Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Pflichtteilsverzicht

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Rz. 112 Seit 1.5.2013 ist die Palette der Güterstände mit dem gemischt deutsch-französischen Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft angereichert. Grundlage der Neuregelung ist das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 4.2.2010 und dem dazu ergangenen Gesetz vom 15.3.2012.[72] Damit haben deutsch-französische Ehepaare bzw. einge...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Grundsatz

Rz. 44 Nur eine auch objektive Beeinträchtigung des Vertragserben ist entscheidend. Als gleichsam ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt der Anspruch nach § 2287 BGB voraus, dass die berechtigten Erberwartungen des Vertragserben objektiv beeinträchtigt werden.[75] Ein Anspruch aus § 2287 BGB scheidet daher aus, wenn die Schenkung des gebundenen Erblassers nicht zu einer ec...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Fall

Rz. 124 Erblasser E ist am 16.2.1988 gestorben. Er war zweimal verheiratet und hinterlässt den Sohn S aus erster Ehe und die Witwe W, mit der er in zweiter Ehe seit 29.12.1966 verheiratet war. In dieser Ehe bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aufgrund Erbvertrags des E mit seiner ersten Ehefrau vom 27.12.1965 wurde der Sohn S Alleinerbe des E. Der Erb...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / aa) Güterrechtliche und unterhaltsrechtliche Folgen

Rz. 29 Der Erbverzicht umfasst nicht automatisch den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehepartners (siehe Rdn 98 ff.). Aus diesem Grund sollte auf jeden Fall ein Ehevertrag geschlossen werden, der den Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs beinhaltet oder die Gütertrennung vorsieht. Schließt der Ehegatte einen Erbverzichtsvertrag, wird aber gleichwohl Erbe oder Vermächtnisn...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Einsichtsrecht in Grundbuch und Grundakten im Zusammenhang mit Zugewinnausgleichsrecht

Rz. 65 Auf der Grundlage von § 12 GBO, § 46 GBV hat das LG Stuttgart[69] entschieden, dass nach Ehescheidung einem Ehegatten zum Zwecke der Berechnung des Zugewinnausgleichs eine Abschrift von einem in den Grundakten befindlichen Kaufvertrag erteilt werden muss. Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte stehen dem Einsichtsrecht nicht entgegen. § 1 Abs. 2 BDSG bestimmt, dass ander...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Einsicht in die Grundakten

Rz. 73 Ergänzt wird § 12 GBO durch §§ 43–46 der Grundbuchverfügung. § 46 GBV lautet: Zitat (1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die in § 12 Absatz 1 S. 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt. (2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht von Grundakten entsprechend anzuwenden. (...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Problembeschreibung

Rz. 111 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[109] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick auf nicht unbedeutende...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Grundsatz der freien Güterrechtswahl

Rz. 525 Nach den vom BGH im Urt. v. 11.2.2004[627] entwickelten Grundsätzen besteht keine Beschränkung der Ehevertragsfreiheit bei der Güterrechtswahl. Allerdings darf der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen nicht durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden.[628] Insofern unterliegen auch güterrechtliche Vereinbarungen, vor allem die Vereinbarung der Gü...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / V. Checkliste: Herausgabeklage nach § 2287 BGB

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 1. Kollisionen mit dem Zugewinnausgleich

Beim Trennungsunterhalt bestehen im Trennungsjahr entscheidende Besonderheiten. Zunächst laufen im Regelfall bis zur Zustellung des Scheidungsantrags noch die großen beiden Ausgleichssysteme im Rahmen der Scheidungsfolgen in Bezug auf das Vermögen (§ 3 Abs. 1 VersAusglG Ehezeit für den Versorgungsausgleich; § 1384 BGB für den Zugewinn). Dies drängt tendenziell den Gläubiger ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fj) Zugewinnausgleich

Rn. 523 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Nicht Veräußerungspreis ist ferner eine Zahlung, die zur Tilgung einer Zugewinnausgleichsforderung erfolgt (BFH v 21.03.2002, IV R 1/01, BStBl II 2002, 519).mehr

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FF 06/2023, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Zu Recht hat das Amtsgericht die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs des Antragstellers wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1381 BGB ausgeschlossen. Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird vollumfänglich Bezug genommen. Ergänzend wird im Hinblick auf die Beschwerdebegründung ausgeführt: [2] 1. Soweit die Beschwerde ausführt, Fehlverhalte...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / I. Einleitung

Seit vielen Jahren wird über die unterschiedliche Ausgestaltung des Rechtsmittelzugs in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einerseits und in Familiensachen[1] andererseits kontrovers diskutiert. Bekanntlich war bereits vor dem Inkrafttreten des FamFG, d.h. zu dem bis August 2009 geltenden Verfahrensrecht, die Anwendung der Regelung des § 544 ZPO zur Nichtzulassungsbeschwerde ...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ausschöpfung der sekundären Altersvorsorge: Ist das eine gute Idee?

