Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2022, Beschwerdewert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich. [2] Der Antragsteller war zum Stichtag der Eheschließung gemeinsam mit seinem Vater Eigentümer der Wohnungen 3 und 4 auf einem Grundstück in E. Die beiden Wohnungen waren mit einer Grundschuld belastet, welche ein alleiniges Darlehen des Vaters absicherte. [3] Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2022, Freistellung vo... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 00.00.2007 geheiratet. Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der Immobilie A-Straße in B, die als Ehewohnung diente. Zur Finanzierung nahmen die Beteiligten im Jahr 2010 und 2011 die drei verfahrensgegenständlichen Darlehn auf. [2] Im Zuge der Trennung zog die Antragsgegnerin mit den 2011 und 2015 geborenen Kindern am 30.5.2019 aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Das die Veräußerung hindernde Recht

Rz. 21 Die Formulierung des Gesetzes ist auf allgemeine Kritik gestoßen, weil die Rechtsordnung ein die Veräußerung hinderndes Recht in dem strengen Wortsinn nicht kennt (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 771 Rn. 17). Abgeleitet aus dem Sinn und Zweck der § 771 ZPO ist ein solches Recht dann anzunehmen, wenn der Schuldner selbst, veräußerte er den Gegenstand der Zwangsvo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ländererlasse zur Anwendung... / bb) Erstmalige Anwendung

Da es sich um eine steuererhöhende Änderung handelt, kann die Regelung nur für die Zukunft angewendet werden. Nach § 37 Abs. 18 ErbStG kann die Zugewinnausgleichsforderung erstmals bei Erwerben gemindert werden, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist/entsteht. Beraterhinweis Die Neuregelung gilt nicht für den sog. güterrechtlichen Zugewinnausgleich gem. § 5 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ländererlasse zur Anwendung... / a) Zugewinngemeinschaft

§ 5 Abs. 1 ErbStG regelt die erbschaft-/schenkungsteuerrechtlichen Folgen des erbrechtlichen Zugewinnausgleichs (gesetzlicher Güterstand von in Deutschland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften; dazu z.B. Gelhaar, ZErb 2016, 10; zum Wahlgüterstand z.B. Reiter, SAM 2015, 99). Nach § 5 Abs. 1 ErbStG gilt im Fall des Todes eines Ehegatten oder Lebenspartners der Betrag n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2022, Rechtsprechung ... / Zugewinnausgleich

BGH, Beschl. v. 10.11.2021 – XII ZB 350/20 Ist ein Beteiligter zur Belegvorlage verpflichtet worden und umfasst diese Verpflichtung die Beschaffung von Unterlagen aus dem Besitz eines Dritten, ist im Rahmen der Beschwer der Kostenaufwand für eine entsprechende Rechtsverfolgung nur dann zu berücksichtigen, wenn substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht worden ist, dass der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abschreibung

Rn. 511 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Anders als bei den den gewerblichen Unternehmen zuzurechnenden Geschäftswerten hat die Rspr bei den sog Praxiswerten freiberuflicher Praxis schon immer AfA auf die AK zugelassen. Der derivativ erworbene Praxiswert stellte ein abnutzbares immaterielles WG dar (RFH RStBl 1929, 326; 1938, 955; BFH BStBl III 1958, 330; BStBl II 1975, 381; 1982,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2022, Familie ohne Ehe, Vermögenseinsatz beim nachehelichen Unterhalt - Aktuelles und Dauerthemen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 25. bis 26. November 2021 Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden – wieder im Online-Format. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – wurden im Jahr 2009 zu einem einheitlichen Familienverfahrensrecht zusammengefasst durch das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" vom 17....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufgabenteil / 6. Berechnung des Gegenstandswertes (→ § 3 Rdn 1 ff.)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung: eine... / 1 Bewertungsanlässe und Bewertungszwecke

Die Anlässe einer Unternehmensbewertung können vielfältig sein. So sieht sich der Unternehmer etwa beim Unternehmenserwerb oder Unternehmensverkauf, beim Scheidungsstreit um den Zugewinnausgleich, bei Pflichtteilsansprüchen mit der Frage nach einem Unternehmenswert konfrontiert. Dabei weist schon die Sprache auf eine Hauptproblematik hin. Wenn eine Sache "einen Wert hat", sollte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechung ... / Zugewinnausgleich

