Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4.1 Inflationsbedingter Mehrwert

Wertsteigerung ist auszugleichen Ist der Wert des Grundbesitzes zum Endvermögensstichtag größer als zu Beginn des Güterstands, stellt der Mehrwert einen Zugewinn dar. Auszugleichen ist aber lediglich die reale Wertsteigerung. Der nur inflationsbedingte Mehrwert bleibt unberücksichtigt, weil es sich insoweit um einen scheinbaren (unechten) Zugewinn handelt.[1] Denn der Bewertu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.4 Hinzuzurechnende Beträge

Illoyale Vermögensminderung Mancher Ehegatte ist zum "Stichtag" erstaunlich unvermögend: Vor Kurzem noch vorhandene Vermögenswerte sind plötzlich verschwunden. Solche Vermögensminderungen können, wenn sie "illoyal" sind, nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen zugerechnet werden. Doch was tun, wenn lediglich der Verdacht besteht und konkrete Beweise fehlen? Praxis-Tipp Berücksi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.7 Sicherungsmaßnahmen

Zweck der Regelung Grundsätzlich kann das Scheidungsverfahren erst 1 Jahr nach der Trennung der Parteien in die Wege geleitet werden. Stichtag für die Berechnung ist die Zustellung des Scheidungsantrags.[1] Achtung Vermeidung von Vermögenskorrekturen durch Eilmaßnahmen Der Schutzzweck der Jahresfrist (Überlegungszeit für die Eheleute) wird vielfach von Ehepartnern dazu missbrau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.6 Gemischte Schenkung

Abgrenzung schwierig Gestattet ein Grundstückseigentümer jemandem auf seinem Grundstück ein Wohngebäude zu errichten und verspricht formlos, ihm Wohnungseigentum an dem fertiggestellten Gebäude zu übertragen, kann die Erfüllung dieses Versprechens eine gemischte Schenkung sein, bei der nur der Miteigentumsanteil an dem Grundstück unentgeltlich zugewendet wird. In einem solche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.6 Verjährung

Gleichlauf mit Zahlungsanspruch Die Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche beginnt gleichzeitig mit der Verjährung des Zahlungsanspruchs auf Zugewinnausgleich, zu dessen Berechnung sie dienen sollen. Der BGH [1] hat klargestellt, dass Auskunftsansprüche nach § 1379 BGB als Hilfsansprüche keiner selbstständigen Verjährung unterliegen, sondern entsprechend dem Zugewin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.2 Grundstücksbelastungen

Grundstücksrechte Die Bewertung von Grundstücksrechten kann mitunter Schwierigkeiten bereiten, die hier nicht im Einzelnen dargelegt werden können. Von großer praktischer Bedeutung ist die Bewertung eines Wohnungsrechts oder eines Nießbrauchs. Sie wird dadurch erschwert, weil sich insoweit die höchstrichterliche Rechtsprechung mehrfach geändert hat. Wohnrecht und Nießbrauch Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.2 Zuwendungen durch Verwandte

Hilfe beim Hausbau Im Rahmen des Zugewinnausgleichs geht es häufig um die Frage, in welcher Weise Zuwendungen Dritter im jeweiligen Anfangsvermögen der Ehegatten zu berücksichtigen sind.[1] Meist geht es um die finanzielle Unterstützung durch die (Schwieger-)Eltern beim Erwerb von Immobilien. Hinweis Indizien für Privilegierung Immer wieder bereiten die Fälle Abgrenzungsschwieri...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Ausschluss wegen grober Unbilligkeit

Ausnahmefall Im Rahmen des Zugewinnausgleichs kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre.[1] Die Voraussetzungen hierfür sind grundsätzlich nur in Ausnahmefällen gegeben. Denn die Gewährung des Ausgleichsanspruchs muss dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Wei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.2 Berücksichtigung von Schulden

Gesamtschulden Werden Verbindlichkeiten für rein familiäre Zwecke aufgenommen, etwa zur Finanzierung eines Eigenheims, können sie gleichwohl beim Anfangs- und Endvermögen beiden Ehegatten anteilig zugerechnet werden. Dem steht nicht entgegen, dass für diese Verbindlichkeiten im Außenverhältnis nur ein Ehegatte haftet. Meist haften jedoch beide Ehegatten gegenüber der Bank, wä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8 Vorzeitiger Ausgleich des Zugewinns