Die wohl wirkmächtigste Maßnahme zur Senkung des eigenen Einkommens ist die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sekundären Altersvorsorge. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung sind 4 % des Bruttogesamteinkommens beim Kindes- und Ehegattenunterhalt möglich.[128] Dieser Bezugspunkt ist allerdings umstritten. Beim sog. Bruttoerwerbseinkommen wären nu...mehr

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FF 06/2023, Ausschluss des ... / Leitsatz

1. Auch ein Fehlverhalten im persönlichen Bereich, das sich wirtschaftlich nicht ausgewirkt hat, fällt unter den Anwendungsbereich des § 1381 BGB und kann zum Ausschluss des Zugewinnausgleichs wegen grober Unbilligkeit führen. 2. Der brutale und grausame sexuelle Missbrauch eines gemeinsamen Kindes ist ein extrem schweres, ehezerstörendes Fehlverhalten, das zum Ausschluss des...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.7 Zuwendung und Zugewinnausgleich

Vorrang des Güterrechts Geht der Anspruch auf Rückgewähr ehebedingter Zuwendungen, bei schutzwürdigem Interesse am übertragenen Gegenstand, ausnahmsweise auf Rückübertragung gegen Geldausgleich, ist die Rechtslage durch den BGH geklärt worden: Der Anspruch ist bereits mit endgültiger Trennung entstanden und im Zugewinnausgleich als Aktiv- bzw. Passivposten im Endvermögen der ...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.3 Berücksichtigung im Zugewinnausgleich

Umstrittene Rechtsfrage Mit seiner neuen Rechtsprechung zur rechtlichen Einordnung der Zuwendung als Schenkung hat sich der BGH auch mit den Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich beschäftigt. Dazu heißt es lapidar: "Ist demgemäß nicht nur die Schenkung selbst, sondern auch der Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern sowohl im End- als auch im Anfangsvermögen des Schwieger...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Ehescheidung unvermeidlich, wird – wenn nicht etwas anderes vereinbart war – der Zugewinnausgleich durchgeführt. Diese besondere Form der Vermögensauseinandersetzung kann vor allem dann "spannend" sein, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform des Güterrechts hat viele Neuerungen mit sich gebracht. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnausgleich – Anspruchsvoraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Ist die Ehescheidung unvermeidlich, wird – wenn nicht etwas anderes vereinbart war – der Zugewinnausgleich durchgeführt. Diese besondere Form der Vermögensauseinandersetzung kann vor allem dann "spannend" sein, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform des Güterrechts hat viele Neuerungen mit sich gebracht. Gesetze, Vo...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8 Verzinsung

Ab Fälligkeit Die Zugewinnausgleichsforderung ist unter bestimmten Voraussetzungen ab Fälligkeit zu verzinsen. Der Ausgleichsanspruch entsteht mit Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und ist damit sofort fällig, § 271 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass die Ausgleichsforderung mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss bzw. bei vorzeitigem Zugewinnausgleich mit Rechts...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Reform des Güterrechts

Zahlreiche Neuerungen Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts [1] in Kraft. Es brachte im Zugewinnausgleichsrecht einige neue Regelungen, die den Ausgleich "gerechter" machen sollen. Das bisherige Grundkonzept des Zugewinnausgleichs blieb dabei aufrechterhalten, da es sich auch in der Praxis bewährt hat. Wichtig Das hat sich beim...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7 Anrechnung von Vorausempfängen

Ausgleich bestimmter Zuwendungen Im Zuge der Auseinandersetzung der Ehegatten über den Zugewinnausgleich spielen häufig auch Zuwendungen der Ehegatten während des Zusammenlebens untereinander eine Rolle. Ob und wie diese gegebenenfalls im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, bestimmt § 1380 BGB . Abs. 1 Satz 1 lautet: Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angere...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 1 Gleiche Teilhabe am Gewinn

Gegenüberstellung der Vermögen Scheiden tut weh – auch weil sich die Ehegatten in der Regel hinsichtlich ihres Vermögens auseinandersetzen müssen: Im Fall der Ehescheidung ist auf Antrag eines Ehegatten der Zugewinn real auszugleichen.[1] Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen der Eheleute gegenübergestellt. Derjenige Ehegatte, dessen Endvermögen (= Vermögen am Ende ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4 Ausschluss des nur scheinbaren Zugewinns