OLG Celle, Beschl. v. 8.6.2021 – 10 UF 222/20 1. Die wechselseitigen Ansprüche der Ehegatten auf Zugewinnausgleich sind sowohl nach allgemeinen Regeln als auch nach dem Verständnis der konkreten Ansprüche aus dem Güterrecht rechtlich jeweils selbstständig zu beurteilen und können insbesondere auch hinsichtlich ihrer Verjährung ein grundsätzlich selbstständiges Schicksal haben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertragsteuern im Zugewinnausgleich

Einführung Im Rahmen einer Entscheidung zur Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Zugewinnausgleich hat der BGH jüngst seine ständige Rechtsprechung zum Abzug latenter Steuerlasten bei der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich bestätigt.[1] Das gibt Anlass, die diesbezüglichen Thesen zu hinterfragen, zumal sie im Schrifttum durchaus nicht unumstritten sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / Einführung

Im Rahmen einer Entscheidung zur Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Zugewinnausgleich hat der BGH jüngst seine ständige Rechtsprechung zum Abzug latenter Steuerlasten bei der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich bestätigt.[1] Das gibt Anlass, die diesbezüglichen Thesen zu hinterfragen, zumal sie im Schrifttum durchaus nicht unumstritten sind.[2]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / I. Einführung

Der Zugewinnausgleich beruht auf dem Gedanken der gleichberechtigten Teilhabe beider Ehegatten an dem während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten.[3] Das Konzept ist primär auf die Alleinverdiener- oder Zuverdienerehe zugeschnitten, in der ein Ehegatte seine berufliche Karriere zugunsten von Haushaltsführung und Kinderbetreuung zurückstellt und damit zugleich dem anderen Eheg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / V. Weitere Kritik an der BGH-Rechtsprechung

Es gibt jedoch noch weitere Argumente, die gegen den Abzug von fiktiven Steuerlasten im Zugewinnausgleich sprechen. 1. Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz Dem Zugewinnausgleich immanent ist, wie eingangs bereits festgehalten wurde, der in Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG verankerte Halbteilungsgrundsatz. Gem. § 1378 Abs. 1 BGB wird die Hälfte des Überschusses als Ausglei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 1. Erstreckung auch auf das Anfangsvermögen

Der erste Punkt wäre, dass man den Abzug der latenten Steuern beim Zugewinnausgleich nicht auf das Endvermögen beschränken dürfte, sondern in gleicher Weise auf das Anfangsvermögen erstrecken müsste.[35] Bestand ein Unternehmen schon bei Heirat, müsste folglich bezogen auf den damaligen Zeitpunkt die damals im Veräußerungsfall hypothetisch angefallene Ertragsteuer berechnet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 1. Einführung

Wurde der Wert eines Unternehmens (oder eines sonstigen Vermögensgegenstandes) methodengerecht ermittelt, stellt sich die Frage, ob das bereits der endgültige Wert ist, den man im Zugewinnausgleich in die Bilanz des Endvermögens einzustellen hat. Der BGH und die h.M. verneinen dies mit dem Hinweis darauf, dass Zugewinnausgleich in Geld geschuldet werde. Deshalb sei auf den h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 4. Raum für taktische Erwägungen

Außerdem bleibt zu beachten, dass die These vom Abzug der latenten Steuern den Ehegatten bzw. ihren Anwälten ein weites Feld für taktisches Vorgehen eröffnet. Aus dem Blickwinkel des Ausgleichsberechtigten wäre in Bezug auf die Spekulationssteuer etwa zu empfehlen, die Scheidung erst dann einzureichen, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist.[50] Mit Blick auf die Ertragst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Die Thesen des BGH zum Abzug der latenten Steuern

Laut BGH sind diese latenten Steuern im Zugewinnausgleich als Abzugsposten zu behandeln. Vom methodengerecht ermittelten Unternehmenswert ist die (fiktive) Ertragsteuer abzuziehen, die im Fall einer hypothetischen Veräußerung des Unternehmens anfallen würde. Dabei geht es nicht um den selbstständigen Ansatz einer solchen hypothetischen Steuerverbindlichkeit im Endvermögen, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 1. Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz

Dem Zugewinnausgleich immanent ist, wie eingangs bereits festgehalten wurde, der in Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG verankerte Halbteilungsgrundsatz. Gem. § 1378 Abs. 1 BGB wird die Hälfte des Überschusses als Ausgleichszahlung geschuldet. Halbteilung kann insoweit nur bedeuten, dass ein vorhandener Wert den Ehegatten zu wertmäßig gleichen Teilen zukommen soll. Eben das i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / III. Die These vom Abzug der "latenten" Steuern

1. Einführung Wurde der Wert eines Unternehmens (oder eines sonstigen Vermögensgegenstandes) methodengerecht ermittelt, stellt sich die Frage, ob das bereits der endgültige Wert ist, den man im Zugewinnausgleich in die Bilanz des Endvermögens einzustellen hat. Der BGH und die h.M. verneinen dies mit dem Hinweis darauf, dass Zugewinnausgleich in Geld geschuldet werde. Deshalb ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / c) Lösung über die Anwendung von § 1381 BGB

Zur Auflösung des beschriebenen Wertungswiderspruchs könnte man ansonsten auf die Härteklausel des § 1381 BGB zurückgreifen.[72] Danach kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre. Der BGH wendet § 1381 BGB zwar – meines Erachtens zu Unrecht – extrem restriktiv an und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Parallele Wertungen im Familien- und Erbrecht

Meines Erachtens spricht viel dafür, in beiden Fallgruppen – Zugewinnberechnung und Pflichtteilsberechnung – dieselben Bewertungsmaßstäbe anzuwenden,[112] allerdings dahingehend, dass ein Steuerabzug in beiden Bereichen nur erfolgen sollte, wenn die Steuer tatsächlich anfällt. Die Parallelen zwischen Familien- und Erbrecht sind jedenfalls offensichtlich: Es besteht jeweils ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / VII. Ergebnis: Verzicht auf den Abzug einer tatsächlich nicht anfallenden Ertragsteuer

Die vorzugswürdige Lösung wäre somit, einen Abzug der Ertragsteuer (sowie der Spekulationssteuer) nur dann zuzulassen, wenn diese unvermeidbar ist bzw. tatsächlich zeitnah anfällt. In diesem Fall ist der Betrag, den der Ausgleichspflichtige aus dem Wert des Vermögensgegenstandes realisieren kann, auch nur der eingenommene Kaufpreis abzüglich der Steuer und abzüglich sonstige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Behandlung der latenten Steuer bei der Nachlasswertermittlung

a) Die BGH-Rechtsprechung zur Nachlassbewertung Die Frage, ob die latente Steuer abgezogen werden kann, betrifft auch im Pflichtteilsrecht vor allem Unternehmen und Grundstücke. Zu Unternehmen gibt es einzelne ältere BGH-Urteile. Ausgangspunkt ist hier zunächst, dass eine Ertragsteuer, die im Fall einer nach dem Erbfall tatsächlich erfolgenden Unternehmensveräußerung anfällt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / VI. Exkurs: Parallelbetrachtung Pflichtteilsberechnung

1. Gleiches Bewertungsproblem im Erbrecht Im Erbrecht stellt sich die Aufgabe der Bewertung von Vermögensgegenständen, wenn es um die Bestimmung des Nachlasswertes geht, der wiederum die Grundlage für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ist. Auch im Erbrecht ist der "volle wirkliche Wert" des Nachlasses zu erfassen,[93] und zwar bezogen auf den Erbfall, § 2311 Abs. 1 S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 5. Unterschiedliche Behandlung der Fälle mit und ohne Veräußerung

a) Problem: Vergleich mit der Veräußerung vor dem Stichtag Ein weiteres Problem beim Abzug der latenten Steuer liegt darin, dass es damit zur Ungleichbehandlung von im Grunde gleichen Fällen kommen kann. Für die Annahme des BGH, dass es irrelevant sei, ob der betreffende Vermögensgegenstand tatsächlich veräußert werden soll oder nicht, könnte auf den ersten Blick zwar spreche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / b) Lösung über Berücksichtigung der wirtschaftlichen Steuerlast als Verbindlichkeit