8.1 Schutz vor illoyalem Verhalten § 1385 BGB nennt abschließend 4 Fälle, in denen vorzeitiger Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangt werden kann: bei einer Trennungszeit von mindestens 3 Jahren (Nr. 1)[1] sowie bei drohendem Schaden infolge bestimmter illoyaler Verhaltensweisen des anderen Ehegatten.[2] Dabei sind vor allem die Vo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 1 Aufrechnung

Ausnahmefall Die Aufrechnung gegen einen bestehenden Zugewinnausgleichsanspruch ist nur eingeschränkt möglich. Hat ein Beteiligter den vom anderen Beteiligten geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruch anerkannt, so ist es ihm verwehrt, die Aufrechnung mit Forderungen zu erklären, die in die Zugewinnausgleichsbilanz eingeflossen sind. Er kann nur mit solchen Forderungen auf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Überblick Ergibt sich "rein rechnerisch" eine Zugewinnausgleichsforderung, bestehen immer noch Möglichkeiten, durch Aufrechnung oder aus Billigkeitsgründen Zahlungen ganz oder teilweise zu vermeiden oder jedenfalls eine Stundung zu erreichen. Auch sind die Einwände der Verjährung oder der Verwirkung zu erwägen. Wurden in Benachteiligungsabsicht Zuwendungen an einen Dritten g...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7 Vollstreckung

7.1 Zwangsmittel Unvertretbare Handlung Die Auskunftserteilung stellt eine sog. unvertretbare Handlung dar, weil es auf die speziellen Kenntnisse des Schuldners ankommt. Daher wird die Vollstreckung zur Durchsetzung der Verpflichtung nach § 888 ZPO vorgenommen: Im Fall der Nichterfüllung der Pflicht kann der Gläubiger die Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder -haft) be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.1 Was zählt dazu?

Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteigentumsanteils an. W...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.3 Auskunftsverweigerung

Welche Auskunftspflicht? Nach § 1386 i. V. m. § 1385 Nr. 4 BGB kann jeder Ehegatte die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wenn der andere Ehegatte ohne ausreichenden Grund und beharrlich Auskunft über den Bestand seines Vermögens verweigert. Doch welche Auskunftspflicht muss hierfür verletzt worden sein? Unterschiedliche Ansprüche Aus der eherechtlichen Ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.3 Verzicht auf Einrede

Zeitgewinn Im Fall längerer Verhandlungen über eine einvernehmliche Regelung des Zugewinnausgleichs kann die Verjährung der Ausgleichsforderung drohen. Um zeitlichen Druck zu vermeiden, bietet sich ein – zeitlich befristeter – Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung an: Der ausgleichspflichtige Ehegatte sichert rechtlich verbindlich zu, bis zu einem bestimmten Ze...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.1 Vorlage eines Vermögensverzeichnisses

Formerfordernisse Zur ordnungsgemäßen Auskunftserteilung gehört in der Regel die Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses.[1] Es muss die Aktiva und Passiva so übersichtlich enthalten, dass der Berechtigte eine ausreichende Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs erhält.[2] Eigenhändigkeit des Schuldners ist nicht geboten: Eine Auskunft nach § 260 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 1 Neues Recht

Altes Recht Bis zur Novellierung des Güterrechts zum 1.9.2009 regelte § 1379 BGB nur den Anspruch auf Auskunft über das Endvermögen. Ein Recht auf Auskunft über illoyale Vermögensminderungen ergab sich lediglich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben aus § 242 BGB.[1] Die Auskunftspflichten wurden nun insoweit kodifiziert und insgesamt ausgeweitet. Neuregelung § 1379 BGB n. F...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3 Stundung

Interessenabwägung Die sofortige Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung kann zu erheblichen Liquiditätsproblemen bei dem Pflichtigen führen. Daher sieht § 1382 BGB unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Stundung vor. Das Familiengericht stundet auf Antrag eine unstreitige Ausgleichsforderung, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interes...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.1 Bedeutsame Zäsur

Grundlage der Berechnung Der Trennungszeitpunkt spielt in Ehe- und Güterrechtssachen eine erhebliche Rolle.[1] Denn im Hinblick auf die Beweislastumkehr wird der Vermögensstatus zum Trennungszeitpunkt immer wichtiger. Dementsprechend oft kommt es zum Streit hierüber. Das Problem dabei: Der Trennungszeitpunkt muss taggenau angegeben werden. Dabei ist die Trennung ein schleiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.1 Ermittlung des Grundstückswerts

