Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Abgrenzung zum Zugewinn

Rz. 10 Nicht in den Zugewinnausgleich fallen diejenigen Haushaltsgegenstände, die nach § 1568b BGB verteilt werden. Eine Sonderregelung stellt § 1568b BGB nur für Haushaltsgegenstände in gemeinsamem Eigentum dar. In einem solchen Fall kann der überlassende Ehegatte von dem anderen Ehegatten eine angemessene Ausgleichszahlung nach dem aktuellen Verkehrswert der jeweils überno... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Testament für Patchwork... / 2. Vermeidung der "güterrechtlichen Lösung" durch Ehe- und Erbvertrag mit gegenseitigem Pflichtteilsverzicht

Rz. 54 Gemäß § 1371 Abs. 2 BGB kann der überlebende Ehegatte den Zugewinnausgleich nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383, 1390 BGB geltend machen, für den Fall, dass er nicht Erbe wird und ihm auch kein Vermächtnis zusteht. Der Pflichtteil bestimmt sich dann nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil des Ehegatten. Außerdem kann der länger lebende Ehegatte nach § 1371 ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Bewertung

Rz. 41 Da das Anfangsvermögen nur eine Wertgröße ist, müssen die einzelnen Vermögenspositionen – ggf. auch als Sachgesamtheiten – und die Passiva bewertet werden, um zu einem Vermögenswert zu kommen.[75] Eine solche Bewertung hat für Anfangs- und Endvermögen getrennt zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn derselbe Gegenstand zu beiden Stichtagen im Vermögen vorhanden ist. Rz.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Liquidation und nachwirkende eheliche Solidarität

Rz. 110 Schließlich ist die Aussage, dass der Liquidationswert als Mindestwert anzusetzen ist, d.h. bei niedrigerem Ertragswert die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung gleichwohl den höheren Liquidationswert annimmt, güterrechtlich zu relativieren. Der Liquidationswert ist als der wahre Wert immer dann anzunehmen, wenn das Unternehmen wegen des Zugewinnausgleichs in... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 61 Die Bewertung von Vermögen für die Zwecke des Zugewinnausgleichs ist dann besonders schwierig, wenn es sich um Sachgesamtheiten handelt, denen ein anderer Wert zuzumessen ist, als er sich durch die Addition der Werte der einzelnen Sachen ergeben würde. Die Bewertung von Unternehmen ist in diesem Zusammenhang ein komplexes Thema, das sich zudem – je nach vorherrschende... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 01/2024, Familienrecht

Durch die Wahl des Güterstandes sowie Vornahme bestimmter familienrechtlicher Regelungen können sowohl Pflichtteilsansprüche als auch die Erbschaftssteuerbelastung reduziert werden. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich im Todesfall gem. § 1371 Abs. 1 BGB der gesetzliche Erbteil ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Anfangsvermögen

a) Begriff des Anfangsvermögens Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlic... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Form der Auskunft

a) Verzeichnis Rz. 143 Die Auskunft muss in der Form eines Vermögensverzeichnisses nach § 260 Abs. 1 BGB erstellt sein. Sofern die Übersichtlichkeit gewahrt ist, kann es aus mehreren Teilen/Nachträgen bestehen.[334] Umstritten war, ob das Verzeichnis vom Auskunftspflichtigen persönlich unterzeichnet sein muss.[335] Nach höchstrichterlicher Rspr. und wohl h.M. erfordert das Ve... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Endvermögen

a) Endvermögen Rz. 45 Endvermögen ist nach § 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Wie das Anfangsvermögen ist auch das Endvermögen nur eine Rechengröße. Rz. 46 In Fällen illoyaler Vermögensminderungen werden diese dem Endvermögen wieder hinzugerechnet, so dass sich das Endvermögen ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Bewertung

Rz. 60 Für die Bewertung des Endvermögens kann auf die Ausführungen zum Anfangsvermögen Bezug genommen werden.[108] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Besonderheiten bei Freiberuflerpraxen

