der Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG bleibt im Zuge des Altersvorsorgereformgesetzes als eine Säule der steuerlichen Förderung privater Altersvorsorge erhalten, wird jedoch in seiner Systematik neu justiert. Die Reform knüpft hierbei an das in der Gesetzesbegründung hervorgehobene Ziel an, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge einfacher, transparenter, r... mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 2 Steuerbefreiung

Seit 1.1.2018 sind Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiungsvorschrift für Arbeitgeberleistungen an Pensionsfonds und Pensionskassen ist im Hinblick auf die Einführung der nachgelagerten Besteuerung für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung seit 2005 auf... mehr

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Riester-Rente / 3.2 Betriebliche Altersversorgung

Von den 5 möglichen Arten der Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung sind der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung begünstigt, nicht dagegen die Unterstützungskasse und die Direkt(pensions)zusage. Dies ist insoweit konsequent, da die Versorgungsanwartschaften bei Direktzusagen und Unterstützungskassen bereits in der "Ansparphase" unbelastet vo... mehr

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Riester-Rente / 7.2 Zulageantrag

Das Zulageverfahren ist ein weitgehend automatisches Verfahren, welches auch als modifiziertes Anbieterverfahren bezeichnet wird. So hat der Anbieter den Zulageantrag des Anlegers zu erfassen und per Datensatz an die ZfA zu senden. Die Frist für die Stellung des Zulageantrags beträgt 2 Jahre. Er ist auf amtlichem Vordruck[1] bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres abzugeben, da... mehr

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Riester-Rente / 11.3.1 Geförderte Beiträge

Zu den geförderten Beiträgen gehören u. a. die auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag geleisteten Beiträge des Steuerpflichtigen und die für das Beitragsjahr zustehenden Altersvorsorgezulagen (Grundzulage und Kinderzulagen), soweit sie den Höchstbetrag von 2.100 EUR (Bestandsvertrag) bzw. 1.800 EUR (Eigenbeiträge bei Anwendung des ab dem 1.1.2027 anzuwendenden Förderregims) ni... mehr

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Riester-Rente / 2.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g... mehr

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Riester-Rente / 10.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Die Hauptnorm ist insoweit § 93 Abs. 1 EStG. § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG nimmt Bezug auf die im Laufe der Jahre unterschiedlichen Fassungen des AltZertG und die dort geregelten Auszahlungsmodalitäten. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine bei Vertragsabs... mehr

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Riester-Rente / 5.2.2 Kinderzulage

Der Zulageberechtigte erhält für jedes Kind eine Kinderzulage, für das ihm gegenüber Kindergeld festgesetzt worden ist. Gegen die Anknüpfung an den Kindergeldbezug bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Abweichungen zwischen der Festsetzung und der konkreten Auszahlung ergeben sich z. B., wenn das Kind in einem Heim untergebracht ist und das Kindergeld an die Behö... mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.5 Höhe des freizustellenden Arbeitslohns

Ist der Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit in Deutschland nach dem DBA freizustellen, ist zu prüfen, inwieweit die einzelnen Lohnbezüge der Auslandstätigkeit oder der Inlandstätigkeit zugeordnet werden können. Soweit eine konkrete Zuordnung nicht möglich ist, wird der Arbeitslohn nach den tatsächlichen Arbeitstagen im Kalenderjahr aufgeteilt.[1] Zu den tatsächlichen Arbei... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Erschwerniszuschläge

Zulagen wie Gefahren-, Hitze- und Schmutzzulagen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 10 Steuerfreie Auslandseinkünfte mit Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt ist anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige folgende Auslandseinkünfte bezogen hat: ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben. Dies gilt nur für Fälle der zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht einschließlich der in § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG geregelten Fälle. Ausgenommen sind Einkünfte, die n... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sparzulagen

Zulagen von Arbeitnehmern nach dem VermBG gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Hilfeleistung in Steuersachen / 3.8.2 Unzulässige Beratungsfelder

Die Aufteilung eines Mandats in einen in die Beratungsbefugnisse des Lohnsteuerhilfevereins fallenden Teil und einen darüber hinausgehenden, von einem Steuerberater zu betreuenden Teil ist unzulässig.[1] Daran ist weiterhin festzuhalten, auch wenn Lohnsteuerhilfevereine nach § 56 Abs. 2 StBerG Bürogemeinschaften mit Steuerberatern bilden dürfen. Weiterhin sind Lohnsteuerhilfe... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einmalzahlungen / 1.1 Abgrenzungsmerkmale

Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Die Finanzverwaltung hat deshalb in den Lohnsteuerrichtlinien den beiden Begriffen einen eigenen Abschnitt zugedacht.[1] Allerdings beschränkt sich die Begriffsbestimmung im Wesentlichen auf eine Darstellung zahlreicher Anwendungsbeispiele sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge. Folgen... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abrundung

Rz. Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das FA rundet bei Steuerfestsetzungen die Beträge in > Euro, wenn dies in den Einzelsteuergesetzen, -verordnungen oder sonstigen Rechtsnormen ausdrücklich bestimmt... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.10 Entsendezulagen

Rz. 339 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Dient eine Entsendezulage dem Ausgleich von Kosten und Erschwernissen, die durch die Tätigkeit im Staat des aufnehmenden Unternehmens entstehen, ist die Zulage dieser Tätigkeit direkt zuzuordnen. Dagegen ist eine Entsendezulage i. S. der Tz. 5.4, Rn. 228ff. aufzuteilen, wenn sie eine Vergütung für die Tätigkeit für das aufnehmende Unternehm... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4.2 Durchführung der Aufteilung

Rz. 233 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das aufzuteilende Arbeitsentgelt (Tz. 5.4, Rn. 228) ist in Bezug zu den tatsächlichen Arbeitstagen (Tz. 5.4.1, Rn. 230) zu setzen. Daraus ergibt sich das Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag. Das aufzuteilende Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag ist mit den tatsächlichen Arbeitstagen zu multiplizieren, an denen der Arbeitnehm... mehr