3.4.1 Inflationsbedingter Mehrwert Wertsteigerung ist auszugleichen Ist der Wert des Grundbesitzes zum Endvermögensstichtag größer als zu Beginn des Güterstands, stellt der Mehrwert einen Zugewinn dar. Auszugleichen ist aber lediglich die reale Wertsteigerung. Der nur inflationsbedingte Mehrwert bleibt unberücksichtigt, weil es sich insoweit um einen scheinbaren (unechten) Zug...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5 Bewertung des Vermögens

5.1 Ermittlung des Grundstückswerts Hypothetischer Veräußerungserlös Die Bewertung des Grundbesitzes richtet sich grundsätzlich nach dessen Verkehrswert. Gemeint ist damit der Veräußerungserlös, der realistischerweise bei Ausnutzung aller Möglichkeiten auf dem Grundstücksmarkt erzielt werden kann. Jedoch kommen für die Wertermittlung je nach Art des Grundbesitzes verschiedene ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6 Höhe der Ausgleichsforderung

6.1 Grundsatz Kappungsgrenze Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist.[1] Der ausgleichsverpflichtete Ehegatte muss sich also nicht verschulden, um den Zugewinnausgleichsbetrag aufzubringen.[2] Wird auch negatives Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt, kann – ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3 Anfangsvermögen

3.1 Was zählt zum Anfangsvermögen? Was gehört zum Anfangsvermögen? Das Anfangsvermögen umfasst alle dem Ehegatten am Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, also auch alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstands bereits entstanden sind. Hierzu zählen auch geschützte Anwartschaften und vergleichbar...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4 Endvermögen

4.1 Was zählt dazu? Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteig...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4.2 Welcher Index?

Probleme mit neuem Verbraucherindex Diese "Hochrechnung" ist allerdings nur möglich, wenn der Lebenshaltungskostenindex die Werte sowohl für den Anfangsstichtag als auch für den Endstichtag bereithält. Leider steht seit dem 1.1.2003 nur noch der einheitliche Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) zur Verfügung, der ab dem Jahr 1991 ermittelt wird. Der Verbraucherpreisind...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.4 Hinzuzurechnende Beträge

Illoyale Vermögensminderung Mancher Ehegatte ist zum "Stichtag" erstaunlich unvermögend: Vor Kurzem noch vorhandene Vermögenswerte sind plötzlich verschwunden. Solche Vermögensminderungen können, wenn sie "illoyal" sind, nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen zugerechnet werden. Doch was tun, wenn lediglich der Verdacht besteht und konkrete Beweise fehlen? Praxis-Tipp Berücksi...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.3 Zuwendungen unter den Ehegatten

Vorgriff auf das Erbrecht § 1374 Abs. 2 BGB rechnet die Vermögenswerte dem Anfangsvermögen zu, die während der Ehe durch Schenkung oder von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder als Ausstattung erlangt worden sind, und entzieht sie damit der rechnerischen Teilhabe des anderen Ehegatten. Der Wortlaut des Gesetzes macht dabei keinen Unterschied, von wem die...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.6 Gemischte Schenkung

Abgrenzung schwierig Gestattet ein Grundstückseigentümer jemandem auf seinem Grundstück ein Wohngebäude zu errichten und verspricht formlos, ihm Wohnungseigentum an dem fertiggestellten Gebäude zu übertragen, kann die Erfüllung dieses Versprechens eine gemischte Schenkung sein, bei der nur der Miteigentumsanteil an dem Grundstück unentgeltlich zugewendet wird. In einem solche...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.2 Grundstücksbelastungen

Grundstücksrechte Die Bewertung von Grundstücksrechten kann mitunter Schwierigkeiten bereiten, die hier nicht im Einzelnen dargelegt werden können. Von großer praktischer Bedeutung ist die Bewertung eines Wohnungsrechts oder eines Nießbrauchs. Sie wird dadurch erschwert, weil sich insoweit die höchstrichterliche Rechtsprechung mehrfach geändert hat. Wohnrecht und Nießbrauch Der ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4.1 Inflationsbedingter Mehrwert

Wertsteigerung ist auszugleichen Ist der Wert des Grundbesitzes zum Endvermögensstichtag größer als zu Beginn des Güterstands, stellt der Mehrwert einen Zugewinn dar. Auszugleichen ist aber lediglich die reale Wertsteigerung. Der nur inflationsbedingte Mehrwert bleibt unberücksichtigt, weil es sich insoweit um einen scheinbaren (unechten) Zugewinn handelt.[1] Denn der Bewertu...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.2 Zuwendungen durch Verwandte