Rz. 113 Freiberufliche Praxen werden traditionell stark durch den Inhaber geprägt. Daher hat die Rspr. für deren Bewertung im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Theorie zunächst ein modifiziertes Umsatzverfahren gebilligt. Nach diesem Verfahren, dem die Bewertungskriterien der freiberuflichen Standesorganisationen zugrunde liegen, setzt sich der Wert einer freiberufliche... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Gegenstand der Auskunft

a) Endvermögen Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über den Bestand des Endvermögens. Der Anspruch entsteht grds. nach Beendigung des Güterstandes und wird bereits vorher geschuldet, wenn Antrag auf Scheidung oder auf Eheaufhebung, vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Ausschluss des Zugewinns im Scheidungsfall

Rz. 446 Die Vorteile des Ausschlusses des Zugewinns lediglich im Scheidungsfall liegen darin, dass der Zugewinn im Erbfall erhalten bleibt, insb. also die Erbteilserhöhung um ein Viertel nach § 1371 Abs. 1 BGB eintritt. Damit bleiben die Pflichtteile der Kinder niedriger. Den Ehegatten kommt bei dieser Modifikation im Todesfall die Steuerfreistellung des § 5 ErbStG zugute, d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Anpassung der Bewertungsmethoden an das Doppelverwertungsverbot

Rz. 107 Im Grundsatz ist zunächst bei den dargestellten betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden anzusetzen, um eine zutreffende Unternehmensbewertung zu erhalten. Da auch für § 1376 BGB der wahre, wirkliche Wert anzusetzen ist, muss die Wertberechnungsmethode mit Blick auf den betriebswirtschaftlichen Stand der Entwicklung ausgewählt werden. Damit steht das (modifizierte... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Indexierung

Rz. 43 Um unechte Wertsteigerungen auszugleichen, ist der Kaufkraftschwund aus dem Zugewinnausgleich herauszurechnen. Dazu ist das gesamte Anfangsvermögen mittels des allgemeinen Lebenshaltungskostenindexes des Statistischen Bundesamtes auf die Kaufkraftverhältnisse umzurechnen, die bei Beendigung des Güterstandes vorliegen.[77] Für privilegierten Zuerwerb ist der Kaufkrafts... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Grundsätze der Bewertung von Freiberuflerpraxen

a) Besonderheiten bei Freiberuflerpraxen Rz. 113 Freiberufliche Praxen werden traditionell stark durch den Inhaber geprägt. Daher hat die Rspr. für deren Bewertung im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Theorie zunächst ein modifiziertes Umsatzverfahren gebilligt. Nach diesem Verfahren, dem die Bewertungskriterien der freiberuflichen Standesorganisationen zugrunde liegen, ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Notarkanzlei

Rz. 123 Für die Bewertung einer Notarkanzlei kommt es derzeit auf den reinen Substanzwert an, da ein Goodwill nicht existiert, weil das Notariat aus berufsrechtlichen Gründen nicht veräußert werden kann, sondern die Notare staatlich ernannt werden.[292] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 5. Arztpraxis

Rz. 125 Die früheren Richtlinien der Ärztekammern wurden im Jahr 2008 überarbeitet und als bloße "Hinweise" zur Bewertung von Arztpraxen veröffentlicht, um die fehlende rechtliche Verbindlichkeit auszudrücken.[297] Danach setzt sich der Praxiswert aus dem Substanzwert und dem ideellen Wert zusammen. Bei der Berechnung des ideellen Wertes wurde die reine Umsatzmethode aufgege... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Bewertungsmethoden für Unternehmen

a) Ertragswertverfahren Rz. 72 Die zentrale (betriebswirtschaftliche) Bewertungsmethode ist die Ertragswertmethode. Sie ermittelt den künftigen Ertrag eines Unternehmens. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert des Unternehmens danach richtet, was ein Dritter am Markt für ein Unternehmen zahlen würde. Demnach ist der Ertrag des Unternehmens entscheidend für seinen ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über den Bestand des Endvermögens. Der Anspruch entsteht grds. nach Beendigung des Güterstandes und wird bereits vorher geschuldet, wenn Antrag auf Scheidung oder auf Eheaufhebung, vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt wird, also ein... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) § 1376 BGB

Rz. 62 Mit der Unternehmensbewertung zur Berechnung des Zugewinnausgleichs beschäftigt sich lediglich § 1376 BGB . Nach § 1376 BGB ist für die Berechnung des Anfangsvermögens (Abs. 1) und des Endvermögens (Abs. 2) der Wert zugrunde zu legen, den das bei Eintritt bzw. Beendigung des Güterstandes vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt hat.[109] Lediglich für land- oder forstwi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Verkaufswert