Im Schrifttum wurde als mögliche Lösung vorgeschlagen, die Steuerlast hier in allen Fallvarianten als Abzugsposten zu berücksichtigen, also unabhängig davon, ob bzw. wann die Steuerverbindlichkeit im Rechtssinne entsteht. Danach könnte auch derjenige, der die Veräußerung kurz vor dem Stichtag vornimmt, die Steuer abziehen bzw. als Verbindlichkeit im Sinne der §§ 1374, 1375 B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / a) Problem: Vergleich mit der Veräußerung vor dem Stichtag

Ein weiteres Problem beim Abzug der latenten Steuer liegt darin, dass es damit zur Ungleichbehandlung von im Grunde gleichen Fällen kommen kann. Für die Annahme des BGH, dass es irrelevant sei, ob der betreffende Vermögensgegenstand tatsächlich veräußert werden soll oder nicht, könnte auf den ersten Blick zwar sprechen, dass die Fälle mit und ohne Veräußerung damit hinsichtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Unzulässige Vermischung von objektiver Wertermittlung und subjektiven Faktoren

Ein weiteres Problem ist, dass der BGH objektive und subjektive Faktoren der Wertermittlung miteinander vermischt, womit letztlich auch das Stichtagsprinzip umgangen wird. Nach einhelliger Meinung ist bei der Wertermittlung auf den vollen, wirklichen Wert bzw. den objektiven Verkehrswert der Vermögensgegenstände abzustellen.[81] Für diesen Wert ist es jedoch irrelevant, ob e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / b) Die Gegenmeinung im Schrifttum

Allerdings gibt es im Erbrecht auch eine Gegenmeinung, welche für eine Gleichbehandlung der familien- und der erbrechtlichen Fälle plädiert und insoweit für die Erstreckung der (neueren) familienrechtlichen Grundsätze auf das Erbrecht, also dafür, dass auch dort ein Abzug der latenten Steuer in allen Fallvarianten erfolgen soll.[110] Die Problematik wird in der erbrechtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 1. Gleiches Bewertungsproblem im Erbrecht

Im Erbrecht stellt sich die Aufgabe der Bewertung von Vermögensgegenständen, wenn es um die Bestimmung des Nachlasswertes geht, der wiederum die Grundlage für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ist. Auch im Erbrecht ist der "volle wirkliche Wert" des Nachlasses zu erfassen,[93] und zwar bezogen auf den Erbfall, § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB. Zu ermitteln ist der objektive We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / IV. Analyse der Konsequenzen der BGH-Rechtsprechung

Ob der BGH mit dem Abzug der latenten Steuern den richtigen Weg eingeschlagen hat, ist umstritten.[34] Zur näheren Analyse des Problems soll zunächst überlegt werden, was es genau bedeutet, wenn man auf den hypothetischen Veräußerungsfall abstellt. 1. Erstreckung auch auf das Anfangsvermögen Der erste Punkt wäre, dass man den Abzug der latenten Steuern beim Zugewinnausgleich n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Das Wahlrecht gem. § 34 EStG

Streitanfällig dürfte bei der Unternehmensbewertung zudem das bereits genannte Wahlrecht zwischen den zwei Methoden der Berechnung der Ertragsteuer gem. § 34 EStG sein, also die Frage, ob man die Fünftel-Methode anwendet oder nicht. Der Ausgleichspflichtige wird im Zweifel die für ihn steuerrechtlich ungünstigere Berechnung zugrunde legen wollen, um auf diese Weise einen hoh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 4. Fazit

Die BGH-Rechtsprechung zum Abzug der latenten Steuer kann daher nicht überzeugen. Vielmehr sollte auf den Abzug einer rein fiktiven latenten Steuer generell verzichtet bzw. der Abzug nur bei einer tatsächlich anfallenden bzw. höchstwahrscheinlich anfallenden Steuer zugelassen werden. Die Vorteile dieser Lösung sollten auf der Hand liegen: Der Wertansatz bliebe in den Fällen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 6. Zwischenergebnis

Als Zwischenergebnis kann somit festgehalten werden, dass der Abzug der latenten Steuerlast mit erheblichem Aufwand (beim Anfangs- wie Endvermögen) verbunden ist,[75] dass dabei auch der Tax Amortisation Benefit einzukalkulieren wäre und dass es folglich viel Streitpotenzial sowie Spielräume für taktische Erwägungen gibt. Überdies käme man zur Vermeidung von Unstimmigkeiten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Aspekt der Vermeidbarkeit der Spekulationssteuer