Hypothetischer Veräußerungserlös Die Bewertung des Grundbesitzes richtet sich grundsätzlich nach dessen Verkehrswert. Gemeint ist damit der Veräußerungserlös, der realistischerweise bei Ausnutzung aller Möglichkeiten auf dem Grundstücksmarkt erzielt werden kann. Jedoch kommen für die Wertermittlung je nach Art des Grundbesitzes verschiedene Berechnungsverfahren in Betracht.[1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.4 Unternehmenswert

Die Bewertung von Unternehmen, Gewerbebetrieben und Praxen freiberuflich Tätiger ist seit jeher umstritten und auch für Fachleute schwierig zu erfassen. Im Güterrecht schreibt das Gesetz in § 1376 Abs. 4 BGB lediglich bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben für die Berechnung des Anfangsvermögens und des Endvermögens die sog. Ertragswertmethode vor. Ansonsten verlangt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.1 Was zählt zum Anfangsvermögen?

Was gehört zum Anfangsvermögen? Das Anfangsvermögen umfasst alle dem Ehegatten am Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, also auch alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstands bereits entstanden sind. Hierzu zählen auch geschützte Anwartschaften und vergleichbare Rechtsstellungen, die einen Ansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.2 Unlautere Vermögensdispositionen

Vermögensminderung droht Diese Regelung schützt allerdings illoyale Vermögensminderungen i. S. d. § 1375 Abs. 2 BGB wie auch jede Vermögensreduzierung, die bis zur Beendigung des Güterstands (Rechtskraft der Scheidung) eintritt. Für die Berechnung des Zugewinns kam es nach altem Recht auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Aus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Übergangsrecht

Die Vorschriften der §§ 1378 Abs. 2, 1384 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung sind nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden worden ist. In solchen Fällen kommt es für den Bestand der Ausgleichsforderung nicht – wie nach der gesetzlichen Neuregelung – auf den Vermögensstatus des Ausgleichspflichtigen zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.3 Vereinbarungen zum Trennungszeitpunkt

Abgrenzung Der für die Frage der Begründetheit des Scheidungsantrags aufgrund der gesetzlichen Vermutung des § 1566 BGB maßgebliche Trennungszeitpunkt ist als Realdatum einer vertraglichen Disposition der Eheleute entzogen. Auch die steuerrechtlichen Rechtsfolgen eines Getrenntlebens – wie etwa die Zusammenveranlagung gemäß § 26 EStG – können die Eheleute nicht durch Vereinba...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.5 Darlegungs- und Beweislast

Erläuterung nötig Behauptet der zugewinnausgleichsberechtigte Ehegatte schlüssig eine illoyale Vermögensminderung (z. B. Verschwinden eines erheblichen Sparguthabens) zwischen Trennungszeitpunkt und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, trifft den anderen Ehegatten die Pflicht, diese Behauptung substanziiert zu bestreiten. So reicht die Behauptung, das Geld sei "verbrau...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.1 Gesetzliche Regelung

Vielfältige Ansprüche Die Vorschrift ist leider etwas unübersichtlich gefasst. Es ist zu trennen zwischen den Voraussetzungen für diesen Anspruch und dem Inhalt des Anspruchs: Nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 besteht ein güterrechtlicher Auskunftsanspruch, wenn der Güterstand beendet ist oder ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.4 Wertermittlung

Zusätzlicher Anspruch Jeder Ehegatte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des ihm vorzulegenden Verzeichnisses zugezogen und dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird.[1] Dieser Anspruch ist nicht automatisch in dem Auskunftsanspruch enthalten, sondern muss gesondert geltend gemacht werden. Die Kosten, die durch die erforderliche Beauf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.5 Eidesstattliche Versicherung

Zweifel an der Richtigkeit Gelegentlich gibt es Streit darüber, ob das vorgelegte Verzeichnis mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden ist. Bestehen hieran begründete Zweifel, hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen den Bestand so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei.[1] Ist der Schuldn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5 Darlegungs- und Beweislast

Grundsatz Dem Auskunftspflichtigen obliegt es, ein positives Vermögen darzutun und zu beweisen, während der Auskunftsberechtigte grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf das negative Vermögen des anderen trägt. Illoyale Vermögensminderung § 1379 BGB erstreckt die Auskunftspflicht auch auf illoyale Vermögensminderungen i. S. d. § 1375 Abs. 2 Satz 1 BGB. Allerdin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.1 Schutz vor illoyalem Verhalten

§ 1385 BGB nennt abschließend 4 Fälle, in denen vorzeitiger Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangt werden kann: bei einer Trennungszeit von mindestens 3 Jahren (Nr. 1)[1] sowie bei drohendem Schaden infolge bestimmter illoyaler Verhaltensweisen des anderen Ehegatten.[2] Dabei sind vor allem die Voraussetzungen für eine beharrliche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.1 Die Zeit läuft!