Rz. 99 Veräußerungswert ist derjenige Wert, der bei einer Veräußerung der Gegenstände erzielbar ist. Er liegt um die Handelsspanne unter dem Substanz- oder Wiederbeschaffungswert. Der Veräußerungswert soll nur für solche Gegenstände gelten, die zum Verkauf bestimmt sind oder deren wirtschaftlicher Wert als Folge des Zugewinnausgleichs durch Verkauf realisiert wird.[206] Sofe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes

Rz. 9 Da eine dingliche Beteiligung am Vermögen des anderen Ehegatten nicht eintritt, ist die eigentliche Rechtswirkung der Zugewinngemeinschaft der Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe (§ 1363 Abs. 2 Satz 2 BGB). Auch im Rahmen dieses Zugewinnausgleichs wird der andere Ehegatte nicht dinglich an den Vermögensgütern des Ehepartners beteiligt, sondern er erhält nur eine A... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Liquidationswert

Rz. 95 Als Liquidationswert ist der Veräußerungswert der einzelnen Gegenstände des Unternehmensvermögens abzgl. Schulden, Kosten und Steuern zu bezeichnen. Der Liquidationswert liegt regelmäßig ca. 20 % bis 25 % unter dem Wiederbeschaffungswert.[195] Je nach Verständnis ist der Liquidationswert auch noch niedriger als der Verkaufswert, da er den bei sofortiger Veräußerung er... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 36 Stichtag für die Berechnung des Anfangsvermögens ist der Eintritt des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft (§ 1374 Abs. 1 BGB). Das ist das Datum der Eheschließung oder auch der Abschluss eines Ehevertrages, mit dem Zugewinngemeinschaft vereinbart wird. Die Ehegatten können den Stichtag durch Ehevertrag einvernehmlich festlegen.[66] Für Altehen ist maßgeblicher Stich... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Wertermittlungsanspruch

Rz. 147 Ferner gewährt § 1379 Abs. 1 Satz 3 BGB – neben dem Auskunftsanspruch[355] – einen zusätzlichen Anspruch auf Wertermittlung, der separat geltend gemacht werden muss.[356] Der Auskunftspflichtige muss danach den Wert der Aktiva und Passiva des Endvermögens ermitteln und angeben. Auch die Einschaltung von Hilfspersonen kann verlangt werden, grds. jedoch nicht die Vorla... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Anwaltskanzlei

Rz. 122 Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Empfehlungen zur Bewertung von Anwaltskanzleien herausgegeben.[287] Danach wird der Praxiswert, wie vorstehend geschildert, aus Substanzwert und "Goodwill" nach der Umsatzmethode bemessen. Es sind die Umsätze[288] – einschließlich USt[289] – der letzten drei Kalenderjahre vor dem Stichtag zu betrachten, wobei das letzte Jahr doppelt ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Steuerberaterkanzlei

Rz. 124 Für die Steuerberaterpraxis hat der BGH gebilligt,[293] die Bewertung entsprechend den Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer vorzunehmen. Danach ist der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Jahre heranzuziehen und mit einem Faktor von 0,8–1,4 zu multiplizieren. Der konkrete Unternehmerlohn und latente Ertragsteuern sind in Abzug zu bringen.[294] Die Bundess... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Prognose aus vergangenen Erträgen

Rz. 76 Die Summe künftiger Erträge wird durch eine Prognose auf der Grundlage der vergangenen Erträge (in der Regel auf Basis der letzten drei bis fünf Jahre) ermittelt unter der Annahme, dass die Entwicklung in der Zukunft in gleicher Weise verläuft.[149] Bei dieser Zukunftsprognose sind die Erträge aus der Vergangenheit als Grundlage zu nehmen. Diese sind um einmalige, nic... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Abschreibungsgesellschaften

Rz. 136 Abschreibungsgesellschaften (wie z.B. Bauherrenmodelle oder Flugzeugleasingbeteiligungen) sind in der Regel als KG organisiert und zielen darauf, Verluste zu erwirtschaften, um diese den einzelnen Gesellschaftern zur Reduzierung ihrer individuellen Steuerlast zuzuweisen.[321] Nach Auffassung des BGH sind die dabei entstehenden negativen Kapitalkonten keine Verbindlic... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Gesonderte Bewertung des Goodwills