Hilfe beim Hausbau Im Rahmen des Zugewinnausgleichs geht es häufig um die Frage, in welcher Weise Zuwendungen Dritter im jeweiligen Anfangsvermögen der Ehegatten zu berücksichtigen sind.[1] Meist geht es um die finanzielle Unterstützung durch die (Schwieger-)Eltern beim Erwerb von Immobilien. Hinweis Indizien für Privilegierung Immer wieder bereiten die Fälle Abgrenzungsschwieri...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.2 Berücksichtigung von Schulden

Gesamtschulden Werden Verbindlichkeiten für rein familiäre Zwecke aufgenommen, etwa zur Finanzierung eines Eigenheims, können sie gleichwohl beim Anfangs- und Endvermögen beiden Ehegatten anteilig zugerechnet werden. Dem steht nicht entgegen, dass für diese Verbindlichkeiten im Außenverhältnis nur ein Ehegatte haftet. Meist haften jedoch beide Ehegatten gegenüber der Bank, wä...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.1 Was zählt dazu?

Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteigentumsanteils an. W...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.1 Ermittlung des Grundstückswerts

Hypothetischer Veräußerungserlös Die Bewertung des Grundbesitzes richtet sich grundsätzlich nach dessen Verkehrswert. Gemeint ist damit der Veräußerungserlös, der realistischerweise bei Ausnutzung aller Möglichkeiten auf dem Grundstücksmarkt erzielt werden kann. Jedoch kommen für die Wertermittlung je nach Art des Grundbesitzes verschiedene Berechnungsverfahren in Betracht.[1...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.4 Unternehmenswert

Die Bewertung von Unternehmen, Gewerbebetrieben und Praxen freiberuflich Tätiger ist seit jeher umstritten und auch für Fachleute schwierig zu erfassen. Im Güterrecht schreibt das Gesetz in § 1376 Abs. 4 BGB lediglich bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben für die Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens die sog. Ertragswertmethode vor. Ansonsten verlangt...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.1 Was zählt zum Anfangsvermögen?

Was gehört zum Anfangsvermögen? Das Anfangsvermögen umfasst alle dem Ehegatten am Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, also auch alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstands bereits entstanden sind. Hierzu zählen auch geschützte Anwartschaften und vergleichbare Rechtsstellungen, die einen Ansp...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.2 Unlautere Vermögensdispositionen

Vermögensminderung droht Diese Regelung schützt allerdings illoyale Vermögensminderungen i. S. d. § 1375 Abs. 2 BGB wie auch jede Vermögensreduzierung, die bis zur Beendigung des Güterstands (Rechtskraft der Scheidung) eintritt. Für die Berechnung des Zugewinns kam es nach altem Recht auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Aus...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.3 Grundstücksübertragung mit Rückfallklausel

Vorsichtige Eltern Eltern übertragen oftmals ihr Hausgrundstück unentgeltlich an ihr Kind, wollen dabei aber auch sicherstellen, dass die Immobilie nicht "in fremde Hände" fällt. So kann im notariellen Vertrag bestimmt werden, dass das Kind das Hausgrundstück nicht verkaufen darf, ansonsten fällt die Immobilie wieder in das Eigentum der Eltern zurück. Statt eines automatische...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.3 Negatives Endvermögen

Neuregelung Wenn ein negatives Anfangsvermögen berücksichtigt wird, muss zur Vermeidung eines Ungleichgewichts auch ein negatives Endvermögen berücksichtigt werden. Es handelt sich dabei um eine Folgeänderung zur Einführung des negativen Anfangsvermögens. Daher bestimmt § 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F.: "Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen." Hi...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.3 Unverschuldete Vermögensminderung

Schutz bei Unbilligkeit Auch der redliche Ehegatte, dessen Vermögen sich in unverschuldeter Weise verringert hat (Beispiel: Rückgang der Aktienkurse), schuldet den uneingeschränkten Ausgleich.[1] Eine einschränkende Auslegung des § 1384 BGB dahin, dass bei einem vom Ausgleichspflichtigen nicht zu verantwortenden Vermögensverlust die Begrenzung des § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB an ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.1 Grundsatz

Kappungsgrenze Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist.[1] Der ausgleichsverpflichtete Ehegatte muss sich also nicht verschulden, um den Zugewinnausgleichsbetrag aufzubringen.[2] Wird auch negatives Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt, kann – anders als na...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.2.1 Zugewinngemeinschaft

Ausgleich des Zugewinns Im Fall der Beendigung des Güterstands ist grundsätzlich der Zugewinn auszugleichen. Die Form des Ausgleichs hängt zunächst davon ab, aus welchem Grund die Zugewinngemeinschaft endete. Es ist zu unterscheiden zwischen der Beendigung durch den Tod eines Ehegatten[1] und der Beendigung auf andere Art und Weise[2], insbesondere Scheidung. Stirbt ein Ehega...mehr