Haftungsfalle Ein hohes Risiko geht aus von einem Anspruchsverlust durch Zeitablauf. Es ist im Streit um den Anspruch auf Ausgleich von Zugewinn deshalb stets die Verjährung zu bedenken, die dem ausgleichsverpflichteten Ehegatten eine dauerhafte Einrede gibt. Der Anspruch ist dann endgültig nicht durchsetzbar.[1] Neuregelung Das am 1.1.2010 in Kraft getretene Gesetz zur Änderun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.3 Unverschuldete Vermögensminderung

Schutz bei Unbilligkeit Auch der redliche Ehegatte, dessen Vermögen sich in unverschuldeter Weise verringert hat (Beispiel: Rückgang der Aktienkurse), schuldet den uneingeschränkten Ausgleich.[1] Eine einschränkende Auslegung des § 1384 BGB dahin, dass bei einem vom Ausgleichspflichtigen nicht zu verantwortenden Vermögensverlust die Begrenzung des § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB an ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6 Ersatzanspruch gegen Dritte

Neuregelung Mit der Reform des Güterrechts wurde auch § 1390 Abs. 1 BGB geändert: Hat danach ein Ehegatte in Benachteiligungsabsicht Zuwendungen an einen Dritten gemacht, ist der Dritte verpflichtet, den Wert des Erlangten nach Bereicherungsgrundsätzen zur Befriedigung der dem Ehegatten zustehenden Ausgleichsforderung herauszugeben. Eines kausalen Zusammenhangs zwischen der Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.1 Grundsatz

Kappungsgrenze Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist.[1] Der ausgleichsverpflichtete Ehegatte muss sich also nicht verschulden, um den Zugewinnausgleichsbetrag aufzubringen.[2] Wird auch negatives Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt, kann – anders als na...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.2 Verfrühter Scheidungsantrag

Modifizierung der Stichtage? Wird der Scheidungsantrag deutlich vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt, kann für den anderen Ehegatten die Gefahr bestehen, aufgrund der insoweit verkürzten Ehezeit von der etwa zu erwartenden Vermögensmehrung aufseiten des Antragstellers ausgeschlossen zu werden. Kann dann der Antragsgegner (zusätzlich) Auskunft auf den Tag verlangen, an dem ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.2 Verdacht auf illoyale Verfügungen

Ziel: Beweislastumkehr Das Auskunftsverlangen eines Ehegatten zum Trennungsvermögen nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB ist auch dann gerechtfertigt, wenn hierdurch insbesondere eine Beweislastumkehr nach § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB zu seinen Gunsten erreicht werden soll. Ist das Endvermögen eines Ehegatten geringer als das Vermögen, das er in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.3 Belegpflicht

Nur vorhandene Belege Auf Anforderung sind nunmehr auch Belege einzureichen.[1] Nach h. M. besteht diese Pflicht nur in dem Umfang, in dem solche Belege noch vorhanden sind. Sie müssen nicht erstellt werden.[2] Vollstreckbarer Inhalt Jeder gerichtliche Titel muss hinsichtlich der auferlegten Pflichten ausreichend bestimmt sein; anderenfalls ist er nicht vollstreckbar. Das gilt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.3 Grundstücksübertragung mit Rückfallklausel

Vorsichtige Eltern Eltern übertragen oftmals ihr Hausgrundstück unentgeltlich an ihr Kind, wollen dabei aber auch sicherstellen, dass die Immobilie nicht "in fremde Hände" fällt. So kann im notariellen Vertrag bestimmt werden, dass das Kind das Hausgrundstück nicht verkaufen darf, ansonsten fällt die Immobilie wieder in das Eigentum der Eltern zurück. Statt eines automatische...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7.3 Einwand der Unmöglichkeit