Rz. 94 In der so geschilderten Berechnung des Substanzwertes ist der Goodwill eines Unternehmens nicht enthalten. Dieser ist zusätzlich gesondert zu bewerten.[194] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Verzeichnis

Rz. 143 Die Auskunft muss in der Form eines Vermögensverzeichnisses nach § 260 Abs. 1 BGB erstellt sein. Sofern die Übersichtlichkeit gewahrt ist, kann es aus mehreren Teilen/Nachträgen bestehen.[334] Umstritten war, ob das Verzeichnis vom Auskunftspflichtigen persönlich unterzeichnet sein muss.[335] Nach höchstrichterlicher Rspr. und wohl h.M. erfordert das Verzeichnis nach... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Geschäftswert (Goodwill)

Rz. 97 Als Goodwill wird der über den Substanzwert hinausgehende Wert eines Unternehmens bezeichnet, den ein Käufer bereit ist zu entrichten. In diesem sog. inneren Wert oder Geschäftswert ist materiell der sog. Übergewinn repräsentiert.[201] Ein Goodwill wird insb. bei inhabergeprägten kleineren Unternehmen und Freiberuflerpraxen in der Gerichtspraxis festgestellt.[202] Er s... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Ausgleichs- und Auseinandersetzungswert

Rz. 112 Zu diesen Fragen der Abstimmung der Bewertung auf die Rechtsgebiete des Familien- oder Erbrechts ist im Jahre 2016 der Standard IDW S 13[250] erlassen worden, der sich mit der Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht befasst. Der Standard IDW S 13 hängt an die Unternehmensbewertung einen zweiten Schritt an, um einen Ausgleichs- oder Auseinandersetzungswert zu ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Modifiziertes Ertragswertverfahren

Rz. 120 Inzwischen hat sich der BGH ausführlicher mit der Bewertung von Freiberuflerpraxen befasst. Der BGH hat sowohl die reine Umsatz- als auch die reine Ertragswertmethode für die Bewertung einer Freiberuflerpraxis verworfen und erachtet "das modifizierte Ertragswertverfahren für die Bewertung freiberuflicher Praxen im Zugewinnausgleich" als "generell vorzugswürdig".[282]... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Markt

Rz. 83 Neben der Berechnung des Ertragswertes ist immer auch zu überprüfen, ob es für das Unternehmen einen Markt gibt; nur dann ist der Ansatz des Ertragswertes als Wert für das fortgeführte Unternehmen möglich.[173] Dies hat der BGH für die Versicherungsagentur eines Handelsvertreters abgelehnt.[174] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Vermögenstrennung

Rz. 3 Entgegen dem Wortlaut "Zugewinngemeinschaft" bleibt das Vermögen der Ehegatten – auch das während der Ehe erworbene – getrennt (§ 1363 Abs. 2 Satz 1 BGB). Es findet also keine dingliche Beteiligung am Vermögen des jeweils anderen Ehegatten statt. Vielmehr beschränkt sich die Auswirkung des gesetzlichen Güterstandes auf den Ausgleich von Zugewinn bei Beendigung des Güte... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Wirklicher Wert

Rz. 68 Da das Anfangsvermögen nur eine Wertgröße ist, müssen die einzelnen Vermögenspositionen – ggf. auch als Sachgesamtheiten – und die Passiva bewertet werden, um zu einem Vermögenswert zu kommen. Eine solche Bewertung hat für das Anfangs- und das Endvermögen getrennt zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn derselbe Gegenstand zu beiden Stichtagen im Vermögen vorhanden ist.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 152 Die Rspr. hat in verschiedenen Sachverhaltskonstellationen Zuwendungen unter Ehegatten nicht als Schenkung eingeordnet, sondern als sog. unbenannte (oder ehebezogene) Zuwendungen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Ehegatten subjektiv nicht über die Unentgeltlichkeit einig sind, sondern die Zuwendung "um der Ehe willen" erfolgt, d.h. als Beitrag zur Verwirklich... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Zulässigkeit einer Güterstandsklausel

Rz. 1178 Die rechtliche Zulässigkeit von Güterstandsklauseln in Gesellschaftsverträgen ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Im älteren Schrifttum ist man stets davon ausgegangen, dass Güterstandsklauseln im Interesse der Gesellschaft notwendig und daher auch rechtlich zulässig sind.[1555] Im neueren Schrifttum finden sich zunehmend auch kritische Stellungna... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)