Erst recht kritisch zu sehen sind die BGH-Thesen in Bezug auf den Abzug einer fiktiven Spekulationssteuer; denn damit wird die Besonderheit übersehen, dass Spekulationssteuern durch Abwarten der gesetzlichen Spekulationsfristen von einem bzw. zehn Jahren (§ 23 EStG) vermieden werden können[91] und regelmäßig auch durch Abwarten mit der Veräußerung vermieden werden. Folglich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / a) Die BGH-Rechtsprechung zur Nachlassbewertung

Die Frage, ob die latente Steuer abgezogen werden kann, betrifft auch im Pflichtteilsrecht vor allem Unternehmen und Grundstücke. Zu Unternehmen gibt es einzelne ältere BGH-Urteile. Ausgangspunkt ist hier zunächst, dass eine Ertragsteuer, die im Fall einer nach dem Erbfall tatsächlich erfolgenden Unternehmensveräußerung anfällt, nicht als Nachlassverbindlichkeit eingeordnet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Die Berücksichtigung des Tax Amortisation Benefit

Ein weiterer Aspekt, auf den der BGH bislang nicht eingegangen ist,[41] betrifft bei der Unternehmensveräußerung die steuerliche Abschreibungsfähigkeit des Kaufpreises für den Unternehmenskäufer, soweit es um eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen geht. Die Aufdeckung der stillen Reserven beim Veräußerer führt zugleich zu erhöhten Anschaffungskosten beim Erwerb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / II. Die Bewertung von Unternehmen

Der Ansatz von Gegenständen im Anfangs- und Endvermögen setzt deren Bewertung voraus. Entscheidend ist der volle, wirkliche Wert bzw. der objektive Verkehrswert.[7] Für die Wertbemessung liefert das BGB indes kaum Vorgaben (vgl. § 1376 BGB). Die Auswahl der richtigen Bewertungsmethode obliegt daher dem Tatrichter,[8] der oft auf ein Sachverständigengutachten angewiesen sein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Steuerrechtliche Grundlagen zur Ertragsteuer

Ertragsteuern sind die Steuern, die bei einer Veräußerung auf den Veräußerungsertrag entfallen. Ausgangspunkt ist § 16 Abs. 1 EStG, welcher unter anderem den Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs der Einkommensteuer unterstellt. Veräußerungsgewinn ist nach § 16 Abs. 2 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den (Buch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Verfahrenswert... / II. Abzustellen ist auf die Zugewinnforderung

Das OLG hat der Beschwerde teilweise stattgegeben und den Verfahrenswert auf 100.000,00 EUR festgesetzt. Ausgehend von den Vorstellungen der Beteiligten ergibt sich eine Wertdifferenz von (500.000,00 EUR – 300.000,00 EUR =) 200.000,00 EUR. Das wiederum hätte zu einem höheren bzw. niedrigeren Zugewinnausgleich i.H.d. Hälfte, also 100.000,00 EUR geführt. Dieser Differenzbetrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Sittenwidrigkeit per se

Sind nach den zuvor gemachten Ausführungen Eheverträge sehr wohl ein geeignetes Instrument um die vermögensrechtlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu steuern, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob es Sinn macht in den Gesellschaftsvertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrags verpflichtet und bei Nichtbestehen eine solchen Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Familienrech... / Einführung

Schnitzler/FF: Vor 25 Jahren im Mai 1997 haben wir im ersten Heft der Zeitschrift Forum Familienrecht ein Interview in Bonn mit dem Rechtsanwalt und Notar Horst Eylmann, dem damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses geführt. An diese Tradition wollen wir gerne anknüpfen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden wir zu gegebener Zeit ein Interview führen, wenn e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Mit Wirkung zum 1.7.2014 wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.6.2014 die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert (sogenannte "Mütterrente"). Bei der Umsetzung der Leistungsverbesserungen wurde nur für Anwartschaftsfälle, in denen am 1.7.2014 noch keine Rente gezahlt wurde, eine Verlängerung der anrechenbare...mehr