Nichts ist unmöglich! Der Vollstreckungsschuldner muss gehörige Bemühungen unternehmen, seiner Auskunfts- und Belegpflicht nachzukommen. Praxis-Beispiel Unmöglichkeit? In einer Zugewinnausgleichssache hatte der Ehemann den Auskunftsanspruch der Ehefrau nicht vollständig erfüllt und war entsprechend zur Auskunfterteilung verpflichtet worden. Auf Antrag der Frau verhängte das Fam...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7.1 Zwangsmittel

Unvertretbare Handlung Die Auskunftserteilung stellt eine sog. unvertretbare Handlung dar, weil es auf die speziellen Kenntnisse des Schuldners ankommt. Daher wird die Vollstreckung zur Durchsetzung der Verpflichtung nach § 888 ZPO vorgenommen: Im Fall der Nichterfüllung der Pflicht kann der Gläubiger die Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder -haft) beantragen. Dient d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.3 Negatives Endvermögen

Neuregelung Wenn ein negatives Anfangsvermögen berücksichtigt wird, muss zur Vermeidung eines Ungleichgewichts auch ein negatives Endvermögen berücksichtigt werden. Es handelt sich dabei um eine Folgeänderung zur Einführung des negativen Anfangsvermögens. Daher bestimmt § 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F.: "Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen." Hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.2.1 Zugewinngemeinschaft

Ausgleich des Zugewinns Im Fall der Beendigung des Güterstands ist grundsätzlich der Zugewinn auszugleichen. Die Form des Ausgleichs hängt zunächst davon ab, aus welchem Grund die Zugewinngemeinschaft endete. Es ist zu unterscheiden zwischen der Beendigung durch den Tod eines Ehegatten[1] und der Beendigung auf andere Art und Weise[2], insbesondere Scheidung. Stirbt ein Ehega...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.5 Negatives Anfangsvermögen

Berücksichtigung der Schulden Nach § 1374 Abs. 1 BGB a. F. durften vom Anfangsvermögen Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe des Vermögens abgezogen werden. Das Anfangsvermögen konnte also nie geringer als Null sein. Jede Mehrung des Anfangsvermögens mindert den Zugewinn. Folglich bedeutete dieses Schuldenprivileg eine rechnerische Verkürzung des Zugewinns um die während der Ehe ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.2 Umfang der Auskunft

Grundsatz Die Auskunftspflicht erstreckt sich zu jeder Vermögensposition auf die wertbildenden Faktoren. Sie muss so umfangreich sein, dass dem Gläubiger eine hinreichend verlässliche Wertermittlung möglich ist.[1] Immobilien Bei einem Grundstück sind zumindest Lage (katasteramtliche Bezeichnung von Gemarkung, Flur und Flurstück), Art, Größe und Lage der Bebauung als wertbilden...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 2.2.3 Ausgleichsansprüche betreffend Alleineigentum

Geldausgleich nach § 40 FGB Neben der Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens können auch Ausgleichspflichten bezüglich des Alleineigentums eines Ehegatten bestehen: Nach § 40 FGB kann das Gericht einem Ehegatten, der zur Vergrößerung oder zur Erhaltung des Vermögens des anderen Ehegatten wesentlich beigetragen hat, bei Beendigung der Ehe außer seinem Anteil am ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.3.3 Widerrufsrecht

Grober Undank? Das Widerrufsrecht des Schenkers wegen groben Undanks des Beschenkten knüpft an die Verletzung der Verpflichtung zu einer von Dankbarkeit geprägten Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers an, die dieser vom Beschenkten erwarten darf. Ob der Beschenkte diesen Erwartungen in nicht mehr hinnehmbarer Weise nicht genügt hat, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.1 Wirksamkeitskontrolle

Inhaltskontrolle möglich Allerdings unterliegen solche Eheverträge einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte.[1] So könnte die in einem umfassenden Ehevertrag vereinbarte Gütertrennung unwirksam sein, wenn sich bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung herausstellt, dass der Vertrag etwa wegen der (unzureichenden) Regelung des Unterhalts die Ehefrau unangemessen bena...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.5.5 Verhältnis zum Güterrecht

Zusätzlicher Anspruch Ein solcher gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruch kommt – wie der BGH[1] entschied – nicht erst in Betracht, wenn der Zugewinnausgleich nicht zu einem angemessenen Ergebnis führt. Er besteht vielmehr neben einem Anspruch auf Zugewinnausgleich und kann auch Zeiträume vor der Eheschließung und nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags betreffen. Es...mehr