Rz. 90 Das DCF-Verfahren bestimmt den Unternehmenswert durch Diskontierung von Cash-Flow, d.h. es wird anstelle des Ertragsüberschusses auf die zukünftigen Einnahmeüberschüsse abgestellt, die auf den Barwert abzuzinsen sind. Zu bewerten ist der Free Cash-Flow, d.h. die entnehmbaren Überschüsse. Diese Methode, welche nicht zuletzt auf dem Einfluss des Shareholder-Value-Ansatze... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Anfangsvermögen

Rz. 140 § 1379 BGB gewährt – seit seiner Neufassung im Jahre 2009 – ausdrücklich auch einen Auskunftsanspruch bzgl. des Anfangsvermögens. Dies ist insb. bei negativem Anfangsvermögen wichtig, um die Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB entkräften zu können. Rz. 141 Ansonsten gewährt § 1377 Abs. 2 BGB einen einklagbaren und vollstreckbaren Anspruch[330] auf Mitwirkung an einem geme... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Wertangaben

Rz. 144 Der reine Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB beinhaltet noch nicht eine Verpflichtung zur Ermittlung des Wertes der in das Vermögensverzeichnis aufzunehmenden Vermögensgegenstände. Dies kann vielmehr nur zusätzlich nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt werden. Der auskunftspflichtige Ehegatte hat jedoch die zu seinem Endvermögen gehörenden Gegenstände n... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / h) Die Bewertung von KMU

Rz. 101 IDW und Bundessteuerberaterkammer haben sich der Bewertung von sog. KMU angenommen und hierzu umfangreiche Hinweise veröffentlicht.[211] Bei der Bewertung von KMU ergeben sich folgende Problempunkte:[212] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 158 Ggü. dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag, mit dem der BGH seit Beginn der 80er-Jahre arbeitete, stellt der BGH inzwischen wieder die bereits in den 50er-Jahren bemühte[387] Rechtsfigur der Ehegatteninnengesellschaft in den Vordergrund. [388] Ansprüche aus der Ehegatteninnengesellschaft kommen in Betracht, soweit die Ehegatten durch beiderseitige Leistungen (z.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Indizien

Rz. 164 Indizien für das Vorliegen von Vermögensbildung i.S.e. Ehegatteninnengesellschaft in Abgrenzung vom "Geben um der Ehe willen" können in Folgendem liegen:[408] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Unentgeltliche Zuwendung

Rz. 47 Als Zuwendung ist bereits das Verpflichtungsgeschäft mit dem Versprechen einer Leistung anzusehen. Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn der Verminderung des Vermögens des Zuwendenden keine Gegenleistung gegenübersteht.[83] Hierbei handelt es sich v.a. um Schenkungen, Ausstattungen, vorweggenommene Erbfolgen, Spenden und Stiftungen.[84] Umstritten ist, ob Abfindungsaussch... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Korrekturkriterien

Rz. 121 Eine Korrektur des so gefundenen Ergebnisses kann aufgrund des Bewertungsziels, einen familien-/erbrechtlichen Ausgleichs- und Auseinandersetzungswert zu finden,[286] erforderlich sein, insb. wenn der Unternehmer-Ehegatte durch Mitarbeit in der Praxis seinen Lebensunterhalt und den des geschiedenen Ehegatten bestreitet. Es kann auch eine Rolle spielen, welche steuerl... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Ertragswertverfahren

Rz. 72 Die zentrale (betriebswirtschaftliche) Bewertungsmethode ist die Ertragswertmethode. Sie ermittelt den künftigen Ertrag eines Unternehmens. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert des Unternehmens danach richtet, was ein Dritter am Markt für ein Unternehmen zahlen würde. Demnach ist der Ertrag des Unternehmens entscheidend für seinen Wert. Die höchstrichter... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 71 Entgegen einer Ansicht in der Literatur, welche die betriebswirtschaftlich anerkannte Bewertungsmethode als zwingend auch für die Unternehmensbewertung im Zugewinn ansieht,[125] legt sich die Rspr. nicht auf eine bestimmte Bewertungsmethode fest: Es sei Aufgabe des sachverständig beratenen Tatrichters, die im Einzelfall zutreffende Bewertungsmethode auszuwählen und an... mehr